Seit Beginn der Sommerferien läuft auf der B87 in Taucha eine der größeren Verkehrsbaustellen dieses Sommers. Die Leipziger Straße ist im Bereich der Otto-Schmidt-Straße abschnittsweise gesperrt, der Verkehr wird über eine Baustellenampel geregelt. Nach einem Unfall zwischen einem Audi und einer Straßenbahn am Mittwoch ist klar: Die Situation an der provisorischen Kreuzung ist erklärungsbedürftig – und wurde nach dem Zusammenstoß bereits nachgebessert.
Bei dem Unfall war eine Autofahrerin offenbar davon ausgegangen, fahren zu dürfen und nicht zusätzlich auf die Straßenbahn achten zu müssen. Genau hier liegt nach Angaben des Landkreises Nordsachsen ein Missverständnis über die Funktionsweise der temporären Ampelanlage vor.
Christian Hoyas, Leiter des Straßenverkehrsamtes Nordsachsen, erklärt auf Anfrage von Taucha kompakt, dass es sich an der Baustelle nicht um eine gewöhnliche Ampelschaltung mit Rot, Gelb und Grün handelt. Die Anlage werde als sogenannte „Rot-Gelb-Dunkel-Anlage“ betrieben.
„Das bedeutet: Die Ampel zeigt für den Straßenverkehr Rot, danach Gelb – und schaltet sich anschließend dunkel“, so Hoyas. Eine reguläre Grünphase gebe es an dieser Stelle nicht. Auch reagiere die mobile Ampel nicht auf herannahende Straßenbahnen.
Entscheidend ist damit der Moment, in dem die Ampel dunkel ist. Dann zeigt sie für die Verkehrsteilnehmer keine eigene Regelung mehr an. „In diesem Moment gilt ausschließlich die bestehende Verkehrszeichen-Beschilderung vor Ort“, erklärt Hoyas. Da an der Stelle ein Andreaskreuz steht, habe der Schienenverkehr Vorrang.
Das heißt praktisch: Wer mit dem Auto aus Richtung Taucha oder aus der Otto-Schmidt-Straße kommt, darf bei dunkler Ampel zwar weiterfahren – muss aber eigenverantwortlich prüfen, ob sich eine Straßenbahn nähert. Die Bahn hat dort Vorrang.
Ein Signal- oder Kontaktabgriff aus dem stationären Steuergerät für die mobile Ampel ist rechtlich und technisch nicht möglich, weil es sich um ein gesamtheitlich zertifiziertes System handelt.
Festgelegt wurde diese Regelung laut Landkreis bei der gemeinsamen Baustellenabnahme am 6. Juli. Beteiligt waren demnach die Polizeidirektion Leipzig, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordsachsen sowie die Leipziger Verkehrsbetriebe.
Der Grund für die ungewöhnliche Schaltung ist nach Angaben des Straßenverkehrsamtes technischer und rechtlicher Natur. Eine Kopplung der mobilen Baustellenampel mit der stationären Steuerung der Straßenbahn sei nicht möglich gewesen.
Hoyas erklärt dazu, ein Signal- oder Kontaktabgriff aus dem stationären Steuergerät für die mobile Ampel sei „rechtlich und technisch nicht möglich“, weil es sich um ein gesamtheitlich zertifiziertes System handle. Eine signaltechnische Verknüpfung der mobilen Ampel mit der Straßenbahn habe sich deshalb nicht realisieren lassen. Die Baustellenampel kann also nicht erkennen, ob sich gerade eine Straßenbahn nähert.
Aus diesem Grund fahren die Straßenbahnen im Baustellenbereich unabhängig von der mobilen Ampelanlage. Allerdings nicht mit normaler Geschwindigkeit: Für die Bahnen wurde eine Langsamfahrstrecke mit maximal 15 Kilometern pro Stunde eingerichtet. Außerdem stehen in beiden Richtungen Läutetafeln, damit die Bahnen vor dem Übergang akustisch warnen.
Nach dem Unfall am Mittwoch wurden nach Angaben des Landkreises mehrere Änderungen vorgenommen beziehungsweise veranlasst. Ziel sei es, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen und die Situation übersichtlicher zu machen.
So soll das Andreaskreuz in der südöstlichen Zufahrt, soweit baulich möglich, näher an den Bahnkörper herangerückt werden. Zudem wurde die Beschilderung räumlich entzerrt. Hintergrund: Das Andreaskreuz soll nicht mehr durch das Gefahrzeichen „Achtung: Straßenbahn hat Vorrang!“ verdeckt werden.
Außerdem soll – sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen – auf der linken Straßenseite ein zusätzliches, spiegelbildliches Andreaskreuz aufgestellt werden. Damit wäre der Vorrang der Straßenbahn für Autofahrer noch deutlicher erkennbar.
Eine weitere Änderung betrifft die Fußgängerampeln. Um Irritationen zu vermeiden, wird das Grün der Fußgängerfurten abgedeckt. Auch das akustische Freigabesignal soll unterdrückt werden. Offenbar soll damit verhindert werden, dass Signale für Fußgänger fälschlicherweise als allgemeine Freigabe der Kreuzung verstanden werden.
Eine grundsätzliche Änderung an der Rot-Gelb-Dunkel-Schaltung ist derzeit nicht geplant. Hoyas verweist aber auf die weitere Abstimmung im laufenden Baugeschehen. Sollte sich zusätzlicher Anpassungsbedarf ergeben, werde dieser in der zweiten Bauberatung am Dienstag, 14. Juli, intensiv besprochen.
Für Autofahrer bleibt bis dahin die wichtigste Regel: Dunkel bedeutet an dieser Baustellenampel nicht automatisch freie Fahrt ohne weitere Prüfung. Sobald die Ampel nicht mehr Rot oder Gelb zeigt, gilt die Beschilderung vor Ort. Und das Andreaskreuz bedeutet: Die Straßenbahn hat Vorrang.