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Grundsteuerreform: Stadt Taucha verpflichtet sich zu Augenmaß | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 29.01.2024 10:32

Grundsteuerreform: Stadt Taucha verpflichtet sich zu Augenmaß

Die Reform der Grundsteuer beschäftigt Eigentümer seit einiger Zeit. Diverse Musterklagen sind anhängig, aktuell muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Finanzexperten halten die Reform für verfassungswidrig. Derzeit geht man aber noch davon aus, dass die neue Grundsteuer ab 2025 fällig wird. Losgelöst von den noch zu erwartenden Entscheidungen haben sich der Stadtrat Taucha und die Stadtverwaltung nun auf eine Reform mit Augenmaß verständigt.

Grundsteuerreform: Stadt Taucha verpflichtet sich zu Augenmaß (Foto: taucha-kompakt.de)
Grundsteuerreform: Stadt Taucha verpflichtet sich zu Augenmaß (Foto: taucha-kompakt.de)
Grundsteuerreform: Stadt Taucha verpflichtet sich zu Augenmaß (Foto: taucha-kompakt.de)
Grundsteuerreform: Stadt Taucha verpflichtet sich zu Augenmaß (Foto: taucha-kompakt.de)
Grundsteuerreform: Stadt Taucha verpflichtet sich zu Augenmaß (Foto: taucha-kompakt.de)

Die Reform der Grundsteuer beschäftigt Eigentümer seit einiger Zeit. Diverse Musterklagen sind anhängig, aktuell muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Finanzexperten halten die Reform für verfassungswidrig. Derzeit geht man aber noch davon aus, dass die neue Grundsteuer ab 2025 fällig wird. Losgelöst von den noch zu erwartenden Entscheidungen haben sich der Stadtrat Taucha und die Stadtverwaltung nun auf eine Reform mit Augenmaß verständigt.

„Grundsteuerreform aufkommensneutral und transparent umsetzen” lautet der Name des Grundsatzbeschlusses, der am Donnerstag im Stadtrat gefasst wurde. Dahinter verbirgt sich das Ziel, die Grundsteuerreform nicht zum Anlass für Steuererhöhungen zu nehmen. In der zweiten Jahreshälfte bekomme die Verwaltung vom Freistaat Sachsen Orientierungsdaten übermittelt, wie hoch der voraussichtliche Gesamtwert aller Grundsteuermessbeträge der zu veranlagenden Grundstücke ist. Anhand dieser Zahlen ermittelt die Stadt Taucha dann den neuen Hebesatz, der eine entsprechende „Aufkommensneutralität” berücksichtigt. Die neuen Bescheide werden ab Januar 2025 verschickt.

Aktuell nimmt die Stadt Taucha jährlich aus Grundsteuer A und B etwas mehr als 2 Millionen Euro ein. Das städtische Grundsteueraufkommen soll auch ab dem Jahr 2025 auf diesem Niveau gehalten werden soll. Allerdings bedeute es nicht, dass diese Stabilität für jedes einzelne Grundstück gewährleistet werden könne. „Manche Eigentümer werden mehr zahlen, andere weniger. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken in der Stadt”, so Kämmerer Marcus Rietig. Diese Neubewertung sei aus verfassungsrechtlichen Gründen unvermeidlich. Insgesamt möchte die Kommune aus der Grundsteuerreform aber keinen finanziellen Nutzen ziehen und dem Argument der verdeckten Steuererhöhung die Grundlage entziehen, heißt es weiter. Allerdings wird eine eventuelle Verringerung des Grundsteuermessbetrags auch nicht an die Eigentümer weitergegeben. Sollte dieser Wert für alle Grundstücke in der gesamten Stadt also sinken, wird der Hebesatz erhöht, damit in etwa wieder 2 Millionen Euro jährlich eingenommen werden können.

Der Grundsatzbeschluss wurde mit 19 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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