Mit dem Freispruch für den Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange ist eine neue Frage auf dem Tisch: Was ist eigentlich mit den weiteren Verkehrsteilnehmern, die an derselben Stelle geblitzt wurden? Nach Angaben der Stadtverwaltung soll es insgesamt 62 Fälle gegeben haben. Das Problem daran: Das Amtsgericht Eilenburg stellte im Verfahren gegen Lange fest, dass die Tempo-30-Beschränkung an der Baustelle auf der Sommerfelder Straße zum Tatzeitpunkt verkehrsrechtlich gar nicht wirksam angeordnet war. Das Schild stand also zwar dort, hatte nach Auffassung des Richters aber keine rechtliche Grundlage.
Damit ist der Fall für die Stadt Taucha über das Verfahren gegen Ray Lange hinaus brisant. Denn wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung in dieser Bauphase tatsächlich nicht wirksam angeordnet war, stellt sich zwangsläufig die Frage, auf welcher Grundlage die weiteren Messungen und Bußgeldbescheide erfolgten. Und noch eine zweite Frage drängt sich auf: Wurde womöglich auch an anderen Tagen an derselben Stelle geblitzt, obwohl die Rechtsgrundlage fehlte?
Für die betroffenen Autofahrer bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass sie ihr Geld nun zurückbekommen. Im Gegenteil. Zwei von Taucha kompakt angefragte Verkehrsrechtsanwälte halten eine Rückforderung in den meisten Fällen für kaum durchsetzbar.
Markus Tschiedel, Rechtsanwalt aus Taucha unter anderem mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, hält die Lage für schwierig. Entscheidend sei, dass in vielen Fällen die Einspruchsfrist gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid längst abgelaufen sein dürfte. „Die rechtliche Grundlage für eine Rückforderung fehlt“, sagt Tschiedel. Ist ein Bußgeldbescheid erst einmal bestandskräftig, wird es in der Regel sehr schwer, ihn im Nachhinein wieder anzugreifen – selbst dann, wenn sich später Zweifel an der ursprünglichen Grundlage ergeben.
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch Jan Vorwerg, Verkehrsrechtsanwalt aus Leipzig von der Kanzlei Vorwerg & Sommer. Auch er hält Rückforderungen für weitgehend aussichtslos. Der rechtliche Weg sei nach Ablauf der Einspruchsfrist im Grunde abgeschlossen. „Der Bußgeldbescheid ist durch“, sagt Vorwerg. Man könne zwar versuchen, gegen die Stadt Taucha auf Rückzahlung vorzugehen, erfolgversprechend sei das aber kaum. „Es gibt dafür kein klares Rechtsmittel“, so seine Einschätzung. Wer den Bescheid bezahlt und keinen Einspruch eingelegt hat, hat also kaum eine Chance, das Bußgeld zurück zu erhalten.
Politisch ist die Angelegenheit damit aber keineswegs erledigt. Denn der Richterspruch wirft ein Schlaglicht auf eine mögliche Fehlerkette in der Verwaltung. Wenn ein mobiles 30er-Schild ohne wirksame verkehrsrechtliche Anordnung aufgestellt wurde und auf dieser Grundlage anschließend geblitzt wurde, geht es nicht mehr nur um einen einzelnen Bußgeldbescheid. Dann geht es auch um die Frage, wie sorgfältig solche Maßnahmen vorbereitet, geprüft und kontrolliert wurden.
Aufklärungsbedarf gibt es nun einigen: Wurden die 62 bekannten Fälle alle auf derselben rechtlich fragwürdigen Grundlage bearbeitet? Gab es weitere Messtage an dieser Stelle? Hat die Stadt intern bereits geprüft, ob möglicherweise noch mehr Bescheide betroffen sind? Und vor allem: Wurde an der Stelle geblitzt, obwohl man wusste, dass es gar keine verkehrsrechtliche Anordnung dafür gab? Dass die Ordnungsbehörde der Stadt Taucha ein Interesse daran hat, diese Fragen zu klären, dürfte fraglich sein.
Inzwischen ist die Stellungnahme der Stadtverwaltung Taucha zum Gerichtsurteil da. Die Entscheidung des Richters, dass nach Zugrundelegung von 50 statt 30 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle die Überschreitung um 19 Stundenkilometer noch verhältnismäßig waren, würde auch das Ordnungsamt teilen. Denn schließlich sei man gegen den Fahrzeugführer des vorausfahrenden Hilfeleistungslöschfahrzeuges auch nicht vorgegangen. Dieses wurde mit 49 Stundenkilometer statt der vermeintlich erlaubten 30 geblitzt worden. Den kompletten Wortlaut gibt es am Ende dieses Textes.