Seit Montag hängen in Taucha im Umfeld der Schulen Plakate der AfD. Mit einer Grafik und der Aufschrift „Vorsicht! Schulanfang.” sollen Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden. Anwohner sind verwundert über die Plakate, die als Urheber das Kürzel der Alternative für Deutschland tragen.
Seit Montag hängen in Taucha im Umfeld der Schulen Plakate der AfD. Mit einer Grafik und der Aufschrift „Vorsicht! Schulanfang.” sollen Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden. Anwohner sind verwundert über die Plakate, die als Urheber das Kürzel der Alternative für Deutschland tragen.
Plakate von Parteien dürfen nicht nur vor Wahlen an den Straßenlaternen hängen. Diese einfache Erklärung gibt es für die Plakate der Partei AfD, die jetzt in Taucha vor einigen Schulen auftauchten. „Generell ist das jeder Partei auch außerhalb der Wahlperiode erlaubt. Laut unserer Sondernutzungssatzung kostet ein Plakat 4,50 Euro pro Woche”, klärt Jens Rühling, Leiter Ordnung und Soziales im Tauchaer Rathaus auf. Nur in den sechs Wochen vor der Wahl dürfen Parteien ihre Plakate kostenlos anbringen. Eigentlich habe die AfD ihre Plakate bereits zum Schulanfang am Wochenende hängen wollen. Das habe die Stadt aber nicht erlaubt, auch wegen des gleichzeitig stattfindenden Stadtfestes Tauchscher . Weil die AfD keine verbotene Partei ist, habe man keine rechtliche Handhabe gehabt, die Plakate generell zu verbieten, so Rühling weiter.
Andere Städte wie Torgau haben den Antrag der AfD aber dennoch versagt. „Eine Anfrage zur Plakatierung gab es bei uns auch. Der Antrag war entsprechend unserer Satzung zu spät eingegangen, dies wurde den Antragsstellern mitgeteilt. Jede Kommune hat, den bei ihr eingehenden Antrag nach geltenden Gesetzen/Satzungen zu prüfen und entsprechend zu entscheiden”, teilt Sprecherin Eileen Jack auf Anfrage mit.
Solche Begründungen habe die AfD mehrfach erhalten, sagt Tobias Heller, stellvertretender Vorsitzender des AfD Kreisverbandes Nordsachsen. „Es gibt einige Kommunen, die unseren Antrag nicht genehmigen konnten, aus verschiedenen Gründen. Auch der Hinweis, dass die Beantragungsfrist nicht eingehalten wurde, war dabei. Manche Begründung wäre sicher gerichtlich anfechtbar gewesen. Wir tun das aber nicht, denn uns geht es um das Wohl der Schulanfänger”, sagt er. Zudem arbeite man in einigen Gemeinderäten gut zusammen und wolle sich nicht vor dem Verwaltungsgericht streiten. Zum ersten Mal habe die AfD Nordsachsen solche Plakate gehangen, um als Ergänzung zur Verkehrswacht die Kraftfahrer auf den Schulstart hinzuweisen. Neben Taucha seien auch in Mockrehna und Belgern-Schildau solche Plakate angebracht worden. Bis 9. September sollen die Plakate hängen. „Viele Kommunen und Gemeinden haben auf unseren Antrag noch gar nicht reagiert, da kam einfach noch keine Antwort”, so Heller weiter.
Auch in Delitzsch werden die AfD-Plakate wohl in Kürze zu sehen sein. „Es gibt einen solchen Antrag, mit dem auf zehn Plakaten auf eine erhöhte Aufmerksamkeit für Schulanfänger hingewiesen werden soll. Dieser Antrag wird derzeit nach der geltenden Sondernutzungssatzung der Stadt Delitzsch bearbeitet. Versagungsgründe sind bezüglich dieses Antrages nicht zu erkennen”, so Stadtsprecher Christian Maurer.