Die Stadtverwaltung Taucha baut um: Der Sachbereich Brandschutz und Freiwillige Feuerwehr ist künftig im Bürgermeisterbereich angesiedelt. Mit dem Schritt will die Verwaltung längst verlorenes Vertrauen zurückgewinnen, wirft aber neue Fragen auf.
„Sachbereich Brandschutz und Freiwillige Feuerwehr künftig im Bürgermeisterbereich angesiedelt“: Mit dieser Mitteilung hat die Stadt Taucha auf die jüngsten Entwicklungen rund um die Freiwillige Feuerwehr reagiert. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung aus dem Rathaus, mit der organisatorischen Anpassung solle „eine enge Abstimmung innerhalb der Verwaltung und zwischen Feuerwehr und Stadtverwaltung sowie eine unmittelbare Ansprechbarkeit auf Leitungsebene sichergestellt werden“. Der Bereich Brandschutz, Freiwillige Feuerwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz werde demnach mit sofortiger Wirkung aus dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Soziales (Ordnungsamt) herausgelöst und direkt dem Bürgermeisterbereich zugeordnet.
Was zunächst nach einer verwaltungsinternen Umstellung klingt, ist bei genauerem Hinsehen ein bemerkenswerter Schritt. Denn wenn die Stadt nun eigens betont, mit der Neustrukturierung werde die Grundlage für eine „offene und effiziente Kommunikation“ geschaffen, dann legt das auch nahe, dass es genau daran bislang haperte. Die Feuerwehr wird organisatorisch aus dem bisherigen Fachbereich herausgelöst und näher an die Verwaltungsspitze herangezogen. Ein weitreichender Vorgang, der viel über das Vertrauensverhältnis zwischen Ordnungsamt und Bürgermeisterebene aussagt.
Die neue Struktur folgt auf den eskalierten Streit um den Fall des zurückgetretenen Feuerwehrmanns Ray Lange. Das Thema hatte in den vergangenen Tagen weit über Taucha hinaus Aufmerksamkeit erzeugt. Große Medien und Fernsehsender wurden auf den Fall aufmerksam, weitere Anfragen an Ray Lange folgten. Was mit lokaler Berichterstattung begann, ist damit bundesweit zu einer Debatte geworden, die andere Feuerwehren und Hilfsorganisationen ebenfalls aufmerksam verfolgen.
Wie groß die Verunsicherung inzwischen ist, zeigen Rückmeldungen wie die von Bettina Klein. Sie ist Ortsbeauftragte des THW-Ortsverbandes Torgau und ehrenamtliche Dienststellenleiterin, verfolgt die Entwicklung nach eigenen Worten „mit größtem Interesse“. Für sie hat der Fall „bundesweite Brisanz für die Blaulichteinheiten“, sagte sie Taucha kompakt am Telefon. Sollte ein Gericht gegen den Feuerwehrmann urteilen, werde es „richtig brisant“ für das Technische Hilfswerk. Und weiter meint sie: „Die in Taucha ahnen nicht mal ansatzweise, was sie damit losgetreten haben.”
Vor allem fehle vielen Ehrenamtlichen inzwischen eine klare Orientierung. Klein formuliert das sehr deutlich: „Ich muss meinen Leuten doch sagen, ob sie sich an die 30 halten sollen. Oder ist 50 okay und 70 zu viel? Ich kann die doch nicht alle im Ungewissen lassen.“ Für sie ist das Vorgehen in Taucha nicht nur ein Streit über Tempo und Paragrafen. Sie spricht von einer „Missbilligung des gesamten Ehrenamtes“.
Auch aus der Polizei und von juristischer Seite kommen kritische Stimmen. Peter Reichel, Polizeihauptmeister im Ruhestand aus Callenberg, meldete sich bei Taucha kompakt. Er hält die Debatte für weitgehend überflüssig, wenn bestimmte Grundfragen mit Ja beantwortet werden können: War es ein Einsatz, den die Leitstelle angefordert hat? War der Maschinist ausgebildet und erfahren? Und wurde mit Sondersignalen gefahren? Wenn all das zutreffe, sei die weitere Diskussion aus seiner Sicht „müßig“.
Der Tauchaer Rechtsanwalt Markus Tschiedel geht noch weiter. Nach seiner Auffassung komme in einem solchen Fall allenfalls ein Verstoß gegen Paragraph 35 Absatz 8 der Straßenverkehrs-Ordnung in Betracht. Also gegen die Pflicht, Sonderrechte unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszuüben. Selbst dann wäre nach seiner Lesart maximal ein geringes Bußgeld möglich, aber weder Punkt noch Fahrverbot. Zuerst hatte Radio Leipzig über diesen Passus im Bußgeldkatalog berichtet. Ob sich diese Bewertung durchsetzt, ist offen. Sie zeigt aber, wie umstritten der Fall auch juristisch ist: es gibt faktisch keine festgelegten Bemessungsgrenzen.
Dass die Debatte längst nicht mehr nur die Feuerwehr betrifft, zeigt auch die Reaktion aus anderen ehrenamtlichen Bereichen in Taucha. Nadine Thalmann aus dem Elternrat der Regenbogenschule beschreibt das Vorgehen der Stadt als Belastung für das Ehrenamt insgesamt. Es gehe aus ihrer Sicht nicht allein um die Frage, ob ein Feuerwehrmann im Einsatz zu schnell gefahren sei. Entscheidend sei vielmehr, wie die Stadt nun mit dem Vorgang umgehe. Viele Ehrenamtliche fühlten sich dadurch „massiv getreten“.
Diese Wahrnehmung ist für die Stadt nicht ungefährlich. Denn das Problem liegt inzwischen nicht nur im laufenden Verfahren selbst, sondern auch in seiner Wirkung nach außen. Wenn der Eindruck entsteht, dass sich Ehrenamtliche im Ernstfall nicht auf ausreichenden Rückhalt verlassen können, beschädigt das mehr als nur das Verhältnis zur Feuerwehr.
Unterdessen wurde bekannt, Bürgermeister Tobias Meier habe den Feuerwehr-Kameraden am gestrigen Montag mitgeteilt, sie sollten sich keine Sorgen über Verkehrsvergehen im Einsatz machen. Ihnen würde nichts passieren. Ray Lange nützt das offenbar nichts. Er musste - aus welchen Gründen auch immer - ins offene Messer der Verwaltung laufen. Und hat wohl bald einen Gerichtstermin.
Aktualisierung, 19. März: Die Stadtverwaltung bestreitet, dass es eine derartige Aussage Meiers gegeben habe. Aus Feuerwehrkreisen heißt es, eine solche Aussage habe es definitiv gegeben.