Web Analytics Made Easy - Statcounter

Quarantäne oder nicht? Landratsamt löst Verunsicherung auf | Taucha kompakt

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 10.11.2020 18:58

Quarantäne oder nicht? Landratsamt löst Verunsicherung auf

Nach der angeordneten Quarantäne für über 150 Kinder und Erzieher der Kita Grashüpfer stand für viele betroffene Eltern die Frage im Raum: „Gilt die Quarantäne auch für mich?”. Danach gab es widersprüchliche Angaben vom Gesundheitsamt.

Nach der angeordneten Quarantäne für über 150 Kinder und Erzieher der Kita Grashüpfer stand für viele betroffene Eltern die Frage im Raum: „Gilt die Quarantäne auch für mich?”. Danach gab es widersprüchliche Angaben vom Gesundheitsamt.

„Wir wissen nicht so recht, was nun für uns gilt. Natürlich muss ein Elternteil beim Kind bleiben. Aber gilt die Quarantäne auch für dieses Elternteil?”, fragte ein Vater heute via Telefon bei Taucha kompakt an. An der Corona-Hotline des Landkreises Nordsachsen erhielten Eltern offenbar seit gestern widersprüchliche Aussagen, so der Mann: „Manchen Eltern wurde mitgeteilt, man solle sich aussuchen, ob Vater oder Mutter zu Hause bleiben sollen. Dieses Elternteil sei dann auch in Quarantäne”, berichtet der Tauchaer. Anderen wiederum sei mitgeteilt worden, dass sie sich frei bewegen könnten, etwa zum Einkaufen oder auch wechselseitig mit dem Partner Arbeit und Kinderbetreuung tauschen könnten. „Was gilt denn nun? Wir fühlen uns ein bisschen allein gelassen”, klagt der Vater. Hintergrund der Frage ist die Thematik des Verdienstausfalls. Für den Arbeitgeber zähle nur eine angeordnete Quarantäne. Denn dann wäre der Arbeitnehmer krank geschrieben worden und hätte Lohnfortzahlung erhalten.

Symbolfoto (Foto: taucha-kompakt.de)
Symbolfoto (Foto: taucha-kompakt.de)
Symbolfoto (Foto: taucha-kompakt.de)
Symbolfoto (Foto: taucha-kompakt.de)
Symbolfoto (Foto: taucha-kompakt.de)
cancel
info
Symbolfoto (Foto: taucha-kompakt.de)

Aufklärung gab es heute von der Pressestelle des Landkreises Nordsachsen. Mitarbeiter Alexander Bley holte beim Gesundheitsamt eine offizielle Antwort ein: „Wir handeln nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Demnach sind nur die Kinder Kontaktperson 1. Nur diese müssen in häusliche Quarantäne, weil sie einen möglichen Kontakt hatten. Die Eltern zählen nicht dazu. Sie können also rausgehen, sich normal bewegen”, so Bley. Demzufolge können die Eltern also nur 67 Prozent ihres Lohnes über „Kind krank” beim Arbeitgeber geltend machen.

Am 27. August beschloss die Bundesregierung, dass gesetzlich krankenversicherte Eltern für 15 Arbeitstage Krankengeld erhalten. Alleinerziehende bekommen bis zu 30 Tage Geld, wenn das Kind krank ist. Diese Regelung gilt nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Außerdem gibt es laut Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung für den Lohnausfall: Bis zu zehn Wochen werden pro Elternteil gewährt, bei Alleinerziehenden 20 Wochen. Nur wenn das Kind selbst infiziert ist, gibt es eine Krankschreibung vom Arzt. Müssen Eltern dann zuhause bleiben, haben sie normal Anspruch auf Kinderkrankengeld - auch das nur bis zum 12. Lebensjahr.


Jetzt neu: Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal und bleiben Sie stets aktuell informiert über neue Artikel.

Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
north
© taucha.media, Daniel Große.
Bereitgestellt mit dem myContent.online CMS und PORTAL.