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An der Leipziger Straße (B87) wird sich in Kürze eine Baulücke zeigen. Die Hausnummer 62 wird abgerissen. Eigentlich sollte das Haus als “Villa Taucha” saniert werden. Nach einer Entkernung passierte aber nichts weiter. Das Objekt ist laut Landratsamt Nordsachsen nicht mehr standsicher und wird abgetragen.

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“Es gibt nur Verlierer in diesem Spiel. Die Anleger, die Käufer der Wohnungen und vor allem Taucha als Stadt. Das Stadtbild wird durch die entstehende Baulücke extrem leiden”, sagt Georg Hoyer, der im Tauchaer Rathaus für bauordnungsrechtliche Angelegenheiten zuständig ist. Die Rede ist von einem Altbau an der Leipziger Straße, nahezu gegenüber des geplanten Wohngebiets Bogumilspark. Das Gebäude wurde von der Q-Properties GmbH aus Berlin gekauft und sollte als “Villa Taucha” wieder in neuem Glanz erblühen. Seit Ende 2018 berichtet Taucha kompakt über das Vorhaben.

Ursprünglich sollte das Haus bereits Ende 2019 fertig saniert und die Eigentumswohnungen verkauft sein. Passiert ist bislang bis auf eine umfangreiche Entkernung, bei der Putz und Decken entfernt wurden, allerdings nichts. Der Eigentümer nennt die Insolvenz des Generalunternehmers als Grund. Am 7. Juni dieses Jahres berichtete Taucha kompakt erneut über das Projekt und deckte eigenartige Vorgehensweisen seitens der Q-Properties auf: Finanzmittel in Höhe von 800.000 Euro, die über eine Crowd-Invest-Plattform gesammelt wurden, sind bislang nicht an die Investoren zurück gezahlt worden, telefonisch sind Projektverantwortliche des Unternehmens faktisch nicht erreichbar, an der Geschäftsadresse existiert kein Hinweis auf die zahlreichen zum Firmengeflecht der Gesellschafterin Pierre Avoi AG gehörenden Unternehmen und der Informationsfluss seitens der “Q” an die Crowd-Invest-Plattform Home Rocket stockt. Und auch weitere Bauprojekte der Q in Leipzig sind im Verzug oder wurden erst gar nicht begonnen. All das wirkte wenig vertrauenserweckend. Dennoch betonte Sven Herbst, Bevollmächtigter der Pierre Avoi AG, dass man am Projekt festhalte und nach Ende der Streitigkeiten mit den Behörden auch mit der Sanierung des Objektes fortfahre sowie dass alle Investoren ihr Geld zurück erhalten sollen.

Abriss wurde bereits begonnen

Eine Sanierung des Gebäudes oder zumindest der Erhalt ist mittlerweile aber mehr als fraglich. Denn die Streitigkeiten, die Herbst anspricht, sind viel mehr als das: Die Q-Properties kommt laut Landratsamt Nordsachsen bereits seit 2020 den bauordnungsrechtlichen Erfordernissen nicht nach: Es existiert kein Standsicherheitsgutachten, das nachweist, dass sich das Gebäude nicht an benachbarten Häusern abstützt. Das Landratsamt hegt darum erhebliche Zweifel an der Standsicherheit des Altbaus und hatte darum ein Verfahren gegen den Eigentümer in die Wege geleitet, “an dessen Ende auch ein Abriss des Gebäudes stehen kann”, teilte Baudezernent Eckhard Rexroth im Juni mit. Nun informierte Georg Hoyer aus dem Tauchaer Rathaus, dass der Abriss verfügt wurde und bereits laufe. Ein Teil des Daches ist bereits abgetragen, im Hof liegen Balken, Bretter und andere Holzreste, auf der Seite der Durchfahrt wurden Wände entfernt. Am gestrigen Montag war ein Unternehmen aus Chemnitz dabei, Sicherungsanker zum benachbarten Gebäude zu setzen.

Auf Anfrage teilte Baudezernent Eckhard Rexroth gestern mit: “Die Abbruchverfügung ist seit dem 10. März 2022 bestandskräftig. An diesem Tag wurde der Widerspruch gegen die Verfügung von der Landesdirektion zurückgewiesen.” Laut Sven Herbst von der Pierre Avoi AG habe das Unternehmen “bei Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Abriss beantragt, dies sieht wohl vielversprechend aus”, teilt er auf Anfrage mit. Wenn das Gericht die Verfügung bestätige, sei das Amt in der Schadenersatzpflicht. “Wir sehen dann, wie der Zustand ist und entscheiden. Wenn das Gericht nicht bestätigt, wird der Abriss fortgesetzt”, so Herbst. Laut Eckhard Rexroth sei aber gar kein gerichtliches Verfahren anhängig. Der Abriss werde also fortgeführt.

Anleger würden Geld zurückerhalten

Mit den Investoren sei die Q-Properties im Gespräch, informiert Sven Herbst. Es werde eine Rückabwicklungsoption geben, sagt er. Auf Nachfrage bei einem Investor teilt dieser mit, dass er weder von dem Berliner Unternehmen, noch von der Plattform Home Rocket aus dem österreichischen Graz über die weiteren Schritte informiert worden sei. “Es gibt keine Gespräche und keine Informationen, das ist extrem ärgerlich”, sagt er. Die Pressestelle von Home Rocket teilt gegenüber Taucha kompakt mit: “Seit heute Morgen liegt uns die Information bezüglich der Streitigkeiten mit dem Landratsamt im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des Objekts vor. Diese wurde uns allerdings nicht proaktiv mitgeteilt. Die Kommunikation mit dem Emittenten gestaltet sich generell und auch weiterhin als sehr schwierig. Aus diesem Grund erfolgte bisher auch keine Information an die Anleger:innen. Denn unser Anliegen ist es, dass unsere Investor:innen stets fundierte Informationen erhalten. Wir haben allerdings weitere Informationen beim Projektentwickler angefordert und sollten diese hoffentlich zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen. Unabhängig von den baulichen Schwierigkeiten wird aber weiterhin eine Umfinanzierung – das heißt Rückzahlung der Darlehen – von Seiten des Emittenten in Aussicht gestellt. Wir arbeiten nach all unseren Möglichkeiten mit dem Projektentwickler an einer entsprechenden Lösung für unsere Investor:innen.”

Die Q-Properties bleibe weiterhin Eigentümer des Grundstückes, sagt Sven Herbst. “Sollte der Fall eintreten, dass der Abriss vollzogen wird, errichten wir einen Neubau. Wir sind bereits auch von Seiten der Umfinanzierung auf alle Szenarien vorbereitet”, betont er. Die rechtlichen Schritte würden laufen, der Druck solle nun “deutlich erhöht” werden, so Herbst, der seit 30. Juni 2022 alleiniger Geschäftsführer der Q – Properties GmbH ist.

Update, 3. August
Nachrichtlich und der Vollständigkeit halber soll hier noch erwähnt werden, dass die Pierre Avoi AG seit 8.7.2022 über keinen Verwaltungsrat und über kein Domizil mehr verfügt. “In solchen Fällen wird eine Gesellschaft vom Handelsregister aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wieder herzustellen. Erfolgt dies nicht, wird das Dossier dem Gericht übertragen, welches in aller Regel die Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses verfügt”, teilt Andreas Hess, Amtsleiter des Handelsregister- und Konkursamt Zug
auf Anfrage mit.

(1 mal heute gelesen)

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Veröffentlicht am 2. August 2022 um 11:49 Uhr.
Letzte Bearbeitung: 3. August 2022 um 16:39 Uhr.

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