Am Tauchaer Rathaus können nun drei Flaggen dauerhaft nebeneinander wehen. Die Stadtverwaltung hat einen dritten Flaggenmast aufstellen lassen und damit einen Stadtratsbeschluss vom November vergangenen Jahres umgesetzt. Die Europaflagge, die Bundesflagge und die traditionelle Stadtflagge von Taucha sind nun dauerhaft vor dem Rathaus zu sehen.
Mit dem neuen Mast endet zugleich eine mehrere Monate dauernde politische Debatte darüber, welche Flaggen vor dem Rathaus dauerhaft gezeigt werden sollen. Ihren Ausgang genommen hatte sie mit einem Antrag der AfD-Fraktion.
Die AfD hatte im September 2025 beantragt, die Bundesflagge dauerhaft vor dem Rathaus zu hissen. Die Fraktion begründete dies unter anderem mit der Symbolkraft von Schwarz-Rot-Gold für Demokratie, Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Zu einer unmittelbaren Entscheidung kam es zunächst nicht. In der Stadtratssitzung im Oktober wurde der Antrag von der Tagesordnung genommen und zur weiteren Beratung in die Gremien verwiesen. Die AfD hatte gegen dieses Vorgehen protestiert und unter anderem kritisiert, dass Teile der Diskussion nichtöffentlich geführt wurden.
In den folgenden Wochen beschäftigten sich die kommunalpolitischen Gremien mehrfach mit dem Thema. Neben dem ursprünglichen AfD-Antrag flossen weitere Vorschläge und Positionen aus den Fraktionen ein. Daraus entstand schließlich ein fraktionsübergreifender Ergänzungsantrag des Ältestenrates.
Am 13. November 2025 beschloss der Stadtrat mit 17 Ja- und vier Nein-Stimmen die neue Beflaggungsregelung. Dabei ging der Stadtrat über den ursprünglichen Antrag hinaus: Nicht allein die Bundesflagge sollte dauerhaft sichtbar sein, sondern perspektivisch auch die Europa- und die Tauchaer Stadtflagge. Voraussetzung dafür war ein dritter Fahnenmast.
Dieser ist nun aufgestellt worden. „Mit dem dritten Flaggenmast schaffen wir nun die Möglichkeit, unsere Verbundenheit mit Europa, Deutschland und unserer Stadt künftig jederzeit sichtbar zu machen“, erklärt Bürgermeister Tobias Meier. „Die drei Flaggen stehen dabei für unterschiedliche Ebenen unseres demokratischen Zusammenlebens – und sie gehören sichtbar zusammen.“
Bislang verfügte das Rathaus lediglich über zwei Flaggenmasten. Eine dauerhafte gemeinsame Präsentation aller drei Flaggen war damit nicht möglich. Der Stadtratsbeschluss hatte deshalb die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten Standort sowie die baulichen und finanziellen Voraussetzungen für einen weiteren Mast zu prüfen.
Ganz ohne Veränderungen im Umfeld des Rathauses ließ sich der dritte Mast allerdings nicht aufstellen. Schon während der Stadtratsdebatte war deutlich geworden, dass sich am vorgesehenen Standort Fahrradständer befinden. Ein Teil davon musste nun weichen. Dauerhaft soll dadurch jedoch kein Angebot für Radfahrer verloren gehen. Nach Angaben der Stadt werden in den kommenden Wochen neue Fahrradbügel an geeigneten Stellen am Rathaus installiert.
Die Frage der Fahrradständer war bereits bei der Beschlussfassung diskutiert worden. Kritiker der Dauerbeflaggung hatten darauf hingewiesen, dass eine Verlagerung zusätzlichen Aufwand verursache. Bürgermeister Meier hatte damals zugleich betont, das Rathaus solle weiterhin gut mit dem Fahrrad erreichbar bleiben.
Mit der dauerhaften Beflaggung ist die Gestaltung vor dem Rathaus nicht vollständig festgeschrieben. Nach Angaben der Stadt können die Flaggen zu besonderen Anlässen weiterhin angepasst werden.
Insbesondere die Stadtflagge kann zeitweise gegen andere Flaggen oder Zeichen des Gedenkens und der Anteilnahme ausgetauscht werden. Damit bleiben beispielsweise besondere Veranstaltungen, Besuche oder Gedenk- und Erinnerungstage bei der Beflaggung berücksichtigt.
Bei den damaligen Beratungen war gerade diese Flexibilität ein wichtiger Bestandteil des fraktionsübergreifenden Kompromisses. Die dauerhaft sichtbaren Flaggen von Europa, Deutschland und Taucha bilden nun den Regelfall – für besondere Anlässe bleiben Abweichungen möglich.