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Covid-19 in Nordsachsen: Aktuelle Zahlen, Hinweise zu Ostern und mehr | Taucha kompakt

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Covid-19 in Nordsachsen: Aktuelle Zahlen, Hinweise zu Ostern und mehr

Der Landkreis Nordsachsen veröffentlicht nun auch kommunalisierte Daten zu den Coronafällen. Heißt: Es ist nun ersichtlich, in welchen Städten und Gemeinden wie viele Corona-Fälle zu verzeichnen sind.

Der Landkreis Nordsachsen veröffentlicht nun auch kommunalisierte Daten zu den Coronafällen. Heißt: Es ist nun ersichtlich, in welchen Städten und Gemeinden wie viele Corona-Fälle zu verzeichnen sind.

Zur Darstellung teilt das Landratsamt den Landkreis mit ihren 30 Kommunen in so genannte Sozialräume ein. Sechs Sozialräume gibt es:

Covid-19 in Nordsachsen: Aktuelle Zahlen, Hinweise zu Ostern und mehr (Foto: taucha-kompakt.de)
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Covid-19 in Nordsachsen: Aktuelle Zahlen, Hinweise zu Ostern und mehr (Foto: taucha-kompakt.de)
  • Schkeuditz
  • Delitzsch mit Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Schönwölkau, Löbnitz
  • Taucha
  • Eilenburg mit Bad Düben, Zschepplin, Jesewitz, Laußig, Doberschütz, Mockrehna
  • Torgau mit Trossin, Dommitzsch, Elsnig, Dreiheide, Beilrode, Arzberg, Belgern-Schildau
  • Oschatz mit Dahlen, Cavertitz, Wermsdorf, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf

Detaillierte Angaben auf eine Gemeine genau werde es dennoch nicht geben, so Landrat Kai Emanuel. Zum einen, weil die Fallzahlen gering sind und zum anderen, weil Einzelpersonen nicht direkt oder indirekt identifizierbar sein dürfen. „Auch wegen der für uns nicht absehbaren sozialen Folgen”, sagt Emanuel.

Mit Stand gestern (7. April 2020) wurden seit des Auftretens des ersten Falls in Nordsachsen am 12. März insgesamt 78 Menschen positiv auf den Corona-Virus getestet. Aktuell gelten noch 61 als infiziert - 17 sind also nicht mehr infektiös. Todesfälle gab es im Landkreis bislang keine. Insgesamt 583 Personen waren in meist häuslicher Quarantäne - aktuell sind noch 194 Einwohner in der angeordneten Isolation.


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Die Übersicht der Fälle nach Sozialräumen (Update: 8. April 2020)

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Sozialraum Fälle aktuell Fälle insgesamt Quarantäne aktuell Quarantäne aufgehoben 1 (Schkeuditz) 3 6 29 24 2 (Delitzsch & Gemeinden) 28 32 76 90 3 (Taucha) 6 7 9 22 4 (Eilenburg & Gemeinden) 22 25 49 97 5 (Torgau & Gemeinden) 8 10 14 49 6 (Oschatz & Gemeinden) 5 10 26 123

Was ist Ostern erlaubt - und was nicht?

Die Stadtverwaltung beantwortet wichtige Fragen bezüglich des Osterwochenendes, das viele sicher gern im Freien oder mit Verwandten verbringen wollen.

Sind Osterfeuer erlaubt?

Alle Osterfeuer und Brauchtumsfeuer sind generell untersagt. Dies gilt auch für private Feuer in befestigten Feuerstätten. Sollte aufgrund eines nicht genehmigten Feuers ein Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Taucha notwendig sein, werden die Kosten des Feuerwehreinsatzes dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Darf ich Verwandte besuchen?

Nein, der Besuch von Familienangehörigen ist nur zulässig, wenn sie am gleichen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Reisen Sie außerhalb von Sachsens an, beachten Sie bitte die geltenden Regeln des entsprechenden Bundeslandes.

Dürfen private Gärten besucht werden?

Ja, es dürfen nur eigene Kleingärten oder Grundstücke alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person besucht werden.

Dürfen Kirchen geöffnet sein?

Zur Vermeidung von Infektionen ist es zurzeit unerlässlich, auf Zusammenkünfte von Menschen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu verzichten. Deshalb sind - gemäß der aktuell geltenden Allgemeinverfügung „Verbot von Veranstaltungen“ vom 31.03.2020, in Ziffer 7 - Buchstabe a) - bis zum 20. April 2020 Zusammenkünfte in Kirchen untersagt. Die Schließung von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Räumen anderer Glaubensgemeinschaften ist weder durch die Allgemeinverfügung noch durch die Corona-Schutz-Verordnung veranlasst. Die Öffnung der Kirchen und anderer Glaubensgemeinschaftsräume bleibt weiterhin möglich. Auch das Betreten und zeitweiligen Verweilen in einem der Glaubensausübung einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgesellschaft gewidmeten Bauwerk ist zulässig, sofern durch geeignete Abstände zwischen Sitzplätzen ein Mindestabstand der Besucher von 2 Metern gewährleistet ist und ein Gottesdienst oder eine ähnliche Versammlung nicht stattfindet.

Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Kirchgemeinde oder Glaubensgemeinschaft ob die Räume zu den Feiertagen geöffnet sind.

Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass am Osterwochende verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Festgestellte Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 150 Euro geahndet. Wiederholte Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro oder als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt (§§ 73 Absatz 1a Nummer 6, Absatz 2 und 74 des Infektionsschutzgesetzes). Weitere Fragen zu erlaubten oder verbotenen Handlungen beantwortet auch die Website des Freistaates Sachsen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/

Corona verändert Arbeit der Tauchaer Stadtverwaltung und des Stadtrats

Seit Ausbruch des Corona-Virus sowie der Schließung des Rathauses für die Besucher ist die Stadtverwaltung quasi nur noch telefonisch erreichbar. Zahlreiche Bürger meldeten sich bei Taucha kompakt und beklagten, dass sie niemanden erreichen würden. Sprecher Nico Graubmann versichert aber, dass die Einwahl 034298 700 immer erreichbar sei und rät dazu, es immer wieder zu versuchen. Die direkten Durchwahlen der Sachbearbeiter oder Fachbereichsleiter würden ebenso funktionieren und seien meist auf das Home-Office weitergeleitet.

Vor allem wegen der Fördermöglichkeiten für Unternehmen gäbe es vermehrt Anrufe, so Bürgermeister Tobias Meier. „Gerade als kürzlich der sächsische Server zusammengebrochen war. Wir können hier aber auch nur vermitteln, Beratungshotlines oder Links zu Internetseiten nennen. Als Stadt sind uns die Hände gebunden, wir können die Entscheidungen von Land und Bund nur kommunizieren.

Auch die Arbeit des Stadtrates Taucha ist von der Corona-Pandemie betroffen. Vergangene Woche wurde erstmals ein Onlinechat realisiert, seit dieser Woche sollen die Ausschuss-Sitzungen auf diese Weise stattfinden. Allerdings: Nur beratende Ausschüsse sind hier möglich, Beschlüsse dürfen laut Sächsischer Gemeindeordnung nicht online beziehungsweise über solche Chats gefasst werden.

Aktuell sei laut Bürgermeister geplant, dass am 20. April der Finanz- und Verwaltungsausschuss tagt und am 21. April der Technische und Umweltausschuss. Die nächste Stadtratssitzung sei für den 23. April geplant. Als reguläre visuelle Sitzung. Ob der Termin gehalten werden kann, hänge von der so genannten „Exit-Strategie” der Bundesregierung nach Ostern ab - also davon, ob die Maßnahmen gelockert werden. Je nachdem wie das Land Sachsen dann darauf reagiert und die Vorgaben umsetzt, könnte es also sein, dass die Ausschuss-Sitzungen sowie der Stadtrat wieder regulär stattfinden können.

Klar sei bereits, dass die Stadtratssitzung nicht im Ratssaal abgehalten wird - das funktioniere wegen der geforderten Abstände nicht. „Wir sind gerade auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Möglich sind die Kulturscheune im Schloss, die Sporthallen oder der Saal des Bowlingdschungels”, so Bürgermeister Meier. Klar ist auch, dass die Stadtratssitzung ohne Bürgerfragestunde, also ohne Gäste, stattfinden wird. Hier sei man gerade in der Klärung, ob dies laut Gemeindeordnung rechtlich zulässig ist, ob also die nötige Öffentlichkeit dann noch gegeben wäre.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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