Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2026 | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 03.02.2026 09:34 | 25 mal gelesen

Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2026

Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder ab März. (Symbolbild: Pixabay)
Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder ab März. (Symbolbild: Pixabay)
Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder ab März. (Symbolbild: Pixabay)

Ab dem 1. März 2026 – mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – benötigen Moped, Mofa, Roller oder Elektrokleinstfahrzeuge (E‑Scooter) ein neues Versicherungskennzeichen. Die zukünftigen Kennzeichen sind schwarz. Damit verlieren sämtliche grünen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des 28. Februar 2026 automatisch ihre Gültigkeit; der Versicherungsschutz erlischt zu diesem Stichtag. Darauf weisen die Bürgerpolizisten aus Taucha hin.

In Deutschland besteht Versicherungspflicht für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. Das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum ohne Versicherungsschutz gilt daher als Straftat und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Außerdem haftet der Fahrzeugnutzer bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz persönlich für sämtliche entstandene Schäden.

Unter anderem benötigen folgende Kraftfahrzeuge ein Versicherungskennzeichen:

  • Elektrokleinstfahrzeuge (elektrische Tretroller und Segways) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h und weiteren Merkmalen gem. § 1 Abs. 1 eKFV.
  • Mofas und Mopeds: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds mit 60 km/h, die vor dem 1. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben
  • Quads: Mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • E-Bike/Pedelecs: Mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: Mit geschlossener Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm.

Sobald Sie ein Kleinkraftrad führen, müssen Sie auch den erforderlichen Führerschein, die Versicherungsbescheinigung, sowie die für das benutzte Fahrzeug geltende Betriebserlaubnis mitführen. Bei Bedenken, ob Sie für ihr Fahrzeug einen Versicherungsschutz oder eine Fahrerlaubnis benötigen, können Sie sich auch an unsere Bürgerpolizisten wenden, welche Ihnen gerne Auskunft erteilen.

Kontakt

Ihre Bürgerpolizisten vor Ort

Polizeihauptmeister Jens Peter und Polizeiobermeister Benjamin Koch

Polizeistandort Taucha
Schloßstraße 13, 04425 Taucha

Erreichbarkeit:
Telefon 034298 603-218 (Jens Peter) und 034298 603-217 (Benjamin Koch)


    Daniel Große
    Daniel Große
    Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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