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Maskenpflicht auf Spielstraßen und Plätzen scheidet die Geister | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 03.12.2020 13:47

Maskenpflicht auf Spielstraßen und Plätzen scheidet die Geister

Seit 1. Dezember gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Demnach gelten Ausgangsbeschränkungen und eine erweiterte Maskenpflicht. Darauf aufbauend hat der Landkreis Nordsachsen mit einer Allgemeinverfügung reagiert, in der die einzelnen Regelungen nochmals deutlich gemacht wurden. Tauchas Bürgermeister Tobias Meier hat diese Regelungen nun auf Taucha angewandt - und bezieht dafür jetzt öffentlich Prügel.

Seit 1. Dezember gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Demnach gelten Ausgangsbeschränkungen und eine erweiterte Maskenpflicht. Darauf aufbauend hat der Landkreis Nordsachsen mit einer Allgemeinverfügung reagiert, in der die einzelnen Regelungen nochmals deutlich gemacht wurden. Tauchas Bürgermeister Tobias Meier hat diese Regelungen nun auf Taucha angewandt - und bezieht dafür jetzt öffentlich Prügel.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 1. Dezember , die gültig ist vom 1.12. bis 28.12. sagt zur Maskenpflicht: „Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann.” Dazu gibt es weitere Einschränkungen je nach Inzidenzwert bis hin zu zeitlich befristeten Ausgangsbeschränkungen sowie Ausschankverbot von Alkohol.

Maskenpflicht auf Spielstraßen und Plätzen scheidet die Geister (Foto: taucha-kompakt.de)
Maskenpflicht auf Spielstraßen und Plätzen scheidet die Geister (Foto: taucha-kompakt.de)
Maskenpflicht auf Spielstraßen und Plätzen scheidet die Geister (Foto: taucha-kompakt.de)
Maskenpflicht auf Spielstraßen und Plätzen scheidet die Geister (Foto: taucha-kompakt.de)
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Maskenpflicht auf Spielstraßen und Plätzen scheidet die Geister (Foto: taucha-kompakt.de)

Konkreter wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen (PDF), die das „Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch unter freiem Himmel täglich im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Bereich von Fußgängerzonen [...] und verkehrsberuhigten Bereichen [...] sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, Parkhäuser, Parkdecks, Parkgaragen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen” anordnet. „Ausgenommen sind die Fortbewegung ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln und die sportliche Betätigung” , heißt es weiter. Die ausformulierte Erweiterung der Maskenpflicht auch in verkehrsberuhigten Bereichen mit Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 - also auf Spielstraßen - stand in anderer Form schon in der sächsischen Verordnung. Jetzt, da der Fakt aber so deutlich gemacht wurde, stößt er auf Widerstand.

Als Bürgermeister Tobias Meier die seit 1. Dezember geltende Allgemeinverfügung gestern auf seiner Facebook-Seite ins Gedächtnis rief und auch Spielstraßen in Taucha benannte, auf denen die Regelung nun gilt, gab es teils heftige und persönlich beleidigende Kommentare. „Ihr seid doch nicht ganz sauber”, war noch eine der netteren Formulierungen. Tobias Meier sah sich genötigt, diverse Kommentare zu löschen. Inzwischen befinden sich 150 Kommentare, zum größten Teil sachlicher Natur, unter dem Beitrag . Er habe Verständnis für die Nachfragen, gibt aber zu bedenken, dass die Regelungen nicht von ihm kommen, aber durchaus von der Stadtverwaltung getragen würden. „Wir interpretieren die Corona-Schutz-Verordnung so, dass man beim Gehen durch die Spielstraßen eine Mund-Nasen-Bedeckung benötigt. Wenn man aber joggt oder etwa mit dem Fahrrad unterwegs ist, braucht man keine Maske”, so Meier. Als Fortbewegungsmittel würden eindeutig nicht die eigenen Füße gelten. Bedeutet also: Auch wer nur kurz innerhalb einer Spielstraße oder auf einem öffentlichen Platz geht, muss für diese Strecke die Maske aufsetzen.


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Spielstraßen und Abschnitte mit Spielstraßen finden sich in Taucha hier:

  • Brauhausstraße
  • Waldenau
  • Graßdorfer Wäldchen
  • Dewitz, Querstraße und Teichgasse
  • Bogumils Garten (Ernst-Moritz-Arndt-Straße)
  • Richard-Bogue-Straße
  • Neustadt
  • Käthe-Kollwitz-Weg
  • Rondell/ Chadrac Espaly
  • Plösitzer Straße

Die öffentlichen Plätze und Parkplätze, auf denen die Maskenpflicht gilt, befinden sich in Taucha hier:

  • Dewitzer-/ Ecke Eilenburger Straße
  • Festwiese
  • Schlossstraße gegenüber Rathaus
  • Schlossstraße gegenüber Galerie am Schloss
  • Klebendorfer Straße
  • Markt

Die Polizeibehörde Taucha, also die Gemeindevollzugsbediensteten des Rathauses, würden sporadisch Kontrollen durchführen. „Wer ohne Maske angetroffen wird, wird mündlich verwarnt. Ist jemand uneinsichtig oder wird mehrmals ohne Maske angetroffen, dann erheben wir ein Bußgeld, das bei 50 Euro beginnt”, sagt Jens Rühling, Leiter des Tauchaer Ordnungsamtes. Zugleich erinnert er daran, dass auch die Polizei kontrolliert und möglicherweise anders handelt. Auf dem Tauchaer Wochenmarkt, der gestern stattfand, war die Polizeibehörde Taucha mehrmals unterwegs. Eine Händlerin sagte zu Taucha kompakt: „Die sind hier human. In Eilenburg wird nicht mehr verwarnt, da wird direkt kassiert. Dafür wurde extra neues Personal eingestellt.”

Auch für Nordsachsens Landrat Kai Emanuel sei die Zeit der Diskussionen vorbei. Zuerst sei der mündige Bürger mit seinem Verstand gefragt. Um Formulierungen, Grenzwerte oder Kontrollmöglichkeiten zu feilschen, führe völlig an Sinn und Zweck vorbei. „Corona ist kein Hase-und-Igel-Spiel. Wir können nicht von einem Lockdown in den nächsten taumeln, sondern müssen verstehen, worum es geht: Wenn jedem Erkrankten eine vernünftige medizinische Behandlung garantiert werden soll, dann können wir die Infektionen nicht ungebremst laufen lassen. Wir wissen nicht, wer wann infektiös ist, wer leichte oder schwere Symptome bekommt. Wir wissen aber, wann Belastungsgrenzen erreicht sind. Also versucht die Politik, die Kontaktmöglichkeiten einzuschränken, um gefährdete Gruppen in der Gesellschaft vor einer Ansteckung mit potenziell schweren Folgen zu schützen”, so Landrat Kai Emanuel gestern in der Leipziger Volkszeitung.

Und auch Tauchas Bürgermeister Tobias Meier sagt: „Grundsätzlich sehe ich die Notwendigkeit, sich dem Virus und der Pandemie entgegenzustellen. Jedes Zögern lässt die Situation nicht verschwinden sondern folgenschwerer für uns alle machen. Das ist leider an vielen Orten, selbst in unserem dünn besiedelten Landkreis zu sehen.”


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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© taucha.media, Daniel Große.
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