Für die Ortsgemeinschaft Seegeritz ist es seit Jahren ein besonderes Anliegen, sich für ein attraktiveres Seegeritz einzusetzen. Dabei bildet der Dorfteich Seegeritz den zentralen Punkt im Ortskern. Das gegenwärtige Erscheinungsbild des Teiches entspricht aber nicht den aktuell gesetzlichen Erfordernissen. Somit ist eine Neugestaltung erforderlich. Jetzt kann das Vorhaben starten.
Für die Ortsgemeinschaft Seegeritz ist es seit Jahren ein besonderes Anliegen, sich für ein attraktiveres Seegeritz einzusetzen. Dabei bildet der Dorfteich Seegeritz den zentralen Punkt im Ortskern. Das gegenwärtige Erscheinungsbild des Teiches entspricht aber nicht den aktuell gesetzlichen Erfordernissen. Somit ist eine Neugestaltung erforderlich. Jetzt kann das Vorhaben starten.
Nach mehreren Versuchen der Stadt Taucha, Fördermittel für die Neugestaltung zu akquirieren, gab es nun die lang ersehnte Botschaft, dass die Maßnahme mit einer 80-prozentigen Förderung finanziert wird. Beantragt durch die Stadtverwaltung, wurde die Umbaumaßnahme im Mai 2020 nach der Richtlinie LEADER/2014 durch das Entscheidungsgremiums der Lokalen Aktionsgruppe (Delitzscher Land) bestätigt und mit einer Förderung über das Landratsamt Nordsachsen bezuschusst. Der Bewilligungsbescheid in Höhe von 114.103 Euro ging dem Tauchaer Rathaus am 21. Dezember 2020 zu. Die benötigten 30.000 Euro Eigenmittel hatte der Stadtrat bereits im Haushalt 2020 eingeplant und in das Jahr 2021 übernommen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 143.000 Euro.
Mit einer neuen Flachwasserzone, einer Gehwegsanierung, neu entstehenden Parkplätzen und einer naturgerechten Begrünung soll der historische Dorfteich in Seegeritz vitalisiert und der Teichmönch saniert werden. Als nächster Schritt werden die Ausschreibung und der Baustart für den Herbst vorbereitet, da die Arbeiten in der Vegetationsruhe erfolgen müssen. Die Arbeiten sollen bis zum Frühjahr 2022 abgeschlossen sein.
Vor dem Baubeginn wird es noch eine Bürgerinformationsveranstaltung für die Seegeritzer Bürgerinnen und Bürger geben, zu der die Stadtverwaltung rechtzeitig einladen will.