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Bedarfsanmeldung digital: Taucha bekommt ein Kita-Portal | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 11.06.2020 16:44

Bedarfsanmeldung digital: Taucha bekommt ein Kita-Portal

Die Stadtverwaltung Taucha regelt die Vergabe von Krippen-, Kindergarten und Tagespflegeplätzen neu. Ab August kommt in der Kommune ein Kita-Portal zum Einsatz. Es löst die bisherige Praxis der Bedarfsanmeldung auf Papier ab, die bislang bei der Stadt und den Kindertageseinrichtungen abzugeben war.

Die Stadtverwaltung Taucha regelt die Vergabe von Krippen-, Kindergarten und Tagespflegeplätzen neu. Ab August kommt in der Kommune ein Kita-Portal zum Einsatz. Es löst die bisherige Praxis der Bedarfsanmeldung auf Papier ab, die bislang bei der Stadt und den Kindertageseinrichtungen abzugeben war.

Taucha setzt - wie viele andere Kommunen auch - auf das Portal KIVAN der Leipziger Firma Lecos. Das Unternehmen gehört zu 90 Prozent der Stadt Leipzig und zu zehn Prozent dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA). Neben Leipzig setzen auch die nordsächsischen Städte Delitzsch, Eilenburg und Zwenkau das System ein. Das Portal besteht aus zwei Teilen - einem Eltern- und einem Verwaltungsteil.

Foto: Lecos GmbH (Foto: taucha-kompakt.de)
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Starten soll KIVAN in Taucha am 1. August. Dann ist es möglich über die Website http://taucha.meinkitaplatz.de die Bedarfsanmeldung einzugeben. „Erforderlich”, so formuliert es die Verwaltung in einer Elterninformation, sei dabei die Eingabe von vier Wunscheinrichtungen. „Das kommt daher, weil in einer sehr großen Anzahl der Fälle drei Einrichtungen als Lieblingskandidaten angegeben werden”, sagt Andreas Windhövel, Fachbereichsleiter Innere Verwaltung im Rathaus. Konkret seien dies die Einrichtungen Tausendfüßler, Flohkiste und St. Moritz. „Das liegt sicher daran, dass es einen Bevölkerungsschwerpunkt in der Zwickschen Siedlung gibt und sich diese Einrichtungen in unmittelbarer Nähe dazu befinden”, so Windhövel.

Mit der Bedarfsanmeldung über KIVAN komme allerdings noch kein Vertrag zustande. Dies sei erst der Fall, wenn auf Einladung der jeweiligen Einrichtungsleitung beziehungsweise der Tagespflegeperson ein persönliches Gespräch stattgefunden hat und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, könne es zum Abschluss des Betreuungsvertrages kommen. Die Unterzeichnung erfolge frühestens drei Monate vor Vertragsbeginn.


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Alle Eltern, die bereits eine Bedarfsanmeldung auf dem herkömmlichen Wege abgegeben aber noch keinen Betreuungsvertrag haben, müssen ab 1. August ihre Anmeldung im KIVAN vornehmen. Generell, so Windhövel, sei es ratsam, aktuell keine schriftliche Anmeldung mehr abzugeben, da die Daten dann ohnehin neu im Portal eingegeben werden müssten. Als Übergangsfrist erbittet sich die Stadtverwaltung einen Monat. Heißt: Ab 1. Juli wird keine Bedarfsanmeldung mehr in bisheriger Form angenommen.

Nötig wurde KIVAN laut Verwaltung, weil das momentane Verfahren sehr intransparent war, sowohl für das Rathaus als auch für die Eltern. „Aktuell wissen wir, dass Kita-Plätze knapp sind und reagieren mit Ausbau und Neubau von Kitas darauf. Mit KIVAN beheben wir diesen Mangel”, so Andreas Windhövel.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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