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Großteil der Hundehalter muss Hundesteuermarken umtauschen | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 25.04.2023 09:38

Großteil der Hundehalter muss Hundesteuermarken umtauschen

Eine Notiz im Stadtanzeiger macht Hundehalter in Taucha aktuell darauf aufmerksam, dass sie ihre Hundesteuermarken bis Ende Oktober im Rathaus umtauschen müssen. Aber warum verliert eine Blechmarke ihre Gültigkeit? Taucha kompakt fragte nach.

Eine Notiz im Stadtanzeiger macht Hundehalter in Taucha aktuell darauf aufmerksam, dass sie ihre Hundesteuermarken bis Ende Oktober im Rathaus umtauschen müssen. Aber warum verliert eine Blechmarke ihre Gültigkeit? Taucha kompakt fragte nach.

Konkret betrifft der Pflichtumtausch der Hundesteuermarke alle Hundehalter mit den Markennummern 100 bis 2765. Diese verlieren ab 1. November ihre Gültigkeit. Rund zwei Drittel aller Hundehalter in Taucha betrifft dieser Umtausch. Zum Ende des Jahres 2022 waren in unserer Stadt 1075 Hunde angemeldet. Die Gründe für den nun angeordneten Umtausch sind laut Kämmerer Marcus Rietig vielschichtig. „Wir hatten die Steuermarken vor vielen Jahren regelmäßig pauschal an alle Hundehalter über den Postversand getauscht. Das hatte sich dann aber als zu kostenaufwendig und unzuverlässig erwiesen, darum haben wir dieses Verfahren eingestellt. Stattdessen haben wir darauf hingewiesen, dass laut Hundesteuersatzung im Fall von erheblicher Abnutzung oder Verlust ein kostenfreier Umtausch möglich ist. Das haben viele Halter aber nicht getan”, so der Kämmerer.

Auch diese Hundesteuermarke muss umgetauscht werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auch diese Hundesteuermarke muss umgetauscht werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auch diese Hundesteuermarke muss umgetauscht werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auch diese Hundesteuermarke muss umgetauscht werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
Auch diese Hundesteuermarke muss umgetauscht werden. (Foto: taucha-kompakt.de)
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Auch diese Hundesteuermarke muss umgetauscht werden. (Foto: taucha-kompakt.de)

Für die Stadtverwaltung ergibt sich mit dem Pflichtumtausch nun vor allem auch die Möglichkeit der Datenpflege: Zum einen können die Daten der Hundehalter aktualisiert und auf Wunsch auf um Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse ergänzt werden. „So können wir Rückfragen und Bescheide nicht mehr nur postalisch an die Halter richten, was am Ende Zeit und Geld spart”, sagt Rietig. Zum anderen könnte so auch geprüft werden, ob es den Hund zur Marke überhaupt noch gebe. „Manche Hundebesitzer melden ihre verstorbenen Hunde nicht ab, weil sie sich zeitnah einen neuen Hund zulegen und die Steuermarke weiterverwenden. Das ist aber nicht zulässig, weil die Marke individuell für die Zuordnung der Hunde gedacht ist, vergleichbar mit einem Kennzeichen am Auto”, erklärt er. Teilweise seien Hunde bereits seit 20 Jahren und mehr angemeldet. Die durchschnittliche Lebenserwartung von Hunden beträgt zehn bis dreizehn Jahre.

Beim Umtausch der Marken erhalten Hundehalter auch eine neue Hundesteuernummer. Nicht betroffen sind Halter mit den Steuernummern ab 2766. Bis 31. Oktober können Hundehalter ihre Steuermarke im Büro 208 (2. Obergeschoss) des Rathauses umtauschen - die alte Marke muss abgegeben werden.


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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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