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Wie bei allen Wahlen ist auch bei der Bundestagswahl 2017 die Briefwahl möglich. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ohne Vorliegen eines besonderen Grundes die Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn man sich vorübergehend im Ausland befindet. Voraussetzung ist lediglich, bei der Stadt einen Wahlschein zu beantragen. Eine Begründung ist dafür nicht nötig.

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Laut Büro des Wahlkreisleiters im Landratsamt Nordsachsen sind die Wahlscheine bereits an alle Kommunen verschickt worden. In Taucha ist, so Sprecher Nico Graubmann, die Beantragung der Wahlscheine ab Mittwoch, den 24.8.2017 möglich. Das geht auch online über diesen Link.

Mehr Infos zur Briefwahl gibt es beim Bundeswahlleiter.

Foto: Awaya Legends über photopin (Lizenz)

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Veröffentlicht am 21. August 2017 um 11:18 Uhr.
Letzte Bearbeitung: 5. Juli 2021 um 16:26 Uhr.

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