Erstmals können die Tauchaer einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Die Stadtverwaltung hat das entsprechende Verfahren zum 3. August eingeführt. Hintergrund ist die bevorstehende Fertigstellung der ersten öffentlich geförderten Wohnungen in der Thomas-Mann-Straße.
In den Häusern mit den Nummern 9 bis 15 richtet die Wohnungsbaugesellschaft Taucha mbH derzeit zunächst acht Sozialwohnungen her. Weitere acht Wohnungen sollen folgen. Für deren Anmietung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, erforderlich.
Die ersten Wohnungen sollen nach Angaben der WOTa ab Oktober bezugsfertig sein und anschließend vermietet werden. Aktuell entstehen Zwei- und Dreiraumwohnungen. Die Zweiraumwohnungen sind etwa 50 Quadratmeter groß, die Dreiraumwohnungen verfügen über rund 56 Quadratmeter Wohnfläche.
Die Sanierung stellt die WOTa allerdings vor größere Herausforderungen als zunächst erwartet. Ein Teil der Wohnungen wurde seit den 1970er-Jahren nicht mehr grundlegend erneuert. Erst während der Rückbauarbeiten wurde sichtbar, in welchem Zustand sich die Bausubstanz und die technischen Anlagen tatsächlich befinden.
Nach dem Entfernen alter Fliesen zeigten sich teilweise erhebliche Schäden am Putz der Wände und Decken. Viele Fliesen waren früher im sogenannten Dickbettverfahren verlegt worden. Bei dieser Bauweise wird eine vergleichsweise dicke Mörtelschicht aufgetragen, deren Entfernung den darunterliegenden Putz zusätzlich beschädigen kann.
Auch beim Öffnen der Installationsschächte wurden umfangreiche Schäden an den Leitungen sichtbar. In einigen Bereichen reicht eine Reparatur deshalb nicht mehr aus. Dort müssen komplette Leitungsstränge erneuert werden.
Ähnlich aufwendig gestaltet sich der Rückbau der Fußböden. Zunächst waren teilweise nur ein oder zwei alte Belagsschichten zu erkennen. Darunter kamen jedoch weitere Beläge zum Vorschein. In einzelnen Wohnungen lagen bis zu fünf Schichten übereinander.
Zudem stieß die WOTa in den Bädern und Wohnräumen auf sehr unterschiedliche und teilweise ungewöhnliche Einbauten. Viele davon waren in früheren Jahrzehnten von den Mietern selbst vorgenommen worden. Dabei wurde zum Teil durchaus aufwendig modernisiert. Die Arbeiten folgten jedoch nicht immer einheitlichen baulichen Standards, was den heutigen Rückbau und die fachgerechte Erneuerung erschwert.
Die unerwarteten Schäden und zusätzlichen Arbeiten führen nach Angaben der Wohnungsgesellschaft zu Mehrkosten, deren Höhe noch nicht genau feststehe. Am Zeitplan für die ersten acht Wohnungen hält die WOTa dennoch fest.
In einem weiteren Bauabschnitt sollen auch Vierraumwohnungen mit einer Größe von bis zu 70 Quadratmetern entstehen. Diese sollen voraussichtlich bis Mitte 2027 fertiggestellt werden.
Die Wohnungen erhalten nach Angaben der WOTa eine zweckmäßige Ausstattung. Vorgesehen sind unter anderem neue Fußbodenbeläge, weiß gestrichene Wände sowie Badezimmer mit Dusche oder Badewanne.
Mit den geförderten Wohnungen sollen insbesondere Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. Ob ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht, hängt vom Jahreseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen und von der Größe des Haushalts ab. Grundlage für die Prüfung sind die gesetzlichen Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes.
Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht es den Antragstellern, sich auf eine öffentlich geförderte und belegungsgebundene Wohnung zu bewerben. Eine Garantie auf den Erhalt einer Wohnung ist damit allerdings nicht verbunden. Die Vergabe richtet sich nach der Verfügbarkeit und den jeweiligen Belegungsbindungen.
Ein ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr lang gültig.
Anträge können seit dem 3. August bei der Stadtverwaltung Taucha eingereicht werden. Dafür müssen unter anderem Einkommensnachweise und weitere erforderliche Unterlagen sämtlicher Haushaltsmitglieder vorgelegt werden.
Das Antragsformular sowie Informationen zu den Voraussetzungen und benötigten Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt unter www.taucha.de/wbszu finden. Mit der Einführung des Wohnberechtigungsscheins schafft die Stadt die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der künftig verfügbaren Sozialwohnungen.