Die Stadtverwaltung Taucha setzt ihre Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet fort. Nachdem am heutigen Donnerstag bereits ganztägig Arbeiten im Verbindungsweg „Glockentiefe” stattgefunden haben, stehen am kommenden Montag weitere Maßnahmen im Bereich der Bürgerruhe bevor. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung werden beide Termine außerhalb der regulären Pflegesaison durchgeführt – jeweils als Nachholung verschobener Wintertermine und in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
Am kommenden Montag, den 16. März, werden ab 8 Uhr bis in den Nachmittag hinein Baumpflegemaßnahmen im Bereich der Bürgerruhe durchgeführt. Die Arbeiten übernimmt die IFTEC GmbH & Co. KG aus Leipzig in Zusammenarbeit mit der Firma HOLZ-WOLFF aus Eilenburg. Zum Einsatz kommt dabei ein Hubsteiger. Laut Verwaltung ist mit punktuellen Einschränkungen auf der Fläche zu rechnen, eine vollständige Sperrung von Geh- oder Radwegen ist jedoch nicht vorgesehen. Besucherinnen und Besucher werden um Verständnis für die vorübergehenden Beeinträchtigungen gebeten.
Den Auftakt der Maßnahmen bildeten heute die Arbeiten in der „Glockentiefe”, dem Verbindungsweg zwischen der Graßdorfer Straße und der Leipziger Straße an der Sparkasse. Die Garten- und Landschaftsbau Schilling GmbH führte dort ganztägig Baumpflegearbeiten durch, die mit einer vollständigen Sperrung des Geh- und Radweges verbunden waren. Fußgänger und Radfahrer wurden auf die Umleitung über die Kreuzung an der Graßdorfer Straße verwiesen.
Dass beide Maßnahmen im März stattfinden, ist erklärungsbedürftig. Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind weitergehende Baumpflegearbeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, um Brutvögel und andere Wildtiere in ihrer Brutzeit zu schützen. Die reguläre Pflegesaison endet damit üblicherweise am letzten Tag des Februars.
Der Fachbereich Bauwesen im Rathaus Taucha erklärt, dass es sich bei beiden Terminen um die Nachholung verschobener Wintertermine handelt, die nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Beide Maßnahmen erfolgten daher in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, die den Vorhaben zugestimmt hat. Eine solche behördliche Ausnahmegenehmigung ist gesetzlich möglich und stellt sicher, dass ökologische Belange auch bei nachgeholten Terminen angemessen berücksichtigt werden.