Jedes Jahr im Frühling zieht es zahlreiche Menschen in die Wälder, um Bärlauch zu sammeln. Doch nicht alle halten sich an die Regeln. Was erlaubt ist und was nicht, beschreiben Tauchas Bürgerpolizisten in diesem Ratgeber.
In vielen Regionen steigt die Zahl der Fälle illegaler Bärlauchentnahmen. Aktuell werden vornehmlich die Knollen des Gewächses ausgegraben und zum Teil kiloweise abtransportiert.
Bärlauch ist eine Wildpflanze, deren Sammlung in vielen Gebieten nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt ist. Dennoch reißen manche Sammler große Mengen aus der Erde oder entwurzeln die Pflanzen komplett. Dies kann langfristig zum Verschwinden von Bärlauchbeständen in bestimmten Regionen führen.
Verdächtige Anzeichen können unter anderem große Plastiktüten oder Kisten voller Bärlauch sein. Auch Gruppen, die sich auffällig schnell durch den Wald bewegen oder große Flächen abreißen, könnten auf illegale Sammler hinweisen. Nicht selten agieren die Sammler zur Nachtzeit und tragen zum Beispiel Stirnlampen.
Sollten Sie verdächtige Beobachtungen machen, zögern Sie bitte nicht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Sie können sich an das Ordnungsamt, die Polizei oder die Naturschutzbehörde wenden. Ihre Hinweise können wesentlich dazu beitragen, die Personen zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.
Das Entnehmen von Bärlauch und Bärlauchknollen kann auf privatem Grund einen Diebstahl nach dem Strafgesetzbuch darstellen. Je nach Schadenshöhe und weiteren Umständen drohen dabei Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen. In bestimmten Fällen können auch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Sächsischen Waldgesetz zur Anwendung kommen. Insbesondere wenn die Menge des Eigenbedarfs, der sogenannte „Handstrauß“, überschritten wird, können Geldbußen bis in den vierstelligen Bereich fällig werden. Die Handstraußregelung besagt, dass jeder für den eigenen Bedarf nicht geschützte Pflanzen der Natur entnehmen darf.
Beachten Sie: In Naturschutzgebieten dürfen gar keine Pflanzen, Pilze oder Teile derer, auch nicht für den Eigenbedarf, entnommen werden! Solche Gebiete sind speziell ausgeschildert (z.B. Eule auf gelbem Grund oder grünes Dreieck).
Polizeihauptmeister Jens Peter und Polizeiobermeister Benjamin Koch
Polizeistandort Taucha
Schloßstraße 13, 04425 Taucha
Erreichbarkeit:
Telefon 034298 603-218 (Jens Peter) und 034298 603-217 (Benjamin Koch)