Nach der emotionalen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Taucha und der Ortsfeuerwehr Merkwitz rückt ein Fall nun noch stärker in den Mittelpunkt, der den Abend bereits deutlich geprägt hatte: der Austritt des langjährigen Feuerwehrmanns Ray Lange. In einem offenen Brief, der bei der Versammlung verlesen wurde, machte der 55-Jährige ein aus seiner Sicht zerstörtes Vertrauensverhältnis zur Stadtverwaltung, zum Ordnungsamt und zu Teilen der Wehrleitung für seinen Rückzug verantwortlich. Nach 34 Jahren im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst ziehe er damit die Konsequenz aus einem Bußgeldverfahren nach einer Einsatzfahrt unter Sonder- und Wegerecht.
Wie bereits berichtet, war die Jahreshauptversammlung am Freitagabend nicht nur von der Wahl der neuen Wehrleitung geprägt, sondern auch von einem offen ausgetragenen Konflikt über genau diesen Vorgang. Lange hatte seinen fristlosen Austritt in dem Schreiben angekündigt und erklärt, die Entscheidung sei ausdrücklich nicht aus privaten Gründen gefallen. Vielmehr sei sie das Ergebnis einer „tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses“ zur Stadtverwaltung Taucha, dem Ordnungsamt sowie Teilen der Wehrleitung.
Im Gespräch mit Taucha kompakt schildern Ray Lange und der ausgeschiedene Stadtwehrleiter Cliff Winkler nun ihre Sicht ausführlicher. Demnach geht es um einen Einsatz im Mai vergangenen Jahres an der Interimsgrundschule in der Dewitzer Straße. Über eine App habe Ray Lange gesehen, dass sich nur wenige Kameraden zum Einsatz gemeldet hatten. Er sei deshalb zum Gerätehaus gefahren. Auf der Anfahrt sei ihm bereits das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) entgegengekommen, nach seiner Darstellung mit nur vier Mann Besatzung. Im Gerätehaus habe noch ein junger Feuerwehrmann gewartet, gemeinsam seien beide mit der Drehleiter zur Einsatzstelle gefahren.
Lange sagt, für ihn sei die Lage in diesem Moment eindeutig gewesen. Bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage müsse die Feuerwehr zunächst von einem echten Brand ausgehen. Cliff Winkler bestätigt diese Sicht: „Eine Brandmeldeanlage ist rechtlich so gestellt, als würde jemand einen Brand direkt melden. Es handelt sich also um einen qualifizierten Alarm, von dem im ersten Moment als scharfer Einsatz auszugehen ist.“ Diese Darstellung deckt sich auch mit dem offenen Brief. Dort schreibt Lange, an der Einsatzstelle habe sich gezeigt, dass es sich tatsächlich um einen „scharfen Alarm“ gehandelt habe, der bei einer Ausbreitung mit den zunächst anwesenden Kräften nicht ordnungsgemäß hätte bekämpft werden können.
Geblitzt wurde Lange nach eigener Darstellung auf der Sommerfelder Straße in einem 30er-Bereich. Später erhielt er Post vom Ordnungsamt. Der Bußgeldbescheid beläuft sich nach seinen Angaben auf einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte sowie insgesamt 369,50 Euro an Kosten. Gemessen worden sei er mit 69 Stundenkilometern nach Toleranzabzug. Das vorausfahrende HLF sei ebenfalls geblitzt worden, dort sei das Verfahren aber eingestellt worden, weil es sich um nur 20 Stundenkilometer zu viel gehandelt habe. Im offenen Brief spricht Lange in diesem Zusammenhang von Ungleichbehandlung.
Besonders schwer wiegt für Lange nicht nur der Bescheid selbst, sondern der Umgang damit. Im Interview erhebt er den Vorwurf, Ordnungsamtsleiter Jens Rühling habe ihm in einem persönlichen Gespräch gesagt: „Das ziehen wir jetzt gnadenlos durch.“ Zudem vermutet Lange persönliche Motive hinter dem Vorgehen. Belegen könne er das nicht, sagt er selbst, für ihn sehe es aber nach einer Retourkutsche für frühere Auseinandersetzungen aus. Ray Lange war vor einiger Zeit mal Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Jens Rühling somit unterstellt. Nach zwei Monaten habe er aber gekündigt – vor allem wegen Rühling, dem er mangelnde Führungsqualitäten unterstellt.
Cliff Winkler kritisiert im Gespräch, dass er als Stadtwehrleiter nach eigener Darstellung zunächst gar nicht über den Vorgang informiert worden sei. Weder vom Ordnungsamt noch vom Bürgermeister habe er davon erfahren. Erst durch Langes eigene Initiative sei er damit befasst worden. Im offenen Brief heißt es ebenfalls, der Stadtwehrleiter und der zweite Stellvertreter seien erst nachträglich informiert worden, woraufhin offiziell Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt worden sei.
Ein weiterer Streitpunkt ist der Versuch einer außergerichtlichen Lösung. Bürgermeister Tobias Meier hatte bei der Jahreshauptversammlung erklärt, es habe die Möglichkeit gegeben, das Verfahren ohne Punkte und ohne Fahrverbot zu beenden. Im Gegenzug sollte nach seinen Worten an eine Einrichtung für Verkehrserziehung gespendet werden. Lange lehnte das ab. Im Interview schildert der nun ehemalige Feuerwehrmann, die geforderte Spende in Höhe von 350 Euro habe auf ihn wie ein Schuldeingeständnis gewirkt. Er spricht sogar davon, es habe für ihn „nach Erpressung“ geklungen. „Deshalb habe ich auf eine gerichtliche Klärung bestanden”, so Lange. Ein Termin dafür liegt nach bisherigem Stand noch nicht vor.
Für Lange ist der Fall längst zu einer Grundsatzfrage geworden. Er befürchtet, dass Einsatzfahrten künftig vorsichtiger und damit langsamer gefahren werden könnten, weil Feuerwehrleute damit rechnen müssten, im Ehrenamt persönlich belangt zu werden. Genau diese Warnung findet sich auch in seinem offenen Brief. Dort schreibt er, die Botschaft des Vorgangs sei, dass Kameraden bei Einsatzfahrten mit Führerschein, Geldbeutel und persönlicher Verantwortung allein dastünden. Die Folge seien vorsichtigere Fahrten, verlängerte Hilfsfristen und Risiken für Bürger wie Einsatzkräfte.
Am Ende steht für Ray Lange der Bruch mit der Feuerwehr in Taucha. In seinem Brief schreibt er, nicht der Einsatz für die Stadt habe ihm geschadet, sondern der Umgang der Stadt mit ihrem Ehrenamt. Besonders hart fällt der Schlusssatz aus, nach 34 Jahren Dienst am Bürger sei es für ihn unerträglich, dass ihm aus seiner Tätigkeit ein persönlicher Schaden erwachse, anstatt Schutz durch die Stadt Taucha zu erfahren.
Die Stadt verweist dagegen auf ihre Verantwortung für Feuerwehr, Fahrzeugbesatzung und übrige Verkehrsteilnehmer. Bürgermeister Tobias Meier habe wörtlich gesagt, man könne mit einem fast eine Million teuren Fahrzeug nicht derart rasen. Cliff Winkler hält dagegen, das müsse der Bürgermeister schon denen überlassen, die dafür ausgebildet seien. Jens Rühling verweist auf die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, die durch die viel zu schnelle Einsatzfahrt bestanden hätte. Man müsse an die Gesamtverantwortung für die gesamte Stadt denken, trotz Einsatzlage.
Auf Anfrage teilt Bürgermeister Tobias Meier nun mit: „Unsere und meine Aufgabe besteht jetzt darin die bestehenden Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und die Stadt Taucha zu stützen und zu schützen sowie gemeinsam mit der neu gewählten Wehrleitung die zukünftige Entwicklung zu begleiten.“
Ob der Fall juristisch noch grundsätzliche Klarheit bringt, ist offen. Für die Feuerwehr Taucha hat er aber schon jetzt Folgen. Aus einem Bußgeldverfahren ist ein Vertrauenskonflikt geworden, der weit über den Einzelfall hinausreicht.
Eine feste allgemein gültige Grenze, wie stark Feuerwehrleute bei Alarmfahrten die zulässige Geschwindigkeit überschreiten dürfen, gibt es nach bisheriger Rechtsprechung nicht. Gerichte entscheiden bislang nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei wurden Feuerwehrleute teils freigesprochen, in anderen Fällen blieben Bußgeld und Sanktionen bestehen.
Juristisch bewegt sich der Fall im Spannungsfeld zwischen den Sonderrechten von Einsatzkräften und den allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr. Grundlage ist vor allem Paragraph 35 der Straßenverkehrs-Ordnung. Demnach dürfen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst von den Vorschriften der StVO abweichen, wenn das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Diese Sonderrechte gelten aber nicht unbegrenzt. Auch bei einer Einsatzfahrt müssen öffentliche Sicherheit und Ordnung berücksichtigt werden. Das heißt: Einsatzkräfte dürfen nicht beliebig schnell fahren oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Sollte der Fall vor Gericht landen, müsste das zuständige Amtsgericht genau diese Punkte gegeneinander abwägen. Entscheidend wäre dann, wie dringlich die Einsatzfahrt war, welche besondere Aufgabe die Feuerwehr in diesem Moment hatte und wie hoch zugleich das Risiko für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer war. Erst eine solche Entscheidung könnte klären, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung im konkreten Fall gerechtfertigt war oder nicht.