Nachdem der Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange im Einsatz geblitzt wurde und die Stadtverwaltung an einer nicht unerheblichen Strafe festhält, interessierten sich zahlreiche Medien für das Thema. Auch ein Kamerateam, das für das SPIEGEL TV Magazin unterwegs war, recherchierte zu dem Fall. Nach einem unangekündigten Besuch im Rathaus kam es allerdings offenbar zu einer fragwürdigen Informationskette zwischen Ordnungsamt und Pressesprecher.
Freitag, der 17. April kurz nach 9 Uhr. Ein Kamerateam betritt gemeinsam mit dem Leipziger Journalisten und Ostdeutschland-Korrespondent für SPIEGEL TV Adrian-Basil Mueller das Rathaus. Ihr Ziel: Das Büro von Ordnungsamtsleiter Jens Rühling. Sie klopfen, aber niemand öffnet. Nach drei Minuten kommt ein Mann den Flur entlang. „Ich kannte ihn nicht. Nach einem kurzen Wortwechsel stellte sich heraus, es ist der Pressesprecher Nico Graubmann“, so Adrian-Basil Mueller gegenüber Taucha kompakt. Er und seine Kollegen seien gut erkennbar als Fernsehteam mit Schulterkamera und Tonmann gewesen. Eine Nachfrage, in wessen Auftrag sie im Rathaus drehen wollen, sei von Graubmann nicht erfolgt. Auch im Beitrag vom SPIEGEL TV Magazin ist dies zu sehen. Der Rathaussprecher sagt nur, dass sich die Verwaltung zum Fall des geblitzten Feuerwehrmanns nicht äußern will. Dann geht er weg, dreht sich nochmals um und verschwindet. Auch das TV-Team verlässt daraufhin das Rathaus.
„Was dann passiert, ist schräg“, heißt es im TV-Beitrag. Eine Stunde nach dem Besuch im Rathaus klingelt beim Halter des Team-Autos das Telefon. Am Apparat: Der Pressesprecher Nico Graubmann. „Offenbar hatte er eine Kennzeichenabfrage gemacht, um zu erfahren, wer der Besuch gewesen ist“, sagt die Moderatorin Maria Gresz. „Dazu muss man wissen“, so Adrian-Basil Mueller, „wir waren mit einem Auto unterwegs, das auf eine Leipziger Produktionsfirma zugelassen ist. An diesem Auto ist kein Aufkleber oder sonstiges, der erkennen lässt, zu wem das Fahrzeug gehört.“ Die Schlussfolgerung des TV-Redakteurs: „Jemand im Rathaus muss eine Halterabfrage gemacht haben.“ Auf Nachfrage des Fahrzeughalters, woher Nico Graubmann denn wisse, dass es sein TV-Team war, habe nur Schweigen geherrscht. Auch eine zweimalige E-Mail-Nachfrage durch den Redakteur sei vom Tauchaer Pressesprecher nicht beantwortet worden.
Adrian-Basil Mueller sieht in dem Vorgang einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Fakt ist: „Eine Halterabfrage ohne Rechtsgrundlage ist ein Datenschutzverstoß“, sagt Björn-Henrik Lehmann, Pressesprecher der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten. Und: Eine Abfrage des Fahrzeugregisters ist laut Paragraph 35 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nur aus den dort festgeschriebenen Gründen erlaubt, etwa zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, zur Gefahrenabwehr, aus steuerlichen Gründen und ähnlichem. „Außerhalb der in diesem Paragraph genannten Aufgaben kann eine Erforderlichkeit in aller Regel nicht begründet werden“, so Lehmann in seiner allgemeinen Einschätzung weiter. Eine genaue Prüfung könne nur unter Mitwirkung der Kommune erfolgen.
Laut Adrian-Basil Mueller habe das genutzte Fahrzeug nicht im Halteverbot gestanden und sei auch nicht geblitzt worden. Eine Abfrage der Halterdaten sei also nicht nötig gewesen. Und selbst wenn, bestehe noch die Frage, wieso der Pressesprecher einer Kommune die Halterdaten bekomme. Zudem stehe die Frage im Raum, ob Graubmann selbst die Abfrage veranlasst habe oder jemand im Ordnungsamt proaktiv das Zentralregister bemüht und die Daten an den Sprecher weitergeleitet hat. Je nach Beantwortung dieser Fragen sei es möglich, dass hier Dienstgeheimnisse verletzt worden sind.
Taucha kompakt fragte bei Nico Graubmann per E-Mail zu diesem Vorfall an. Der Sprecher befindet sich allerdings derzeit im Urlaub. Bürgermeister Tobias Meier schreibt auf Anfrage, dass er durch seinen eigenen Urlaub keine Übergabe mit dem Sprecher gehabt hätte und sich nicht austauschen konnte. Man wolle sich kommende Woche melden.
Wie ein ernsthafter Versuch, den Vorfall schnell aufzuklären, wirkt das allerdings nicht. Denn letztlich wird wohl kaum der Sprecher selbst die Halterabfrage durchgeführt haben. Vielmehr kann dies nur durch die Ordnungsbehörde stattfinden. Jeder Zugriff auf das Register muss zudem laut StVG aufgezeichnet werden. Über das Ordnungsamt ließe sich also auch ohne den Sprecher leicht herausfinden, ob am 17. April eine solche Abfrage stattfand und durch wen. Auf nochmalige Nachfrage lässt der Bürgermeister mitteilen, er stehe mit dem Ordnungsamt dazu im Austausch, wolle aber die Rückkehr des Sprechers abwarten.
Ob die vermeintliche Weitergabe von Halterdaten an den Pressesprecher auch strafrechtlich relevant ist, ist aktuell noch nicht klar. Eine entsprechende Anfrage an die Pressestelle der Leipziger Staatsanwaltschaft ist erfolgt, eine Antwort steht noch aus.
Hier geht es zum Beitrag vom 4. Mai auf dem Youtube-Kanal von SPIEGEL TV.