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Kangal-Vorfälle: Offenbar ein Hund zurück in Neubauerndorf-Ost | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 07.04.2021 17:09

Kangal-Vorfälle: Offenbar ein Hund zurück in Neubauerndorf-Ost

Nach den Beißvorfällen am 7. März , der anschließenden Sicherstellung der Hunde und des erfolgten Wesenstest bei dem Junghund ist selbiger offenbar wieder zurück auf dem Grundstück des Halters Holger Weichhan in Neubauerndorf-Ost. Ob er ihn behalten will, lässt er offen. Fragen will er wegen laufender Verfahren nicht beantworten.

Nach den Beißvorfällen am 7. März , der anschließenden Sicherstellung der Hunde und des erfolgten Wesenstest bei dem Junghund ist selbiger offenbar wieder zurück auf dem Grundstück des Halters Holger Weichhan in Neubauerndorf-Ost. Ob er ihn behalten will, lässt er offen. Fragen will er wegen laufender Verfahren nicht beantworten.

Helle Aufregung herrscht bei Nachbarn von Holger Weichhan in Neubauerndorf-Ost sowie der angrenzenden Wohngebiete in Dewitz. Von mehreren Bürgern erhielt Taucha kompakt gestern Abend den Hinweis, dass der 15 Monate alte Kangal zurück auf dem Grundstück seines Halters wäre. Nach einer Nachfrage bei Bürgermeister Tobias Meier schickte dieser noch gestern Abend die Polizeibehörde zum Grundstück. „Uns wurde dort mitgeteilt, dass der als nicht gefährlich eingestufte Junghund für eine Nacht auf dem Grundstück sei”, sagt Jens Rühling, Leiter Ordnung und Soziales im Tauchaer Rathaus.

Auf diesem Grundstück lebten die drei Kangals bislang. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auf diesem Grundstück lebten die drei Kangals bislang. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auf diesem Grundstück lebten die drei Kangals bislang. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auf diesem Grundstück lebten die drei Kangals bislang. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auf diesem Grundstück lebten die drei Kangals bislang. (Foto: taucha-kompakt.de)
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Auf diesem Grundstück lebten die drei Kangals bislang. (Foto: taucha-kompakt.de)

Generell könnte der Junghund aufgrund seiner amtlich festgestellten Un­ge­fähr­lich­keit wieder zurück. Auch Auflagen im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) müsse der Halter darum nicht erfüllen, teilt die Ordnungsamtsleiterin des Landkreises Nordsachsen Patricia Groth mit. Heißt also: Weder muss das Grundstück besonders gesichert sein, noch benötigt der Halter einen Sachkundenachweis oder eine Haftpflichtversicherung. Ob der Hund tatsächlich nur über Nacht dort war oder dieser nun dauerhaft auf dem Grundstück lebt, dazu wollte Grundstückseigentümer Holger Weichhan nichts sagen. Generell wolle er zu dem Thema wegen laufender Verfahren nichts mehr gegenüber der Presse mitteilen.

Erst, wenn die beiden als gefährlich eingestuften Kangals auf das Grundstück zurückkehren sollen, müsse eine durch einen Sachverständigen festgelegte Grundstückssicherung erbracht werden. Diese werde dann von der Stadt Taucha abgenommen, teilt Jens Rühling mit. Die Entscheidung darüber, ob die beiden Hunde zurück nach Neubauerndorf-Ost dürfen, obliege letztlich dem Landratsamt Nordsachsen, so Rühling weiter. Zur Haltung gefährlicher Hunde bedarf es eines behördlich anerkannten Lehrgangs. Dieser gilt als Sachkundenachweis, allerdings nur in Bezug auf den Hund, mit dem die Schulung absolviert wurde. Dem Besitzer wird also keine generelle Sachkunde bescheinigt.


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Die Geschädigten der Attacken vom 7. März sind über die mutmaßlich erfolgte Rückkehr des Junghundes nicht begeistert: „Wir haben seit zwei Tagen einen neuen Welpen. Ich würde ihn gern großziehen und friedlich mit ihm spazieren können, direkt hier am Feld wo ich wohne”, sagt Jeannine Nowack, deren 14 Wochen alte Mischlings-Hündin von den drei Kangals so schwer verletzt wurde, dass sie in der Tierklinik eingeschläfert werden musste. Auch weitere Nachbarn sprechen von einem „Wahnsinn”, dass der Halter sich trotz der Vorfälle offenbar nicht von den Hunden trennen kann.

Am kommenden Dienstag beschäftigen sich Teile des Stadtrats in einem Sonder-Verwaltungsausschuss erneut mit der Thematik. Hier geht es vor allem um die Aufarbeitung der bisherigen Geschehnisse und der darauf erfolgten Maßnahmen. Aber auch die aktuelle Situation dürfte Beachtung finden. Auf Anfrage teilt CDU-Stadtrat Frank Apitz mit: „Ich erwarte von der Stadt Taucha eine detaillierte und aussagekräftige Stellungnahme an das Landratsamt Nordsachsen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Halter.” Und Jens Barthelmes von den Unabhängigen Wählern sagt: „Der Halter hat in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, Tiere so zu halten, dass weder sie noch Menschen zu Schaden kommen. Es gilt nun endgültig zu verhindern, dass er diese Hunde halten darf.”


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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