Doppelt so viele Mittel wie 2018 stehen in diesem Jahr dem Landratsamt Nordsachsen für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement zur Verfügung. Insgesamt 200.000 Euro kann der Landkreis an Einzelpersonen, Gruppen oder Vereine vergeben.
Doppelt so viele Mittel wie 2018 stehen in diesem Jahr dem Landratsamt Nordsachsen für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement zur Verfügung. Insgesamt 200.000 Euro kann der Landkreis an Einzelpersonen, Gruppen oder Vereine vergeben.
Die Beantragung läuft unbürokratisch über ein Formular, das auf der Website des Landkreises zu finden ist. Hier ist auch die Förderrichtlinie zum herunterladen verfügbar. In ihr heißt es unter anderem, dass Anträge bis 30. November zu stellen sind. Grundsätzlich könne dies auf formlos erfolgen - an die Formulare ist also niemand gebunden. Enthalten sein sollte der Antragsteller oder der Name der Person, die eine andere Person, ein Projekt oder einen Verein vorschlägt. Außerdem sollte die Projektbeschreibung mit allen Details wie Inhalt, Zeitraum, Anzahl beteiligter ehrenamtlicher Mitarbeiter und die Höhe des beantragten Zuschusses genannt sein. Neu in diesem Jahr ist, dass für den Verwendungsnachweis der Mittel keine Einzelbelege mehr nötig sind.
Förderfähig sind wie beschrieben Vereine, einzelne Personen oder Personengruppen aus allen Bereichen des Lebens, die in irgendeiner Weise ehrenamtliches Engagement zeigen. Informationen gibt es bei der Ehrenamtsbeauftragten des Landratsamtes Nordsachsen Lydia Tiedke unter 03421 7581014 oder per Mail an lydia.tiedke@lra-nordsachsen.de.