Im Zusammenhang mit dem Brandanschlag am 31. Dezember 2020 in Leipzig, setzt das Landeskriminalamt Sachsen im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig eine Belohnung in Höhe von 80.000 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Aufklärung des Sachverhaltes führen. Die Belohnung ist an Voraussetzungen geknüpft.
Im Zusammenhang mit dem Brandanschlag am 31. Dezember 2020 in Leipzig, setzt das Landeskriminalamt Sachsen im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig eine Belohnung in Höhe von 80.000 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Aufklärung des Sachverhaltes führen. Die Belohnung ist an Voraussetzungen geknüpft.
In der Silvesternacht kam es gegen 21.30 Uhr zu einem Brandanschlag auf elf Fahrzeuge der Bundeswehr. Die bereits genutzten Geländewagen sowie ein Anhänger waren zur Instandsetzung und Reparatur in der Mercedes-Benz-Niederlassung auf der Torgauer Straße 333. Auch Taucha kompakt berichtete am Neujahrsmorgen vom Feuerwehreinsatz .
Mindestens vier Fahrzeuge brannten durch den Anschlag vollständig aus. Es entstand ein erheblicher Sachschaden, der durch die Polizei immer noch nicht genau beziffert werden kann. Infolge der Brandlegung wurden zudem auch ein Anhänger, ein Fahrzeug der Mercedes-Benz-Niederlassung, ein Wohnmobil sowie ein LKW, die alle in unmittelbarer Nähe zu den Bundeswehrfahrzeugen standen, beschädigt.
Aufgrund der Verwendung der angegriffenen Fahrzeuge für Zwecke der Bundeswehr und eines am 1. Januar 2021 zu dem Brandanschlag über das Internet veröffentlichten Bekennerschreibens könne die Polizei eine mögliche politische Motivation für die Tat nicht ausschließen.
Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen (LKA) erbittet darum nun sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters bzw. der Täter und zur Aufklärung der Straftat führen können und hat dazu folgende Fragen:
Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Jede auch zunächst noch so unscheinbare Feststellung in diesem Zusammenhang könne für die Ermittlungen wichtig sein.
Hinweisgeber sollten sich an das LKA Sachsen wenden. Telefon: 0800 855-2055. Auch jede andere Polizeidienststelle nehme Hinweise entgegen. Weitere Informationen gibt es unter www.polizei.sachsen.de
Die eingangs erwähnte Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der ausgelobte Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.