Am Sonntag entscheiden die Tauchaer über die Zukunft des geplanten Industrie- und Gewerbegebietes Merkwitz. Hinter der Abstimmung liegt ein langer politischer und gesellschaftlicher Konflikt, der bereits im Oktober 2023 begann und sich in den vergangenen Monaten immer weiter zugespitzt hat. Aus einem Bebauungsplanverfahren wurde eine Grundsatzdebatte über Flächenverbrauch, Verkehr, wirtschaftliche Entwicklung und direkte Bürgerbeteiligung.
Der Stadtrat hatte am 19. Oktober 2023 einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ beschlossen. Der Plan: ein neues Gewerbe- und Industriegebiet zwischen Hohenheida und Merkwitz. Die Stadt Leipzig wollte auf Flächen, die überwiegend ihr gehören, Erweiterungsmöglichkeiten für ein bis zwei größere Unternehmen schaffen. Weil die Flächen auf Tauchaer Gemarkung liegen, liegt die Planungshoheit bei Taucha. Die Erschließung sollte über die BMW-Allee erfolgen. Für die Parthestadt standen von Beginn an mögliche Gewerbesteuereinnahmen und neue Arbeitsplätze im Raum. Am Vorhaben arbeiteten Leipzig und Taucha von Beginn an gemeinsam.
Schon während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass das Projekt in Merkwitz auf erhebliche Ablehnung stößt. Bei einer Informationsveranstaltung im Oktober 2024 äußerten Bürger zahlreiche Sorgen. Es ging um Lärm, zusätzlichen Verkehr, den Verlust von Ackerland, mögliche Überschwemmungen, Sichtschutz und die Frage, ob Merkwitz durch das bestehende und ein weiteres Industriegebiet zunehmend unter Druck geraten könnte.
Ende 2024 gründete sich schließlich die Bürgerinitiative gegen das Industrie- und Gewerbegebiet Merkwitz. Ihr Ziel: Das Vorhaben sollte nicht nur verändert, sondern vollständig gestoppt werden. Die Initiative sammelte Unterschriften, stellte Banner auf und machte das Thema in Taucha und den Ortsteilen sichtbar. Im Januar 2025 kündigte die BI an, mindestens 750 Unterschriften sammeln zu wollen. Später sprach sie von mehr als 1000 Unterstützerunterschriften.
Im Frühjahr 2025 bekam die Auseinandersetzung eine weitere Ebene. In der Stadtratssitzung im April wurde die Frage diskutiert, ob sich auf der Fläche später auch Unternehmen aus der Rüstungsbranche ansiedeln könnten.
Bürgermeister Tobias Meier wies damals den Eindruck zurück, in Merkwitz sei eine Rüstungsproduktion geplant. Zugleich wurde deutlich, dass sich über einen Bebauungsplan nicht jede spätere industrielle Nutzung bis ins letzte Detail vorab ausschließen lässt. Die Bürgerinitiative blieb skeptisch und verwies darauf, dass noch kein konkreter Investor bekannt sei.
Weil das erste Bürgerbegehren rechtlich umstritten war, schlug der Bürgermeister im Frühjahr 2025 ein Ratsbegehren vor. Damit hätte der Stadtrat selbst den Weg zu einem Bürgerentscheid freimachen können.
Ziel der Stadtverwaltung war es, eine rechtssichere Abstimmung herbeizuführen und zugleich Planungssicherheit zu bekommen. Dieses Ratsbegehren scheiterte jedoch am 19. Juni 2025 im Stadtrat. Mit 12 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt. Die Bürgerinitiative kritisierte damals vor allem, dass Fragestellung und Termin nicht ausreichend mit ihr abgestimmt worden seien.
Aufgrund des gescheiterten Ratsbegehrens liefen die Planungen weiter. Im Oktober 2025 informierten die Städte Taucha und Leipzig erneut über das Projekt. Inzwischen war von einer Gewerbe- und Industriefläche von rund 46 Hektar die Rede. Die Verwaltungen verwiesen auf geplante Abstände zum Ortsrand, Ausgleichsflächen, Gehölzriegel, Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung, Lärmschutz, Regenwassermanagement und eine Erschließung ausschließlich über die BMW-Allee. Die Bürgerinitiative hielt dagegen, dass weiterhin Ackerland verloren gehe und die Verkehrsfolgen die gesamte Stadt betreffen könnten.
Am 13. November 2025 billigte der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes. Damit begann eine neue formale Phase. Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt, Bürger konnten Stellungnahmen abgeben.
Für die Bürgerinitiative war dies zugleich der Moment für einen neuen Anlauf. Sie sammelte erneut Unterschriften für ein kassatorisches Bürgerbegehren. Diesmal sollte die Fragestellung rechtssicher formuliert sein.
Im Februar 2026 übergab die Bürgerinitiative mehr als 1000 Unterschriften. Damit war der Druck auf Verwaltung und Stadtrat wieder gestiegen. Im weiteren Verfahren wurde das Bürgerbegehren geprüft. Am 12. März 2026 bestätigte der Stadtrat dessen Zulässigkeit und machte damit den Weg für den Bürgerentscheid frei.
Seitdem hat sich die Debatte weiter verschärft. Die FDP Taucha startete eine Pro-Kampagne unter dem Motto „Nein heißt Dafür“ und wirbt für die Fortführung der Planungen. Auch der Leipziger Fachkreis Immobilien sprach sich öffentlich für das Industrie- und Gewerbegebiet aus. Die IHK zu Leipzig ist ebenfalls Unterstützer des neuen Industriestandortes. Die Bürgerinitiative Merkwitz wiederum kritisierte die städtische Informationsveranstaltung im Mai und warf der Verwaltung vor, nicht neutral genug über das Vorhaben informiert zu haben, sondern im Gegenteil bereits weitergeplant zu haben.
Am Sonntag steht nun die entscheidende Frage auf dem Stimmzettel, die im eigentlichen Sinne keine Frage ist. Sie lautet:
Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 70 ,GE/GI Merkwitz‘ zur Errichtung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Merkwitz soll eingestellt werden.
Die Formulierung ist von zentraler Bedeutung. Wer mit Ja stimmt, unterstützt das Bürgerbegehren und spricht sich dafür aus, die Planung zu beenden. Wer mit Nein stimmt, lehnt das Bürgerbegehren ab und befürwortet damit eine Fortsetzung des Verfahrens.
Damit der Bürgerentscheid angenommen wird, reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht aus. Zusätzlich müssen mindestens 25 Prozent aller Abstimmungsberechtigten mit Ja stimmen.
Wird dieses Quorum erreicht und erhält das Bürgerbegehren zugleich mehr Ja- als Nein-Stimmen, muss das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden. Die Entscheidung wäre für drei Jahre bindend. In diesem Zeitraum dürften die Planungen nicht erneut aufgenommen werden.
Scheitert das Bürgerbegehren, kann die Stadtverwaltung das Verfahren fortsetzen. Das wäre der Fall, wenn mehr Nein- als Ja-Stimmen abgegeben werden oder wenn die Zahl der Ja-Stimmen unter dem erforderlichen Quorum bleibt. Eine Fortsetzung bedeutet auch, dass der bisherige Entwurf weiter bearbeitet wird. Änderungen am Bebauungsplan bleiben also weiterhin möglich. Stellungnahmen, Gutachten und politische Beratungen können zu Anpassungen führen. Kurz: Der B-Plan würde bei einer Ablehnung des Bürgerbegehrens ganz normal fortgesetzt wie jeder andere B-Plan auch.
Über die weiteren Schritte entscheidet der Stadtrat. Er müsste später auch darüber befinden, ob der Bebauungsplan tatsächlich als Satzung beschlossen wird.
Der Bürgerentscheid ist damit nicht nur eine Abstimmung über eine Fläche zwischen Merkwitz und dem BMW-Areal. Er berührt grundsätzliche Fragen zur künftigen Entwicklung Tauchas. Es geht um wirtschaftliches Wachstum, mögliche Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Gleichzeitig stehen Flächenverbrauch, Verkehr, Umweltfolgen und die Auswirkungen auf Merkwitz im Mittelpunkt.