Die Gegner des Gewerbe- und Industriegebietes Merkwitz argumentieren immer wieder, dass sich hier Rüstungsfirmen ansiedeln könnten. Dabei scheint es eher so zu sein, dass die Verhinderung des B-Planes sogar die Rüstung begünstigen könnte.
Die Sorge vor Rüstungsindustrie ist zu einem der emotionalsten Argumente im Bürgerentscheid über das geplante Industrie- und Gewerbegebiet Merkwitz geworden. Gegner des Vorhabens verweisen immer wieder darauf, dass niemand sicher ausschließen könne, welche Unternehmen sich dort später ansiedeln. Auch in der Bürgerfragestunde der Stadtratssitzung am vergangenen Donnerstag wurde diese Frage aufgegriffen: Kann die Stadt garantieren, dass in Merkwitz künftig keine Fahrzeugteile hergestellt werden, die militärisch genutzt werden könnten – etwa für Panzer, Drohnen oder andere Fahrzeuge?
Die kurze Antwort der Stadt lautet: Ein ausdrücklicher Ausschluss von Rüstungsindustrie lässt sich im Rahmen des Bebauungsplans nicht einfach festschreiben. Zugleich verweist die Verwaltung aber auf ein anderes Instrument: Über jede einzelne Ansiedlung würden die Städte Taucha und Leipzig entscheiden. In Taucha müsste sogar der Stadtrat über jede Ansiedlung befinden. Damit gäbe es eine politische Kontrollmöglichkeit, um mögliche Investoren vorab genau zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
Genau an diesem Punkt gehen die Bewertungen auseinander. Die Bürgerinitiative Merkwitz argumentiert, dass die Planung dennoch ein Einfallstor für unerwünschte Industrieansiedlungen sein könne. Auf Plakaten und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit greift sie die Rüstungsfrage immer wieder auf. Teilweise wird dabei auch die Vermutung geäußert, ein Investor könne längst feststehen. Belegt ist das bislang nicht.
In der Debatte bekommt das Thema zusätzlich Gewicht, weil Leipzig derzeit offener über Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft spricht. Aktuelle Berichte verweisen darauf, dass Teile der Leipziger Stadtspitze und der sächsischen Landesregierung stärker um Rüstungsfirmen und Sicherheitsforschung werben wollen. In Leipzig entsteht zudem eine Forschungslandschaft zu äußerer, innerer und ziviler Sicherheit. Ausgemacht sei eine konkrete Rüstungsansiedlung damit aber noch nicht, heißt es in der Berichterstattung.
Für Taucha ist die Debatte auch historisch sensibel. Die Stadt hat eine eigene Vergangenheit beim Thema Rüstung. 1939 kaufte die Hugo-Schneider-Aktiengesellschaft (HASAG) in Taucha Lagerhallen zur Errichtung eines Zweigwerkes. Ab 1940 wurde dort produziert, zunächst in enger Verbindung mit dem Leipziger HASAG-Werk. Später wurden am Standort Granaten und Munition hergestellt. Ab 1940 wurden ausländische zivile Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene eingesetzt. Im Sommer 1944 begann die HASAG mit der Errichtung eines KZ-Außenlagers in der Nähe des Tauchaer Bahnhofs. Nach dem Krieg wurden die Werkshallen demontiert. Ein früheres Betriebsgebäude ist bis heute erhalten: das Ärztehaus an der Graßdorfer Straße.
Neu in der aktuellen Diskussion ist ein rechtlicher Aspekt, auf den Stadtrat Tom Richter aus der Fraktion SPD/Die Linke/Grüne aufmerksam gemacht hat. Seit dem 30. Oktober 2025 gibt es im Baugesetzbuch den neuen Paragraphen 37a. Diese Vorschrift schafft eine besondere Regelung für Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung. Gemeint sind ausdrücklich auch Munition, Sprengstoffe und Vorprodukte. Voraussetzung ist allerdings, dass das Bundesministerium der Verteidigung die Erforderlichkeit für Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr bestätigt. Außerdem dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung muss gesichert sein.
Die Vorschrift bedeutet nicht, dass jede Rüstungsfabrik beliebig im Außenbereich gebaut werden könnte. Sie erleichtert aber bestimmte Vorhaben der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Außenbereich deutlich. Fachleute beschreiben den neuen Paragraphen als eigenständige Außenbereichsprivilegierung. Besonders relevant ist: Wenn eine Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Bundesministerium der Verteidigung im Benehmen mit der obersten Landesbehörde entscheiden. Die kommunale Steuerung wäre in einem solchen Fall also nicht so stark wie bei einem regulär entwickelten Bebauungsplan mit politischer Entscheidung über einzelne Ansiedlungen.
Daraus ergibt sich eine Paradoxon: Falls im Bürgerentscheid das „Ja“ zum Stopp des B-Plans als Sieger hervorgeht, könnte gerade das die Steuerungsmöglichkeit beim Thema Rüstungsansiedlung schwächen. Denn würde die Weiterentwicklung des B-Plans verhindert, bliebe das Gebiet zunächst unentwickelter Außenbereich. Sollte in den kommenden Jahren ein Vorhaben mit Bezug zur Landesverteidigung aufkommen und die Voraussetzungen des neuen Paragraphen 37a erfüllen, könnte die Fläche planungsrechtlich anders bewertet werden als innerhalb eines kommunal gesteuerten Gewerbe- und Industriegebietes. Ob es denn dazu käme, ist allerdings genau so Spekulation wie die Frage, ob sich überhaupt Rüstungsindustrie in Merkwitz ansiedeln will.
Bei der Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag (7. Mai) ab 17 Uhr in der Kulturscheune auf dem Schloss wird auf das Thema Rüstung laut Randy Kurz Abteilungsleiter Gewerbeflächen und Schlüsselindustrien beim Leipziger Amt für Wirtschaftsförderung auch nochmals eingegangen. Er schrieb per E-Mail an Taucha kompakt, dass der B-Plan-Entwurf explizit auf gefährliche/explosive Stoffe eingehen würde und es Richtlinien zu notwendigen Abständen zur Wohnbebauung gebe. Diese Richtlinien wären auch „öffentliche Belange“, die einer Ansiedlung nach dem neuen Paragraphen 37a des BauGB entgegenstehen würden.
Ganz sicher könne man sich aber wohl nicht sein, so Kurz. Denn es gebe auch „Dual-Use-Güter“, also Produkte, bei denen es fließende Übergänge in der Nutzung gibt. Etwa Gießereien, deren Produkte und Vorprodukte sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden könnten.