Bärlauchsammeln: Was erlaubt ist und was nicht | Taucha kompakt

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 05.03.2026 11:42 | 10 mal gelesen

Bärlauchsammeln: Was erlaubt ist und was nicht

Jedes Jahr im Frühling zieht es zahlreiche Menschen in die Wälder, um Bärlauch zu sammeln. Doch nicht alle halten sich an die Regeln. Was erlaubt ist und was nicht, beschreiben Tauchas Bürgerpolizisten in diesem Ratgeber.

Nur ein Handstrauß Bärlauch ist für den Eigenverbrauch erlaubt. (Foto: KI-generiert)
Nur ein Handstrauß Bärlauch ist für den Eigenverbrauch erlaubt. (Foto: KI-generiert)
Nur ein Handstrauß Bärlauch ist für den Eigenverbrauch erlaubt. (Foto: KI-generiert)

In vielen Regionen steigt die Zahl der Fälle illegaler Bärlauchentnahmen. Aktuell werden vornehmlich die Knollen des Gewächses ausgegraben und zum Teil kiloweise abtransportiert.

Warum ist die Entnahme von Bärlauch problematisch?

Bärlauch ist eine Wildpflanze, deren Sammlung in vielen Gebieten nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt ist. Dennoch reißen manche Sammler große Mengen aus der Erde oder entwurzeln die Pflanzen komplett. Dies kann langfristig zum Verschwinden von Bärlauchbeständen in bestimmten Regionen führen.

Wie erkennt man Fälle unrechtmäßiger Bärlauchentnahmen?

Verdächtige Anzeichen können unter anderem große Plastiktüten oder Kisten voller Bärlauch sein. Auch Gruppen, die sich auffällig schnell durch den Wald bewegen oder große Flächen abreißen, könnten auf illegale Sammler hinweisen. Nicht selten agieren die Sammler zur Nachtzeit und tragen zum Beispiel Stirnlampen.

Was tun im Verdachtsfall?

Sollten Sie verdächtige Beobachtungen machen, zögern Sie bitte nicht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Sie können sich an das Ordnungsamt, die Polizei oder die Naturschutzbehörde wenden. Ihre Hinweise können wesentlich dazu beitragen, die Personen zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Infografik verdeutlicht die Konsequenzen des illegalen Bärlauchsammelns. (Foto: Taucha kompakt)
Die Infografik verdeutlicht die Konsequenzen des illegalen Bärlauchsammelns. (Foto: Taucha kompakt)
Die Infografik verdeutlicht die Konsequenzen des illegalen Bärlauchsammelns. (Foto: Taucha kompakt)

Rechtliche Konsequenzen

Das Entnehmen von Bärlauch und Bärlauchknollen kann auf privatem Grund einen Diebstahl nach dem Strafgesetzbuch darstellen. Je nach Schadenshöhe und weiteren Umständen drohen dabei Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen. In bestimmten Fällen können auch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Sächsischen Waldgesetz zur Anwendung kommen. Insbesondere wenn die Menge des Eigenbedarfs, der sogenannte „Handstrauß“, überschritten wird, können Geldbußen bis in den vierstelligen Bereich fällig werden. Die Handstraußregelung besagt, dass jeder für den eigenen Bedarf nicht geschützte Pflanzen der Natur entnehmen darf.

Beachten Sie: In Naturschutzgebieten dürfen gar keine Pflanzen, Pilze oder Teile derer, auch nicht für den Eigenbedarf, entnommen werden! Solche Gebiete sind speziell ausgeschildert (z.B. Eule auf gelbem Grund oder grünes Dreieck).

Kontakt

Ihre Bürgerpolizisten vor Ort

Polizeihauptmeister Jens Peter und Polizeiobermeister Benjamin Koch

Polizeistandort Taucha
Schloßstraße 13, 04425 Taucha

Erreichbarkeit:
Telefon 034298 603-218 (Jens Peter) und 034298 603-217 (Benjamin Koch)


    Daniel Große
    Daniel Große
    Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

    Immer wissen, was in Taucha wichtig ist? Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal oder unseren Telegram-Kanal.

    north
    © taucha.media, Daniel Große.
    Bereitgestellt mit myContent.online CMS und PORTAL.