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REWE-Neubau: Auslegung des geänderten B-Planes ist gestartet | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 13.04.2022 14:47

REWE-Neubau: Auslegung des geänderten B-Planes ist gestartet

In der März-Sitzung des Stadtrates wurde die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes (B-Plan) 8a beschlossen. Jetzt liegen die Unterlagen öffentlich aus, können also eingesehen werden. Sie offenbaren einige interessante Details, die allerdings teils schon überholt sind.

In der März-Sitzung des Stadtrates wurde die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes (B-Plan) 8a beschlossen. Jetzt liegen die Unterlagen öffentlich aus, können also eingesehen werden. Sie offenbaren einige interessante Details, die allerdings teils schon überholt sind.

REWE hat das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße gekauft, will es abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Im Zuge des Erwerbs und den weiteren Planungen fiel der REWE-Gruppe auf, dass der derzeit bestehende B-Plan 8a fehlerhaft ist. Denn dieser nennt festgeschriebene Größen der erlaubten Verkaufsflächen. Dies ist nach aktueller Rechtssprechung nicht mehr zulässig . Darum musste das Sondergebiet Einzelhandel aus dem B-Plan entfernt werden. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dafür . Nun liegen die Unterlagen offen.

Das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße soll abgerissen werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße soll abgerissen werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße soll abgerissen werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße soll abgerissen werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße soll abgerissen werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
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Das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße soll abgerissen werden. (Foto: taucha-kompakt.de)

Einsehbar sind die Unterlagen im Rathaus, aber auch online auf der Bauleitplanungs-Seite der Stadt Taucha . Auf der Planzeichnung ist in den textlichen Festsetzungen zu lesen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8a nur noch als allgemeines Wohngebiet und als Mischgebiet ausgewiesen ist. Das Sondergebiet wurde gestrichen.

In der Begründung zum Entwurf wurde nochmals darauf eingegangen, dass es eine Absichtserklärung zwischen der REWE-Group und der Stadt Taucha gibt, die auch Bestandteil des Verfahrens werde. In der Erklärung ist festgelegt, dass REWE einen neuen Markt mit einer Verkaufsfläche von 1950 Quadratmeter errichten will, sowie rund 500 Quadratmeter für mögliche Fremdmietflächen vorhält. Im Text heißt es: „z.B. Gastronomie, Apotheke, Friseur und evtl. Physiotherapie bzw. Hebamme usw.”.


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Ebenfalls Teil der Unterlagen ist eine rechtliche Stellungnahme der von REWE beauftragten Anwaltskanzlei Götze & Müller-Wiesenhaken aus Leipzig. In der Stellungnahme sind die Nebenmieter konkret aufgeführt: „ein Friseur, eine Physiotherapie, eine Hebamme, ein griechisches Restaurant, eine Apotheke, eine Werbeagentur, eine Gas-, Wasser- und Heizungs GmbH, ein Reisebüro, ein Blumenladen, eine Versicherung und ein Fitnessstudio.” Zudem heißt es dort weiter: „Einige Nutzungen können nicht übernommen werden. Im Einvernehmen mit diesen Mietern wird versucht, in Taucha geeignete Ersatzstandorte zur Verfügung zu stellen. Das konkrete Nutzungskonzept wird im Rahmen der weiteren Grundlagenermittlung durch den beauftragten Projektentwickler erarbeitet und mit dem späteren Bauantrag eingereicht.”

Zudem wird seitenweise auf die Rechtssprechung seitens des Bundesverwaltungsgerichts eingegangen, wonach die Festsetzung des Sondergebiets mit der Kontigentierung der Verkaufsflächen nicht zulässig ist. Abschließend wird festgehalten, dass der geplante REWE-Supermarkt sich im Hinblick aller Tatbestandsmerkmale nach § 34 I Baugesetzbuch in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und zulässig sei. Zudem bestehe ein Anspruch auf Genehmigung.

Das Nahversorgungszentrum an der Klebendorfer Straße soll abgerissen werden.

REWE Green Building für 7 Millionen Euro

Dass sich der geplante Markt in die Umgebung einfügen wird, davon ist auch die REWE-Pressestelle überzeugt. Stephanie Behrens, Leiterin Pressestelle Region Ost der REWE-Group erklärt: „Entstehen soll ein REWE Green Building. Dies ist kein Standard-Supermarkt. Zum Einsatz kommen nur natürliche und schadstoffarme Baustoffe. An der Hauptfassade sind Holz-Sandwich-Elemente verbaut, die für eine optimale Ökobilanz sorgen.” Weiter teilt sie mit: Der Einsatz modernster Anlagen für Heizung, Lüftung und Beleuchtung und eine wirksame Dämmung reduzieren den Energiebedarf des Gebäudes um bis zu 50 Prozent. Ein Baustein sind die verglasten Kühlregale mit LED-Beleuchtung, bei denen ausschließlich natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen. Ein weiterer ist die Wärmerückgewinnung: Die Heizenergie wird zu 80 Prozent durch Abwärmenutzung aus der zentralen Gewerbekälte und zu 20 Prozent über den Einsatz von Wärmepumpen abgedeckt. Die Märkte belasten die Umwelt nicht mit CO2-Emissionen.”

Ebenso solle durch die Stromleitungen zu 100 Prozent zertifizierter Grünstrom aus erneuerbaren Energiequellen. Bei jedem REWE Green Building erfolge eine unabhängige und transparente Prüfung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Sie zertifiziere die nachweislich ressourcenschonende und energieeffiziente Bauweise.

Außer dem REWE Green Building soll ein zweites Gebäude errichtet werden, das Gewerbeflächen für Mieter zur Verfügung stelle. „Wir sind überzeugt, dass ein Supermarkt mit breitem Sortiment, viel Frische, Regionalem und Bio-Produkten an dieser Stelle die Nahversorgung stärken würde und ein Anziehungspunkt wäre”, so Stephanie Behrens. REWE geht von einem potenziellen Investitionsvolumen von rund sieben Millionen Euro aus.

Geplante Zufahrt von der Sommerfelder Straße

An mehreren Stellen der zur Auslegung gehörenden Unterlagen ist von einer geplanten Zufahrt von der Sommerfelder Straße aus die Rede. Auf Seite 10 der so genannten Auswirkungsanalyse ist diese Zufahrt gut zu sehen. Sie liegt etwa 35 Meter vor der Einmündung zur Klebendorfer Straße (aus Richtung Feuerwehr). Laut Stadtverwaltung ist diese Variante nicht umsetzbar, die Zufahrt liege zu nah am Kreuzungsbereich. Im Rahmen des Bauantrags und der dann folgenden weiteren Planung müsse entschieden werden, ob die Zufahrt von der Sommerfelder Straße aus umsetzbar sein, heißt es.

Lieferfahrzeuge sollen aber über die Klebendorfer- und Max-Liebermann-Straße den neuen Markt anfahren. Die Anlieferrampe ist den Planungen zufolge direkt an der Max-Liebermann-Straße geplant. Auch ist in der Auswirkungsanalyse deutlich zu sehen (und auch zu lesen), dass es einen Neubau für die Gastronomie geben wird. Zudem sind Gewerbeflächen für „Mieter 1” und „Mieter 2” im REWE-Neubau eingezeichnet. Ob es nur zwei Fremdmieter werden und ob der Neubau ausschließlich für die Gastro genutzt wird, ist aktuell nicht klar. Sowohl REWE als auch die Stadtverwaltung teilen mit, dass die Planzeichnungen teilweise nicht mehr den aktuellen Stand wiedergeben. Details würden dann mit dem Bauantrag bekannt werden.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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