Immer wieder belegen so genannte Dauerparker öffentliche Parkplätze. Und sorgen damit für Unmut bei Anwohnern. Generell verboten ist das Dauerparken aber nicht.
Immer wieder belegen so genannte Dauerparker öffentliche Parkplätze. Und sorgen damit für Unmut bei Anwohnern. Generell verboten ist das Dauerparken aber nicht.
Die Höhe des Unkrauts rings um das Fahrzeug lässt erahnen, wie lange es dort schon steht. Laut Anwohnern belegt ein VW-Transporter seit mindestens zwei Jahren einen Parkplatz in der Brauhausstraße. Die Felgen sind rostig, in den Türgummis wächst Moos. Das Fahrzeug ist zum Stehzeug geworden. Laut Straßenverkehrsordnung ist das durchaus rechtens: Solange kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt, dürfen Autos auf öffentlichen Parkplätzen so lange geparkt werden, wie es der Halter für richtig hält. Eine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt, existiert nicht.
Bei dem betreffenden Transporter in der Brauhausstraße ist außerdem seit Mai 2020, also seit über einem Jahr, der TÜV abgelaufen. Auch das ist noch kein Vergehen im Sinne der StVo. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die wahrscheinlich seitens des Bereichs Ordnung und Soziales der Stadt Taucha auch geahndet wurde. Laut Bereichsleiter Jens Rühling sei das Fahrzeug „noch straßenverkehrsrechtlich und versicherungsrechtlich angemeldet”, teilt er mit. Steuern und Versicherungen werden also bezahlt. Somit dürfe es im öffentlichen Verkehrsraum stehen. „Wir werden uns aber mit dem Fahrzeughalter wegen der weiteren Verfahrensweise in Verbindung setzen”, sagt Jens Rühling weiter.