So soll das Wohngebiet Partheblick nach etwa 20 Jahren aussehen. Rechts oben ist Wald zu erkennen, ringsum das Wohngebiet zieht sich ein Grünstreifen. Visualisierung: DOTS Landschaftsarchitekten für WOTa Taucha
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Die Stadtratssitzung vom 16. September war bemerkenswert. Wir berichtet, flogen regelrecht die verbalen Fetzen zwischen den Fraktionen. Konkret ging es um den Bebauungsplan Partheblick, der gar nicht auf der Tagesordnung stand. Zum Thema äußerten sich dann aber einige Stadträte und nahmen Bezug auf einen Flyer der SPD. Bürgermeister Tobias Meier wurde in der Sitzung mehrfach angesprochen, er möge doch vermitteln oder Stellung beziehen. Diese Stellungnahme erfolgte mit heutigem Tage in schriftlicher Form.

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Bürgermeister Tobias Meier erarbeitete eine längere Äußerung, stellte zu Beginn aber klar, dass sich “die Stadtverwaltung dem Neutralitätsgebot verpflichtet sieht und keine politischen Wertungen vornehmen wird.” In seiner Stellungnahme legt Meier dar, dass die Stadtverwaltung Taucha den Bebauungsplan 48 (Partheblick) seit 2014 bearbeitet und trotz der langen Dauer des Verfahrens eine Umsetzung als positiv für die Stadtentwicklung und als möglich erachtet. Begonnen habe dies mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates am 9.10.2014 und einem breiten Votum des Stadträtinnen und Stadträte.

Der weitere Wortlaut der Stellungnahme:

“Anbei die Antworten von aufgeworfenen aus der Stadtratssitzung heraus und aus einer Bürgeranfrage angesprochene Punkte. Auch wenn die Beantwortung durch die Stadt Taucha ergeht, möchte ich zudem darauf verweisen, dass es sich um betriebswirtschaftliche Belange und Beträge handelt, die im aggregierten Zahlenwerk Wirtschaftsplan der GBV 2021-25 sowie in den aktuellen Jahresabschlüssen der Gesellschaft aufgeführt sind.

Wie kann es sein, dass für eine Fläche, die bisher noch ein Feld ist, bereits Investitionskosten in dieser *Größenordnung entstanden sind und nunmehr verloren gehen? (*Bezug auf SPD-Flyer)
Der wesentliche Anteil der Wertposition im Umlaufvermögen der GBV resultiert aus dem Wertansatz im Einbringungsvertrag UR Nr. 1027/2002SB von der Stadt Taucha an die Tochtergesellschaft. Damals wurde gutachterlich der Ansatz von Bauerwartungsland mit einem Wert von ca. 21 €/qm angesetzt. Auf Basis des Aufstellungsbeschlusses aus Oktober 2014 begannen die ersten Planungen zur Entwicklung des neuen Wohngebietes. Die seitdem in den letzten sechs Jahren entstandenen Planungs- und Entwicklungskosten haben durch Bestandsveränderung den Wert des Umlaufvermögens erhöht. Der aktuelle Buchwert liegt bei ca. 1,1 Mio. €. Bei einer möglichen Beendigung der Entwicklung des Gebietes und der damit verbundenen Nichtschaffung von Baurecht besteht für die Gesellschaft die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung.

Hierzu folgende Ausführungen des Wirtschaftsprüfers:
Das Umlaufvermögen beinhaltet Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, den Betrieb eines Unternehmens nicht dauerhaft zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, dem Börsen- oder Marktwert sowie dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert (§ 255 Abs. 1+2 HGB). Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips ist der Niedrigere der Werte anzusetzen. Das bedeutet, dass nicht nur bei einer dauerhaften Wertminderung, sondern auch bei einer nicht dauerhaften Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung durchzuführen ist (§ 253 Abs. 4 HGB). Kommt es nicht zur Aufstellung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, kann die Bilanzierung nicht mehr mit dem ursprünglichen Wert für Bauerwartungsland erfolgen, es ist eine Überprüfung des Wertansatzes spätestens zum 31.12.2021 durchzuführen. Ist der beizulegende Wert niedriger, so ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. In diesem Fall ist die untere Wertgrenze der Bodenrichtwert für Ackerland.

Der aktuelle Bodenrichtwert Stand 31.12.2020 für Ackerland liegt in dieser Bodenrichtwertzone bei 2,45 €/qm. Bei einer Plangebietsgröße von 54.376 qm ergibt sich ein Betrag von 967 TEuro.

Was verbirgt sich hinter der Angabe der 5 Mio. Euro verlorener Umsätze?
Umsatz bedeutet zunächst nicht Gewinn. Der Betrag scheint frei gewählt. Bei einer Gesamtwohnbauverkaufsfläche von 22.398 qm ergibt sich bei einem vorsichtig kalkulierten Verkaufspreis von 250 €/qm ein Umsatzerlös von 5,6 Mio. Euro. Die momentanen Marktpreise von Baugrundstücken im Einfamilienhausbereich liegen zwischenzeitlich bei > 300 Euro/qm, so dass der Betrag noch deutlich größer sein kann. Dem gegenüber stehen auch weitere Erschließung- und Planungskosten. Das Vorhaben B-Plan 48 Partheblick ist zudem mit aktuellem Planungsstand für alle Interessierten auf der Website wota-online.de einsehbar. Über mögliche Preise pro verkauften Quadratmeter wird jedoch nicht berichtet.

Woher stammen diese Angaben, mit denen sich die SPD in Ihrem Flyer öffentlich an die Bürger wendet?
Die Angaben wurden in dem Umfang mehrmals im Aufsichtsrat besprochen und vorgestellt und waren auch Inhalt zur Vorstellung des Projektes bei Treffen des WOTa Geschäftsführers mit unterschiedlichen Fraktionen, wie zuletzt am Dienstag, den 7. September im Gespräch beim CDU Ortsverband Taucha mit Herrn Simon als Geschäftsführer der GBV Taucha mbH.

Nachrichtlich: Die Aufsichtsräte sind zur Verschwiegenheit über die beratenen Inhalte in den Sitzungen des Aufsichtsrates verpflichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Geschäftsführer dürfen in der Öffentlichkeit berichten, sofern es die Städtischen Gesellschaften nicht schadet.

Sind die Angaben von der Stadt Taucha legitimiert?
Die Stadtverwaltung Taucha hat wissentlich keine explizite Zuarbeit zu diesem Blatt geliefert.

Wo finde ich diese Sachverhalte im Haushalt der Stadt Taucha?
Im Haushalt der Stadt Taucha selbst sind die Angaben zu den Investitionskosten und den Umsatzerlösen aus dem Flyer nicht zu finden. Jedoch sind dem Haushaltsplan in jedem Jahr Anlagen beizufügen, darunter auch die Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften u.a. der GBV Taucha mbH. Hieraus können die betriebswirtschaftlichen Zahlen und Plandaten analog entnommen werden.
Im Vorbericht der Stadt Taucha selbst sind auch Sachverhalte zu den städtischen Gesellschaften geschildert. Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan samt Vorbericht und den weiteren Anlagen ist stets während der Entwurfsphase öffentlich auszulegen. Dabei können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige Einwendungen und Hinweise geben. Einsehbar sind die Dokumente für jeden.
Nach Beschlussfassung und Genehmigung durch das zuständige Landratsamt Nordsachsen wird die Satzung inkl. Haushaltsplan samt Anlagen öffentlich bekannt gemacht. Dies wird sowohl in Papierform in den Räumen der Stadtverwaltung vorgenommen als auch über die Homepage der Stadt Taucha. Hierüber kann man über das Tool des “Digitalen Haushaltsplanes” die Dokumente alle einsehen und sich auch herunterladen.

Werden bei einer Ablehnung des Vorhabens durch den Stadtrat tatsächlich die genannten sozialen Projekte (Kindergärten, Sport- und Freizeitzentrum, sozialer Wohnungsbau) der Stadt Taucha gefährdet?
Wie in der Stadtratssitzung von mir erwähnt, wird es Auswirkungen geben. Jedoch nicht sofort spürbar. Die Betreuung der Kinder in den Einrichtungen ist gesichert, der zukünftige Ausbau (ehemaliger Bowlingdschungel) wird durch die Stadt Taucha realisiert.
Sollte das Projekt überhaupt nicht weiterverfolgt werden, können bisher geplante Vorhaben wie:

  1. Investitionen in den Geschosswohnungsneubau der IBV durch die Gewinnausschüttung der GBV an die IBV zur Darstellung der Eigenkapitalbasis
  2. der nowendige Ersatzneubau eines Sportvereinsgebäudes auf dem Sport- und Freizeitzentrum
  3. Notwendige Investitionen der IBV im Sinne einer frühzeitigen Co-2-Neutralität
  4. weitere Projekte in Anlehnung an die strategische Stadtentwicklung der Stadt Taucha nicht in dem Umfang getätigt sowie nicht wie zeitlich notwendig sondern zeitlich versetzt umgesetzt werden.

Ausblick: Stadtentwicklung ist ganzheitlich und mit längerem Vorlauf zu betrachten. Sicher wird es immer wieder schwere Entscheidungen geben, welche nicht nur in den Gremien der Stadt Taucha, sondern auch in Teilen der Bürgerschaft kontrovers diskutiert werden. Nicht immer wird es klare Mehrheiten geben. Bei aller Emotionalität, in vielen Dingen, vertraue ich auf faktenbasierte Entscheidungen durch den Stadtrat. Unabhängig welches Thema gerade beraten wird. Taucha mit seinen Ortsteilen steht demografisch, finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich gut da. Aus den erfolgreichen Entscheidungen der letzten Jahrzehnte hat sich Taucha positiv entwickelt. Nicht aktionistisch getrieben sondern mit mittel- bis langfristigen Zielen im Blick.

Persönliche Animositäten schaden unserer Heimatstadt. Wir stehen heutzutage wieder vor großen Aufgaben, mit anderen Vorzeichen. Ob gesellschaftlicher Zusammenhalt, Digitalisierung, wirtschaftliche Transformationen, verkehrliche Ansprüche, demografische Veränderungen, Anpassungen an den Klimawandel oder Schaffung von Wohnraum. Ich wünsche mir, dass wir uns gemeinsam diesen und allen anderen Herausforderungen stellen. Die Ablenkungen vom Wesentlichen passieren schnell und kosten Stadtrat, Verwaltung, Städtische Gesellschaften und Bürgerschaft unnötig viel Kraft. Die Bürgerinnen und Bürger zu einen, nach vorn zu blicken und unsere Heimat zu einem lebenswerten Ort auch in den kommenden Jahrzehnten zu gestalten, dafür benötigen wir Kreativität, Ideen, Mut und Durchhaltevermögen. Ich bin optimistisch, dass uns das in Taucha gelingt und rufe alle dazu auf.

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(1 mal heute gelesen)
Veröffentlicht am 24. September 2021 um 15:54 Uhr.
Letzte Bearbeitung: 31. Januar 2023 um 10:47 Uhr.

8 Kommentare

  1. Zu Artikel “Partheblick: Bürgermeister nimmt Stellung zu SPD-Flyer und möglichem Millionenschaden”

    Man braucht für einen lebenswerten Ort auch in den kommenden Jahrzehnten keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter wie bei “Partheblick” im Landschaftsschutzgebiet “Partheaue-Machern” am Flora-Fauna-Habitat “Partheaue”, dokumentiert im FNP.

    Generell stimmt das, was der Bürgermeister im Sept. 2021 in seinen Schlussbemerkungen und Wünschen schreibt… aber eben nicht für den Bau von “Partheblick” mit großflächiger Versiegelung natürlicher Flächen.

    Es braucht eine langfristige Analyse und Planung für Baustandorte mit den wenigsten Schädigungen der Natur unter Einbeziehung aller Flächen der Stadtteile. Das hat gefehlt und muss korrigiert werden. Dafür braucht es Kreativität und Mut.

    Das braucht auch jetzt der Stadtrat und muss unter Einbeziehung der Erfordernisse künftiger Generationen “Partheblick” vorerst ablehnen oder zumindest zurückstellen.

    Die Parthenaue muss hier so erhalten bleiben wie sie ist, oder eine komplette grüne Verbindung vom Stadtpark bis zum Gewinneberg mit an das zu erwartende Klima angepassten Baumarten könnte geschaffen werden. Das wäre die Kreativität, die künftige Generationen sehr schätzen würden.

    Susanna Schon

    • Danke, liebe Frau Schon, für Ihren Beitrag. Ich denke, nach so viel kontroverser Diskussion darf man keine knappe Mehrheitsentscheidung treffen, zumal noch viele Fragen offen sind.
      Man hat eben jetzt dieses Feld und möchte den Weg frei machen für Erschließung und Bebauung und natürlich für den Ertrag aus dem Verkauf.
      Doch die langfristige Planung des seit langem bestehenden Zuzugswunsches vieler Familien nach Taucha mit Eigenheim kann nur unter aktiver Mitwirkung der angrenzenden Bevölkerung unter Berücksichtigung der geäußerten Meinungen und Bedenken gelingen.
      Selbst die Originaldokumente sind tw. widersprüchlich und zeigen die Belastungen, denen diese Gegend durch den Bau ausgesetzt werden würde, deutlich auf.
      Auf der anderen Seite sind in Taucha viele Entscheidungen langfristig richtig vorbereitet worden, so z. B. Gartenstadt mit Kita und Supermarkt, u. v. m.
      Mit diesem hoffnungsvollen Ausblick
      und Grüßen
      Max Hempel

  2. “Unsere Heimat zu einem lebenswerten Ort auch in den kommenden Jahrzehnten zu gestalten, dafür benötigen wir Kreativität, Ideen, Mut und Durchhaltevermögen.”
    Dies ist  richtig, aber nur, wenn die richtigen Entscheidungen langfristig vorbereitet und getroffen werden:

    “Partheblick” in der Partheaue als ein niemals bebautes, wirklich schönes, naturnahes, ruhiges und auch stadtnahes Stück Land im LSG am europäischen Schutzgebiet “Flora-Fauna-Habitat Partheaue” bebauen zu wollen, ist garantiert die falsche Entscheidung.

    Deshalb auch die noch niemals so emotional und kontrovers und auch beleidigend geführten Debatten im Stadtrat, in der der Bürgermeister aufgefordert wurde, selbst Stellung zu nehmen.

    Die Bevölkerung hatte sich vielfach zu den Plänen sehr kritisch – und bis heute unbeantwortet – geäußert. Die Entwürfe zum FNP, zum Bebauungsplan 48 und zum Ausgliederungsantrag aus dem LSG – mit der Behauptung der “Unvermeidbarkeit” – sind auch deshalb nicht vom Stadtrat verabschiedet bzw. vom LRA bestätigt worden.

    Sehens- und lesenswert sind im Netz bei Google Maps viele Bilder, Rezensionen und sehr sehr viele Fragen und Antworten bei Suche nach Partheblick, Stadtverwaltung Taucha, Landschaftsschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat, ZV Parthenaue u.a., die die Verantwortung und zugleich auch die Ideen und die Weitsicht der Bevölkerung zeigen, diesbezüglich sich kreativ einbringen zu wollen.

    Möge der Stadtrat dies alles lesen, bevor Entscheidungen dann verantwortungsvoll und mit großer Mehrheit getroffen werden.

    Frau S. Schon hat vollkommen recht, erst alle Gebiete auf den Prüfstand zu stellen und danach umweltschonendere Gebiete auszuweisen. Deren finanzieller Ertrag für die Stadt ist dann vermutlich nicht so hoch, doch möglicherweise könnten dann sogar mehr Wünsche bzgl. Ansiedelung in Taucha realisiert werden.

    Viele Grüße von Robert Jung

  3. Der Bürgermeister setzt sich in seinem Schreiben indirekt für das geplante, aber noch nicht bestätigte Wohngebiet “Partheblick” ein. Das Gelände wurde seinerzeit günstig gekauft und soll nach Erschließung mit maximalem Ertrag verkauft werden, um andere Projekte finanzieren zu können.

    Aber kann man es verantworten, in der Partheaue, in diesem unbebauten, wirklich schönen, ruhigen und stadtnahen Stück Land, in dem LSG “Partheaue-Machern” nah am europäischen Schutzgebiet, dem Flora-Fauna-Habitat “Partheaue”, zu bauen und die Landschaft dort so grundlegend zu verändern? Ich meine nein!

    Die Prioritäten haben sich auch durch den schnellen Klimawandel geändert. Eine weitere Bebauung unbebauter Natur muss generell zurückgedrängt und sehr kritisch hinterfragt werden.

    Man muss andere Wege, z. B. der Renaturierung bzw. der Nutzung weiterer – ehemals bebauter Flächen – finden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen zu bebauen, kann nur der letzte Ausweg sein, und auch nur dort, wo die Natur und die Umgebung und auch die in der Nähe wohnenden Menschen am wenigsten belastet werden.

    Geht man zügig nach diesem Maßstab voran, werden diese Debatten im Stadtrat weniger emotional und kontrovers, und man wird neue Wege finden, dem Siedlungsdruck maßvoll zu begegnen und Taucha wirklich nachhaltig zu einer immer besseren, lebenswerteren Stadt in natürlicher Umgebung zu entwickeln.

    Max Hempel

  4. Die gesamte Landschaft und ihre Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Flora, Fauna, Mensch, Landschaftsbild u.a. im LSG “Partheaue-Machern” am Rande des Flora-Fauna-Habitats “Partheaue” mit ihrer besonderen Flora und Fauna würde erheblichen Beeinträchtigungen und negativen Auswirkungen (s. auch FNP ab Seite 46) ausgesetzt, wenn hier das geplante Bauprojekt “Partheblick” gegen die begründeten Einsprüche der Anwohner und nahezu aller Tauchaer durchgesetzt werden sollte.

    Diesen erheblichen Eingriff mit über 50 % Versiegelung kann man nicht kompensieren, zumal in diesem LSG eine Bebauung gesetzlich nicht statthaft ist.
    Nun wurde als Ausweg ein Ausgliederungsantrag aus dem LSG gestellt, der die Gesetze somit zur Farce macht.

    Der Stadtrat muss den Bebauungsplan 48 ablehnen, da man nicht die natürliche Landschaft hier meistbietend verkaufen darf.

    • Was denn für eine natürliche Landschaft? Es geht um grauen Acker. Die Natur profitiert eher durch die Bebauung, am Ende steht viel mehr grün als jetzt. Offenbar wissen die meisten gar nicht, was da bebaut werden soll. Da kommt doch nichts grünes weg..?!

      • Ich kann nur empfehlen, den Umweltbericht zum FNP zum ÄB 19 zu lesen.

        Die erheblichen Beeinträchtigungen und negativen Auswirkungen, auch auf das Landschaftsbild, würden hier durch die Bebauung und die Versiegelung von ca. 50 % der Fläche entstehen.

        Ja, man kann anderer Meinung sein.
        Aber lesen Sie mal die von der Stadt unbeantworten Einwände und Widersprüche der Bevölkerung und Verbände u.a. zum FNP, zum Bebauungsplan 48 “Partheblick” und zum Ausgliedeungsantrag.

        Sie werden das nicht als “Schnickschnack” abtun können.

        Mit freundlichen Grüßen H. Scheibenholz

  5. Hallo miteinander, für Taucha und das Umland wäre es das Beste, würde man hier am FFH “Partheaue” statt der Bebauung “Partheblick” mit notwendiger 50%iger Versiegelung hier eine flächendeckende dauerhafte Verbindung zwischen Stadtpark und Gewinneberg mit Gehölzen schaffen, die dem Klimawandel in Zukunft auch standhalten könnten.
    Dies würde dem Schutzgedanken am besten entsprechen, da das geplante Wohngebiet mit 35 Eigenheimen lt. den Dokumenten zum Bebauungsplan das FFH doch zumindest “mittleren” Belastungen aussetzen würde und insgesamt die im aktuellen FNP genannten “erheblichen” Belastungen der Schutzgüter (dort einzeln aufgeführt) erst gar nicht entstehen lassen würden.
    Bauland weiter weg vom FFH wird ständig weiter gesucht und gefunden und liegt nicht an dieser ökologisch so sensiblen Stelle.
    Bitte durchdenken…
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans

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