Die Stadt Taucha erließ heute erneut eine Allgemeinverfügung gegen eine nicht genehmigte Veranstaltung im Gewerbegebiet „An der Autobahn”. Konkret geht es wiederum um das Tuningtreffen, das traditionell am Karfreitag veranstaltet wird. Bei der „Carfreitag” genannten Aktion gibt es wie beim am 1. April verbotenen Tuningtreffen keinen Veranstalter, der für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sorgen würde. Nachdem das Treffen am 1. April bereits verboten wurde, organisierte sich die Szene teils um, wich auf das Gewerbegebiet Dölzig aus. Allerdings: Kurzerhand wurde am 2. April das Gewerbegebiet an der Autobahn in Taucha für das Treffen genutzt. Neben dem üblichen „Schaufahren” aufgemotzter Fahrzeuge fanden auch Rennen über die Kreuzung statt.
Die Stadt Taucha erließ heute erneut eine Allgemeinverfügung gegen eine nicht genehmigte Veranstaltung im Gewerbegebiet „An der Autobahn”. Konkret geht es wiederum um das Tuningtreffen, das traditionell am Karfreitag veranstaltet wird. Bei der „Carfreitag” genannten Aktion gibt es wie beim am 1. April verbotenen Tuningtreffen keinen Veranstalter, der für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sorgen würde. Nachdem das Treffen am 1. April bereits verboten wurde, organisierte sich die Szene teils um, wich auf das Gewerbegebiet Dölzig aus. Allerdings: Kurzerhand wurde am 2. April das Gewerbegebiet an der Autobahn in Taucha für das Treffen genutzt. Neben dem üblichen „Schaufahren” aufgemotzter Fahrzeuge fanden auch Rennen über die Kreuzung statt.
Damit es dieses Mal nicht soweit kommt, gilt die Allgemeinverfügung diesmal vom 14. April bis 17. April 24 Uhr. In diesem Zeitraum sind Veranstaltungen auf dem öffentlichen Gelände und Privatgelände mit Auswirkungen auf den öffentlicher Verkehrsraum (Parkplätze) untersagt. Von diesem Verbot umfasst sind insbesondere das Zur-Schau-Stellen von Fahrzeugen, Musikdarbietungen, die Abgabe von Speisen und Getränken sowie die unerlaubte Benutzung der öffentlichen Straße und des Privatgeländes. Bei Zuwiderhandlungen wird mit Ausspruch eines Platzverweises gedroht. Kommen die Teilnehmer des Treffens dem nicht nach, erfolge die Weitergabe der Personaldaten an die Führerscheinstelle mit der Bitte zur Prüfung der Eignung des Fahrzeugführers zum Führen eines Kraftfahrzeuges und der Einleitung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU).
In der Begründung führt die Stadtverwaltung aus:
Durch die nichtgenehmigte Veranstaltung werden — wie dargestellt - Grundrechte Anderer in nicht hinnehmbarer Weise eingeschränkt und Ordnungsstörungen verwirklicht. Um dies zu verhindern, werden diese untersagt. Durch die unzulässige Inanspruchnahme von Straßengelände sind alle Verkehrsteilnehmer in ihrer Bewegungsfreiheit behindert. Die beschriebenen Auswirkungen sind so wesentlich, dass nach pflichtgemäßem Ermessen die Durchführung der nicht genehmigten Veranstaltung verhindert werden muss.
und weiter heißt es:
Es ist auch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, dass einzelne Personen durch Begehung von Ordnungswidrigkeiten die Rechte der Allgemeinheit zum eigenen Vorteil verletzen. Würde hiergegen nicht eingeschritten, würde dieses Verhalten zugleich einen Anreiz zur Missachtung der Rechtsordnung sowie eine unerträgliche Benachteiligung von gesetzestreuen Veranstaltern darstellen und zur Nachahmung anstiften. Bei vergleichbar motivierten Menschen würde der Eindruck hervorgerufen, dass derartige Flächen für eigene Zwecke beliebig in Anspruch genommen werden können.