Benachrichtigungen unterwegs: So läuft die Stimmabgabe zum Merkwitzer Bürgerentscheid | Taucha kompakt

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Benachrichtigungen unterwegs: So läuft die Stimmabgabe zum Merkwitzer Bürgerentscheid

Die Abstimmungsbenachrichtigung trudelt dieser Tage bei den Tauchaern ein. (Foto: Daniel Große)
Die Abstimmungsbenachrichtigung trudelt dieser Tage bei den Tauchaern ein. (Foto: Daniel Große)
Die Abstimmungsbenachrichtigung trudelt dieser Tage bei den Tauchaern ein. (Foto: Daniel Große)

Aktuell treffen bei den Tauchaern die Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid zum geplanten Gewerbe- und Industriegebiet Merkwitz ein. Überschrieben sind sie mit dem Abstimmungsthema: „Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 70 ‘GE/GI Merkwitz’ zur Errichtung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Merkwitz soll eingestellt werden.“ Am Sonntag, 7. Juni, wird von 8 bis 18 Uhr abgestimmt.

Die Benachrichtigung informiert darüber, dass man im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist und in dem oben angegebenen Abstimmungsraum wählen kann. Zur Abstimmung sollen Wähler die Benachrichtigung mitbringen und einen Ausweis bereithalten. Genannt werden Personalausweis oder Reisepass. Abgestimmt werden darf nur persönlich und nur einmal.

Wer am Abstimmungstag nicht in den angegebenen Abstimmungsraum gehen kann oder lieber per Brief abstimmen möchte, braucht einen Wahlschein. Der Wahlschein ist die formelle Voraussetzung dafür, in einem anderen Abstimmungsraum des eigenen Abstimmungsgebiets abzustimmen oder die Briefabstimmung zu nutzen. Der Antrag dafür befindet sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung.

Das Verfahren ist grundsätzlich einfach. Der Wahlscheinantrag wird ausgefüllt und bei der Stadt abgegeben. Das geht schriftlich. Es geht auch per E-Mail oder über andere dokumentierbare elektronische Wege. Telefonisch ist der Antrag nicht möglich. Wer den Antrag stellt, muss dafür sein Geburtsdatum oder die oben genannte Abstimmungsverzeichnisnummer angeben. Wahlscheine und Briefabstimmungsunterlagen werden dann entweder zugesandt oder können auch persönlich abgeholt werden. Das ist auch über eine bevollmächtigte Person möglich. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Abstimmungsberechtigte vertreten.

Wichtig ist die Frist. Wahlscheinanträge werden laut Hinweis auf der Benachrichtigung nur bis Freitag, 5. Juni, 16 Uhr entgegengenommen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist das auch noch bis zum Abstimmungstag möglich, dann bis 15 Uhr.

Neben dem Formular auf der Rückseite nennt die Stadt weitere Wege für den Antrag. Wahlscheine können auch über die Website taucha.de sowie per E-Mail an einwohnermeldeamt@taucha.de beantragt werden. Wer unsicher ist, ob der Antrag angekommen ist, sollte das rechtzeitig klären. Taucha weist außerdem darauf hin, dass die Abstimmungsbenachrichtigung keinen Wahlschein ersetzt. Sie berechtigt also nicht automatisch dazu, in einem anderen als dem angegebenen Abstimmungsraum abzustimmen.

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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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