Zu einem größeren Polizeieinsatz kam es gestern in den Mittagsstunden in der Lindnerstraße. Hier drohte ein 45-Jähriger Mann damit, ein Mehrfamilienhaus in die Luft zu sprengen.
Zu einem größeren Polizeieinsatz kam es gestern in den Mittagsstunden in der Lindnerstraße. Hier drohte ein 45-Jähriger Mann damit, ein Mehrfamilienhaus in die Luft zu sprengen.
Wie die Polizei heute früh mitteilt, drohte der Mittvierziger aus Taucha in den Mittagsstunden gegenüber Hausbewohnern damit, dass er das Wohnhaus, in dem er selbst lebt, in die Luft sprengen wollte. Danach verließ er das Haus. Die Hausbewohner alarmierten die Polizei. Diese rückte mit einem größeren Aufgebot an, durchsuchte das Haus, konnte aber nichts feststellen. Allerdings wurden in der Wohnung nicht näher benannte Gegenstände sichergestellt, die nach Aussagen der Polizei geeignet gewesen wären, Schäden herbeizuführen. Wenig später konnte der Mann im Stadtgebiet von der Polizei aufgegriffen werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte die vorläufige Festnahme.
Update: Die Polizei präzisierte in einer Pressemitteilung heute vormittag noch mal das Geschehen:
Demnach gerieten der 45-Jährige und weitere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Streit. Der Beschuldigte beendete diesen Streit schließlich mit der Drohung, das ganze Gebäude in die Luft zu sprengen. Er hätte noch zwei Gasflaschen im Keller, die er dafür nutzen wolle. Danach verließ er das Haus. Die Polizei kam zum Ort und durchsuchte den Keller sowie dessen Wohnung. Eine unmittelbare Gefahr wurde nicht festgestellt. Im Keller fanden die Beamten zwei Gasflaschen, eine mit Sauerstoff und eine mit Acetylen gefüllt. Beide wurden der Feuerwehr zur Sicherung übergeben. In der Wohnung fanden die Beamten außerdem zwei Springmesser mit beidseitig geschliffener Klinge, die nach dem Waffengesetz verboten sind. Diese wurden eingezogen. Der 45 Jährige konnte noch während der laufenden Einsatzmaßnahmen im Stadtgebiet ergriffen und vorläufig festgenommen werden. Gegen ihn wurden Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.