Wegen starken Fliegenbefalls öffnete der Inhaber eines Grundstücks in der Otto-Schmidt-Straße gestern gegen 8 Uhr das Gäste-WC einer leerstehenden Wohnung. Nachdem er das Licht anschaltete, sah er den Leichnam eines kleinen Hundes und informierte die Polizei. Diese wiederum unterrichtete das Veterinäramt, dessen Mitarbeiter den Hundeleichnam abholten.
Wegen starken Fliegenbefalls öffnete der Inhaber eines Grundstücks in der Otto-Schmidt-Straße gestern gegen 8 Uhr das Gäste-WC einer leerstehenden Wohnung. Nachdem er das Licht anschaltete, sah er den Leichnam eines kleinen Hundes und informierte die Polizei. Diese wiederum unterrichtete das Veterinäramt, dessen Mitarbeiter den Hundeleichnam abholten.
Zeugen konnten den Halter (27) des toten Tieres benennen. Er wohnt in der Nachbarwohnung der leerstehenden Wohnung. Gegen ihn wird nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Ersten Erkenntnissen zufolge starb der Hund aufgrund Futter- und Wassermangels. Das Tier wurde über einen längeren Zeitraum in dem umbeleuchteten Gäste-WC sich selbst überlassen.