Zum 30. Juni schließt das Corona-Testzentrum im alten Konsum an der Klebendorfer Straße. Damit entfällt in Taucha die Möglichkeit, PCR-Tests in einem Testzentrum durchführen zu lassen.
Zum 30. Juni schließt das Corona-Testzentrum im alten Konsum an der Klebendorfer Straße. Damit entfällt in Taucha die Möglichkeit, PCR-Tests in einem Testzentrum durchführen zu lassen.
Erst seit Mitte Mai wird in Taucha vom Maltester-Hilfsdienst die Möglichkeit geboten, PCR-Tests im Schnelltest-Zentrum durchführen zu lassen. Zum 30. Juni muss das Testzentrum nun aber schließen. „Wir haben den Mietvertrag nicht verlängert”, sagt Bürgermeister Tobias Meier auf Anfrage. „Wir müssen sorgsam mit Steuergeldern umgehen. Jeden Monat geben wir einen vierstelligen Betrag aus, um das Testzentrum realisieren zu können. Die Hauptkosten an Miete und so weiter tragen wir, eine Kostenübernahme seitens des Landratsamtes gibt es nicht”, erklärt er weiter. Es sei zudem ein Rückgang der Nachfrage zu spüren gewesen, trotz aktuell wieder ansteigender Inzidenzen. „Zudem läuft ja auch der Anspruch auf kostenlose Tests für Jedermann aus. Diese müssen nun wieder beim Hausarzt gemacht werden, dort kann man auch PCR-Tests durchführen lassen”, so Meier.
Bisher hatte jeder mit oder ohne Symptomen oder konkreten Anlass einen Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Laut der neuen Testverordnung des Bundes kosten Tests ab 1. Juli dann drei Euro. Für die so genannten vulnerablen, also gefährdeten Gruppen soll der Test weiterhin kostenlos sein. Diese Gruppen sind Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren, Frauen im Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Angehörige eines Haushalts von nachweislich Infizierten, Bewohner von Behinderteneinrichtungen und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Die Teststation am Tauchaer Bahnhof bleibt aber weiter geöffnet, sagt Betreiberin Sandy Kirchhübel. „Wir bekommen pro Test jetzt weniger erstattet, aber so grundsätzlich ändert sich für uns nichts”, sagt sie. Für Schnelltests sei man ab 1. Juli montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr da. PCR-Tests werden hier nicht vorgenommen. Außerdem würde man auf die 3 Euro Gebühr verzichten, teilt Kirchhübel weiter mit.
Die neue Testverordnung des Bundes soll den Einsatz der Steuergelder effektiver gestalten. Bis Jahresende seien Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro bundesweit geplant - bei weiterhin voller Übernahme wären es bis zu 5 Milliarden Euro gewesen.