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Leinenzwang, Lärmschutz, Spielplätze: Stadtrat beschließt aktualisierte Polizeiverordnung | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 11.09.2020 13:08

Leinenzwang, Lärmschutz, Spielplätze: Stadtrat beschließt aktualisierte Polizeiverordnung

Der Stadtrat Taucha hat gestern die aktualisierte Polizeiverordnung beschlossen, die ab 2. Oktober gültig wird. Darin festgeschrieben ist wie bereits vorab gemeldet ein genereller Leinenzwang für Hunde. Außerdem neu: festgelegte Zeiten für lärmintensive Arbeiten und ein Rauchverbot auf Spielplätzen.

Der Stadtrat Taucha hat gestern die aktualisierte Polizeiverordnung beschlossen, die ab 2. Oktober gültig wird. Darin festgeschrieben ist wie bereits vorab gemeldet ein genereller Leinenzwang für Hunde. Außerdem neu: festgelegte Zeiten für lärmintensive Arbeiten und ein Rauchverbot auf Spielplätzen.

Seitdem Taucha kompakt am Mittwoch über die vom Stadtrat zu befassenden Beschlüsse berichtet hat, herrscht Verwunderung in den sozialen Netzwerken. Der Grund: Weil die Polizeiverordnung einen generellen Leinenzwang vorsieht, muss die Stadt Taucha mindestens drei so genannte Freilaufflächen für Hunde ausweisen. Eine davon soll die ehemalige Festwiese Dewitz gegenüber der Kita Dewitzer Spatzennest sein. Dort stehen allerdings seit kurzem zwei Fußballtore, gesponsert von Stadtrat Jens Barthelmes (Unabhängige Wähler). Jetzt ist klar: „Die Tore können natürlich stehen bleiben. Wir trennen den Bolzplatz und die Hundewiese baulich mit einem Rollzaun ab”, teilte Jens Rühling, Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales in der gestrigen Stadtratssitzung mit.

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Die Fußballtore auf der Festwiese Dewitz

Die Festwiese Dewitz bleibe solange eine Freilauffläche, bis eine oder mehrere weitere geeignetere Flächen gefunden werden, so Bürgermeister Tobias Meier. Konkret lautet der gestern beschlossene Absatz zur Leinenpflicht:


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Hunde müssen auf öffentlichen Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind, zum Schutz von Menschen und Tieren stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt oder dürfen nur mit Leine gesichert am Ort belassen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde, Assistenzhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz, Hütehunde während der Schafweidehaltung sowie Jagdhunde im Einsatz. Die Freilauffflächen/Hundewiesen sind entsprechend der Anlage 1 Bestandteil dieser Polizeiverordnung.

Zudem sei es verboten, öffentlich zugängliche Spiel- und Sportplätze mit Hunden zu betreten oder diese dorthin laufen zu lassen. Auch darum ist es nun erforderlich, dass der Bolzplatz auf der Dewitzer Festwiese mit einem Zaun von der Hundewiese getrennt wird. Die Polizeiverordnung sorgt also direkt für zusätzliche Kosten. Angesichts dieses Umstandes scheint die Wahl der Festwiese als Hundefreilauffläche erneut ungeeignet.

Ebenso sollen Hunde im öffentlichen Raum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson umherlaufen. Bei Menschenansammlungen ab 200 Personen haben Hunde einen Maulkorb zu tragen.

Die zwei anderen Freilaufflächen befinden sich an der Glockentiefe auf der Seite des Parthe-Umfluters

sowie hinter dem Sport- und Freizeitzentrum.

Lärmschutz

Neuregelungen gibt es auch hinsichtlich des Lärmschutzes. Wie vorab berichtet, übernimmt die Stadtverwaltung hier die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenverordnung). Demzufolge dürfen lärmerzeugende Haus- und Gartenarbeiten nichtgewerblicher Art werktags nur von 7 bis 13 und 15 bis 20 Uhr durchgeführt werden. Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen werktags nur von 10 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Wohlgemerkt auch hier nichtgewerblich. Hausmeisterdienste und andere Unternehmen dürfen also auch weiterhin in den Morgenstunden den Laubbläser zum Einsatz bringen.

Dazu wird deutlich die Einwurfzeit von Altglas in die entsprechenden Behälter von 7 bis 13 und von 15 bis 20 Uhr hingewiesen. Ordnungsamts-Chef Jens Rühling bezeichnete die Regelungen in der Stadtratssitzung als „faktische Einführung einer Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr”, die von vielen Bürgern immer wieder gewünscht worden sei.

Spielplätze

Festgeschrieben sind in der neuen Polizeiverordnung auch Regelungen zur Nutzung von Spielplätzen. So ist eine Nutzung zwischen 22 und 6 Uhr verboten. Zudem besteht ein generelles Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen.

Zudem wurden einige Änderungen in Bezug auf die Höhe von Hecken, anderen Anpflanzungen und Einfriedungen im Bereich der Sichtdreiecke von einmündenden Straßen eingearbeitet: Eine Höhe von 80 Zentimetern ab Oberkante der Verkehrsfläche darf nicht überschritten werden. Als Sichtdreieck gelte der Bereich, der nötig ist, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.

Auch der neue Trinkbrunnen auf dem Markt hat Einzug in die Polizeiverordnung gehalten. Nun steht festgeschrieben, was ohnehin jedem klar sein sollte: Die Verunreinigung von Springbrunnen und Trinkbrunnen ist untersagt. Und die Entnahme von Wasser aus Trinkbrunnen ist nur in Mengen zum sofortigen Verzehr geeignet. Die Entnahme zur Nutzung im Haushalt oder Gewerbebetrieben ist verboten.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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© taucha.media, Daniel Große.
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