Die NPD Sachsen und auch die Bundesgeschäftsstelle wehren sich derzeit gerichtlich und nun auch mit einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Abhängen ihrer Plakate. Auch in Taucha nahm die Stadtverwaltung die Plakate ab.
Die NPD Sachsen und auch die Bundesgeschäftsstelle wehren sich derzeit gerichtlich und nun auch mit einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Abhängen ihrer Plakate. Auch in Taucha nahm die Stadtverwaltung die Plakate ab.
„Migration tötet” ist auf den umstrittenen Plakaten zu lesen. Die rechtsextreme Partei sieht darin ihr Recht der freien Meinungsäußerung, diverse Kommunen wie Zittau, aber auch viele weitere Städte ließen die Plakate mit der Begründung abhängen, die Partei betreibe Volksverhetzung. Gestern urteilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Plakate tatsächlich volksverhetzend sind. Mit den Aufschriften greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, heißt es in der Begründung des Gerichts. Dieser Teil der Bevölkerung werde „böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören”, heißt es weiter. ( Az.: 3 B 155/19 ). Auch weitere Plakate mit den Aufschriften „Stoppt die Invasion” und Widerstand - jetzt” wurden verboten.
Auch die rechtsextreme Kleinpartei „Der III. Weg” ist in einigen Städten mit einem ähnlichen Plakat mit der Aufschrift „Multikulti tötet” aufgefallen. Verwaltungsgerichte in mehreren Städten haben auch hierin volksverhetzende Aussagen festgestellt.
Die Stadtverwaltung Taucha ließ die gegenständlichen NPD-Plakate bereits am Mittwoch, nach einer ersten Entscheidung des OVG Bautzen, abhängen. „Wir haben die Partei auf den Straftatbestand der Volksverhetzung hingewiesen”, sagt Bürgermeister Tobias Meier. Die Partei habe daraufhin verlangt, die Plakate wieder aufzuhängen. Die Stadt kam diesem Begehren aber nicht nach - und wird nun vom neuerlichen Urteil des OVG Bautzen bestärkt. Jetzt will die NPD mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erwirken, dass die Plakate wieder aufgehangen werden. Eine Entscheidung werde für heute erwartet.
Unterdessen teilt die Stadtverwaltung mit, dass im gesamten Stadtgebiet Wahlplakate zerstört wurden. „Es gibt keine Partei, die nicht betroffen ist”, sagt Bürgermeister Tobias Meier und erinnert daran, dass dies ein Eigentumsdelikt ist, also eine Straftat, die mit Geldstrafen und sogar Haft geahndet werden kann. Besonders betroffen seien Plakate von CDU und Linke. Ein Plakat der Linken sei in der Schlossstraße gar angezündet worden. Weil das Plakat auf eine Plastikunterlage geklebt war, floss das durch die Hitze flüssige Plastik auf die Plastersteine und verunreinigte diese.
Am Sonntag sind rund 13.000 Tauchaer, darunter etwa 200 Erstwähler, aufgerufen, ein neues Europaparlament, den Kreistag Nordsachsen und den Stadtrat Taucha zu wählen. Der derzeitige Stand der Briefwähler liege bei rund 1660, teilt die Stadtverwaltung mit.