Wie das Hauptzollamt Dresden gestern mitteilte, wurde bereits am 6. Februar im Zollamt Taucha der Schädel einer Robbenart entdeckt. Nach Untersuchungen steht fest: der Seebär steht unter Artenschutz. Weil erforderliche Papiere für die Einfuhr nicht vorgelegt werden konnten, wurde der Schädel eingezogen.
Wie das Hauptzollamt Dresden gestern mitteilte, wurde bereits am 6. Februar im Zollamt Taucha der Schädel einer Robbenart entdeckt. Nach Untersuchungen steht fest: der Seebär steht unter Artenschutz. Weil erforderliche Papiere für die Einfuhr nicht vorgelegt werden konnten, wurde der Schädel eingezogen.
Am 6. Februar kontrollierten die Beamten des Zollamtes Taucha eine Postsendung aus Uruguay. Dabei wurde der Schädel entdeckt. Laut Angabe des Empfängers, der das Paket angemeldet hatte, sollte es sich um den Kopf eines südamerikanischen Seebären handeln. Zur endgültigen Bestimmung der Art und des Schutzstatus wurde der Schädel durch Experten der Universität Hamburg begutachtet. Diese bestätigten die Angaben.
Der südamerikanische Seebär (Arctocephalus australis) ist durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt. Selbiges besteht seit 1973. Bis heute sind 182 Staaten diesem Abkommen beigetreten. Gelistet sind dort rund 5600 wild lebende Tier- und 30.000 Pflanzenarten. Die für eine Einfuhr des Seebären-Schädels in die Europäische Union erforderlichen Dokumente konnten vom Empfänger nicht vorgelegt werden. Darum wurde das Präparat eingezogen.
Nach eigenen Angaben leiste der Zoll durch seine Kontrollen einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenwelt. Im vergangenen Jahr wurden dabei allein durch Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamtes Dresden im Rahmen von Kontrollen 1.823 artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte sichergestellt.