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Covid-19 in Nordsachsen: Der Ticker am Freitag | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 20.03.2020 09:57

Covid-19 in Nordsachsen: Der Ticker am Freitag

Der Ticker zur Lage in Sachsen, Nordsachsen und den Kommunen am Freitag.

Der Ticker zur Lage in Sachsen, Nordsachsen und den Kommunen am Freitag.

20. März, 17.12 Uhr: Taucha

Die Stadtverwaltung hat unter der Rufnummer 034298 70305 ein Angebot geschaffen, Hilfe anzubieten oder Hilfe anzufordern.

Foto: Nick Liebold (Foto: taucha-kompakt.de)
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20. März, 17.00 Uhr: Nordsachsen

Die Zahl der Infektionen im Landkreis steigt weiter. Gestern waren zehn Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, heute sind es 15. In Quarantäne befinden sich 108 Menschen (gestern 59).

Ab morgen gilt im Landkreis eine neue Allgemeinverfügung. „Trotz der verschiedenen Maßnahmen, die bereits getroffen wurden, haben viele den Ernst der Lage noch nicht begriffen. Das Verständnis für Einschränkungen steigt immer erst mit der eigenen Betroffenheit in der Familie. So weit soll es gar nicht erst kommen. Deshalb präzisieren wir die Einschränkungen“, begründet Landrat Kai Emanuel.


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So seien Treffen von Gruppen mit mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Veranstaltungen sind generell verboten. Lediglich im privaten Rahmen sind diese bis 20 Personen erlaubt – etwa Hochzeiten oder Trauerfeiern. Versammlungen unter freiem Himmel sind nur per Ausnahmegenehmigung möglich. Generell gilt das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Frisörgeschäfte müssen ab Sonnabend vorerst geschlossen bleiben. Auch Gaststätten dürfen ihre Lokale nicht öffnen. Ausgenommen vom Verbot sind der Außer-Haus-Verkauf sowie der Liefer- und Abholservice von Speisen in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.

„Die Ortspolizeibehörden werden die Verstöße ahnden. Wer gegen die Allgemeinverfügungen verstößt, begeht eine Straftat. Deswegen noch einmal: Bitte bleiben Sie zu Hause, um andere zu schützen! Es ist jetzt kein Platz für Egoismus! Wir brauchen unsere Krankenhäuser für Notfälle“, sagt Emanuel. „Im Schulterschluss zur Stadt Leipzig haben wir einheitliche Regelungen für eine Region geschaffen“, begründet der Landrat. Sie sollen als Ergänzung zu den Festlegungen des Freistaates gesehen werden.

Ziel der neuen Allgemeinverfügung ist, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Sie gilt vorerst bis zum 20. April 2020.

Nun ist es amtlich: Die Elternbeiträge für die Zeit der Kita-Schließungen werden erstattet. Darauf haben sich Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände am heutigen 20.3. geeinigt.

Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben.

Bis zu einer gesetzlichen Regelung werden die Städte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten belaufen sich auf rund 28,3 Millionen Euro.

Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.

Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung sind sich darin einig, die Gespräche fortzuführen, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern.

An dem Gespräch hatten der Finanzminister Hartmut Vorjohann, Kultusminister Christian Piwarz sowie die Präsidenten des Sächsischen Landkreistages, Frank Vogel und des Sächsischen Städte und Gemeindetages, Bert Wendsche, teilgenommen.

Sachsen will Maßnahmen verschärfen

Das Land Sachsen will die bisherige Allgemeinverfügung ab Sonntag erweitern. Rechtsgrundlage sei das Infektionsschutzgesetz. Ansammlungen von Menschen seien nach Angaben von Ministerpräsident Kretschmer künftig verboten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Vorsatz und der Weitergabe von Krankheiten drohen laut Innenminister Roland Wöller (CDU) bis zu fünf Jahre Haft. Polizei und Ordnungsämter sollen unterstützen, die Bestimmungen durchzusetzen. Von einer flächendeckenden Ausgangssperre sei aber noch keine Rede. Die Maßnahme gilt vorerst bis 20. April.

Was mit dem Begriff „Ansammlung von Menschen” gemeint ist, sei nicht genau definiert. Es gehe laut Kretschmer nicht darum, Familien zu trennen. Diese dürfen sich weiterhin zusammen bewegen.

Weitere Geschäfte und Dienstleister geschlossen

Weitere Maßnahmen seien laut MDR die Schließung sämtlicher Gaststätten mit Ausnahme von Personalkantinen. Auch Baumärkte, Friseurläden, Kosmetikstudios und Physiotherapien dürfen künftig nicht mehr öffnen. Dies soll ab Montag gelten.

Um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus weiter einzudämmen, sind Veranstaltungen untersagt worden. Auch der Schlossverein Taucha muss darum zahlreiche Veranstaltungen absagen.

Die Veranstaltungsabsage betrifft vorab alles, was im März und April geplant war. „Dies sind zwei Hochzeiten, ein Firmenevent und die Jahreshauptversammlung der Neuseenland GmbH Leipzig”, teilt Jürgen Ullrich, Vorsitzender des Schlossvereins, mit. Über die Veranstaltungen im Mai wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und den dann geltenden gesetzlichen Regelungen erst nach Ostern

Über Veranstaltungen im Mai entscheidet der Schlossverein in Abstimmung mit der Stadtverwaltung (und den dann geltenden gesetzlichen Regelungen) erst nach Ostern. Dies beträfe die Filmpremiere und die Folgeaufführungen des Jubiläumsfilmes von Jonas Juckeland , den Tag es offenen Museums am 17. Mai, dem 43. Internationalen Museumstag sowie die neue Veranstaltungsreihe Taverne „Zum rostigen Krug” am 23. Mai. „An diesem Tag wird einen Abend lang das Mittelalter gelebt. Spielszenen und Ritterkämpfe werden hier aufgeführt. Ohne Handy, Armbanduhr und Strom - und ohne Beheizung der Scheune, um die Originalität zu wahren.

Coronahilfe

Achtung! Wir haben die Corona-Hilfe erweitert. Ab sofort kann jeder sein Angebot und seine Nachfragen über die Telefonnummer 034298 156960 anmelden. Für Hilfesuchende organisieren wir dann aus den bestehenden Angeboten eine Unterstützung oder fragen diese an.

Weitere Neuigkeiten aus Delitzsch

Während in Leipzig seit heute die Friseure nicht mehr arbeiten dürfen, gibt es diesbezüglich in Delitzsch noch keine neuen Erkenntnisse. Hier wird noch auf eine Präzisierung durch das Sozialministerium gewartet.

Das Info-Telefon der Stadt Delitzsch ist unter der Nummer (034202) 67-200 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr, Samstag/Sonntag 10 bis 17 Uhr. Zudem können wichtige Fragen am Wochenende per E-Mail an info@delitzsch.de geschickt werden, in der Woche bitte an pressestelle@delitzsch.de

Die Stadtkasse im Delitzscher Rathaus bleibt ab sofort bis auf weiteres geschlossen. Zahlungen sollen ausnahmslos bargeldlos geleistet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einzug ausstehender Zahlungen durch die Stadtkasse. Das entsprechende Formular kann auf www.delitzsch.de in der Rubrik „Rathaus online“ oder schriftlich bei der Stadtkasse beantragt werden.

In der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) und im Gewerbeamt sind Zahlungen ebenfalls nur noch elektronisch möglich.

Die Stadt Delitzsch bemüht sich weiterhin in Absprache mit den entsprechenden Behörden um die Präzisierung der Allgemeinverfügung. Informationen der Ministerien stehen immer noch aus. Regelungen, die eindeutig aus der Allgemeinverfügung hervorgehen, werden in der Regel hier nicht noch einmal separat aufgeführt. Grundsätzlich sind Läden und Geschäfte geschlossen zu halten. Ziel ist es, den persönlichen Kontakt weitestgehend einzudämmen.

ÖFFNEN DÜRFEN

  • Abhol- und Lieferdienste bei geschlossener Tür
  • Beherbergungsbetriebe, jedoch nicht zu touristischen Zwecken
  • Bestatter, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Café / Eisdiele, Publikumsverkehr nur zwischen 6:00 Uhr und 18:00
  • Drogeriemärkte
  • Einzelhandel mit Lebensmitteln
  • Ergotherapie
  • Fußpflege, medizinisch
  • Gartenbaumarkt
  • Gartentechnik
  • Gaststättengewerbe, jedoch Publikumsverkehr nur zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Hörakustiker
  • KFZ-Werkstatt
  • Makler und Vermieter, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Optiker, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Paketshop, jedoch ist der Betrieb auf den Versand zu beschränken
  • Physiotherapien
  • Schlüsseldienst, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Schneider, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Schuster, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Supermärkte
  • Telekommunikationsfachgeschäfte, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Uhrmacher, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Versicherungen, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
  • Zeitschriftenhandel
  • Zweirad-Werkstatt

GESCHLOSSEN BLEIBEN

  • Autoverkauf
  • Bekleidungsfachgeschäft
  • Blumenladen, Gärtnerei, Floristik
  • Buchhandel
  • Elektromarkt
  • Fachmarkt für Raumausstattung
  • Fahrschulen
  • Fanshop
  • Fotograf
  • Gemischtwarenmarkt mit geringer Versorgungsrelevanz, wie Pfennigpfeifer
  • Geschenkartikel
  • Goldschmiede, Verkauf
  • Haushaltwarenfachgeschäft
  • Kosmetik
  • Lotto-Annahmestelle
  • Massagen, nicht medizinisch
  • Musikfachgeschäfte
  • Nagelstudio
  • Poolanbieter
  • Reisebüros
  • Restpostenverkauf, wie Mac Geiz
  • Schmuckhandel
  • Schuhfachgeschäft
  • Spielzeugwaren
  • Zweiradverkauf

-> Unter den Begriff Dienstleister in Ziffer 1 fallen insbesondere Angebote von Reparaturleistungen und telefonische oder digitale Beratungen sowie Angebote in Form von Liefer- und Abholdiensten.

-> Unter den Begriff Poststellen in Ziffer 1 fallen neben Servicestellen der Deutschen Post AG auch Einzelhandelsbetriebe, die sonst nicht unter eine der genannten Ausnahmen fallen, aber einen Paketshop betreiben (Shop im Shop). Diese sind zulässig, aber auf den Betrieb der Poststelle zu beschränken.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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