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Stadt Taucha verbietet Tuningtreffen | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 30.03.2017 17:40

Stadt Taucha verbietet Tuningtreffen

„Saisonopening McDonalds Taucha” - so heißt eine Veranstaltung bei Facebook , Update: Die Veranstaltung wurde gelöscht. die derzeit auf rund 3.300 Teilnehmer und über 7.000 Interessierte kommt. Dieses „Opening” ist seit Jahren ein nicht genehmigter Treff der Tuningszene aus Leipzig und der Region. Aufgemotzte, tiefergelegte und chromglänzende Autos gibt es hier zu sehen, nicht selten werden die Motoren aufheulen gelassen oder via „Burnout” ordentlich Gummi gegeben. Mit entsprechenden Auswirkungen für Anlieger und Anwohner. In diesem Jahr soll es nicht so weit kommen. Die Stadtverwaltung Taucha erließ heute als Ortspolizeibehörde eine entsprechende Verfügung gegen das Tuningtreffen. Demnach sind Veranstaltungen auf öffentlichem Gelände und auf Privatgelände im Gewerbegebiet An der Autobahn am 1. April untersagt.

„Saisonopening McDonalds Taucha” - so heißt eine Veranstaltung bei Facebook , Update: Die Veranstaltung wurde gelöscht. die derzeit auf rund 3.300 Teilnehmer und über 7.000 Interessierte kommt. Dieses „Opening” ist seit Jahren ein nicht genehmigter Treff der Tuningszene aus Leipzig und der Region. Aufgemotzte, tiefergelegte und chromglänzende Autos gibt es hier zu sehen, nicht selten werden die Motoren aufheulen gelassen oder via „Burnout” ordentlich Gummi gegeben. Mit entsprechenden Auswirkungen für Anlieger und Anwohner. In diesem Jahr soll es nicht so weit kommen. Die Stadtverwaltung Taucha erließ heute als Ortspolizeibehörde eine entsprechende Verfügung gegen das Tuningtreffen. Demnach sind Veranstaltungen auf öffentlichem Gelände und auf Privatgelände im Gewerbegebiet An der Autobahn am 1. April untersagt.

In der Erklärung heißt es:

Stadt Taucha verbietet Tuningtreffen (Foto: taucha-kompakt.de)
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Stadt Taucha verbietet Tuningtreffen (Foto: taucha-kompakt.de)

In den letzten Jahren wurde in der Otto-Schmidt-Straße und dem angrenzenden Gewerbegebiet „An der Autobahn” sowohl im öffentlichen Verkehrsraum als auch auf dem Privatgelände, mit Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum (Parkplätze), eine Veranstaltung ohne erforderliche Erlaubnis durchgeführt, die regelmäßig zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt haben. Durch das verstärkte Verkehrsaufkommen und die große Anzahl von Zuschauern kommt es zu Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer bei der Zu- bzw. Abfahrt von den Gewerbebetrieben sowie den angrenzenden Wohngebieten. Auch war eine ungehinderte Zufahrt von Rettungskräften in das Gebiet nicht mehr möglich. Verantwortliche Personen für die Veranstaltung waren nicht zu ermitteln. Eine straßenrechtliche Anordnung für die Sperrung oder eine Sondernutzungserlaubnis sind nicht beantragt worden.

Auf Anfrage von Taucha kompakt erklärte Tauchas Sprecher Nico Graubmann, man habe versucht, mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Dies habe nicht geklappt, weil sich Verantwortliche nicht finden ließen. Es hätte sicher eine Möglichkeit gegeben, aus dem ungeordneten Treffen eine genehmigte Veranstaltung zu machen - ohne Ansprechpartner aber eine schwierige Sache.


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Das Verbot umfasst die folgenden Punkte:

1. Veranstaltungen auf dem öffentlichen Gelände und Privatgelände mit Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum (Parkplätze), laut beigefügter Karte, werden am 01.04.2017 untersagt. 2. Von diesem Verbot umfasst sind insbesondere das Zur-Schau-Stellen von Fahrzeugen sowie die unerlaubte Benutzung der öffentlichen Straße und des Privatgeländes mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum (Parkplätze) in der Otto-Schmidt-Straße und im Gewerbegebiet „An der Autobahn”, Musik- darbietungen und der Ausschank alkoholischer Getränke ohne Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. SächsGastG)

Am 1. April sind darum weiträumige Halteverbote im Gewerbegebiet gültig. Die entsprechenden Schilder stehen zum Teil jetzt schon. So soll es dann aussehen:

Bei Zuwiderhandlung kündigt die Stadt Taucha die „Anwendung von unmittelbaren Zwang” an. Dieser Rechtsbegriff umschreibt die Anwendung körperlicher Gewalt unter Anwendung von entsprechenden „Hilfsmittel” wie Fesseln, Dienstfahrzeuge, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde und Dienstpferde.

Update: Auf Nachfrage erklärt Nico Graubmann, dies seien die letzten Mittel. Keinesfalls würde sich die Polizei entsprechend postieren. Man hoffe auf Verständnis bei der Szene. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit müsse die Stadt Taucha gewährleisten. Das sei bei einer nicht angemeldeten und nicht genehmigten Veranstaltung ohne genau definierte Verantwortliche einfach nicht möglich. Ebenfalls machte man noch mal deutlich, dass das Treffen durchaus hätte stattfinden können - wenn es einen klaren Veranstalter dafür gäbe. Der Leipziger Volkszeitung sagte Bürgermeister Tobias Meier: „Klar wird man uns als Spaßbremsen titulieren nach dem Motto: ,Wenn schon mal was los ist in Taucha, wird es verboten‘. Wir wollen niemandem das Hobby vermiesen, sondern würden mit einem Veranstalter, wenn es ihn geben würde, gemeinsam nach einer Lösung suchen.”

Die Szene lässt sich von der Ankündigung offenbar dennoch nicht einschüchtern. In der Diskussion der Facebook-Veranstaltung heißt es unter anderem, die Masse würde es bringen. Von ein bisschen Polizei ließe man sich nicht einschüchtern. Allerdings ist auch von einem Plan B die Rede, der kurzfristig bekannt gegeben werde. Update Ende

Hier geht es zum kompletten Wortlaut der Allgemeinverfügung.

So sah es vergangenes Jahr zum Saisontreffen aus:

https://www.youtube.com/watch?v=BO86Grs6Byk


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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© taucha.media, Daniel Große.
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