Ein Ratgebertext von Rechtsanwalt Markus Tschiedel aus Taucha
Anzeige. Was ist unromantischer als der Ehevertrag? Der Rosenkrieg. Ist ein Ehevertrag sinnvoll oder nicht vielmehr ein Zeichen dafür, dass man nicht auf den Bestand der Ehe vertraut? Ein Ehevertrag kostet Geld und muss zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Warum also dieser Aufwand?
Der Ehevertrag hat oft noch ein sehr negatives Image. Häufig wird er mit Misstrauen oder dem Gedanken an Trennung und Scheidung verbunden. Dabei ist er in Wahrheit ein sinnvolles Instrument zur Schaffung klarer Verhältnisse und zur Minimierung von Risiken. Man schließt einen Vertrag, um sich zu vertragen. Besonders für Unternehmer und Selbstständige ist ein Ehevertrag häufig unverzichtbar.
Ohne Ehevertrag gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Der Ehevertrag ist ein Rechtsinstitut zur Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse, etwa durch Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Darüber hinaus können weitere Vereinbarungen getroffen werden, zum Beispiel zum Versorgungsausgleich oder zum Unterhalt. Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch noch während der Ehe abgeschlossen werden.
Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist, insbesondere für Unternehmer, zeigt folgendes Beispiel: Ein Mann war verheiratet, hatte zwei Kinder, ein Eigenheim und eine eigene Firma. Dann kam die Überraschung. Seine Frau verliebte sich neu und verlangte die Scheidung. Da kein Ehevertrag bestand, folgte der finanzielle Ruin.
Beide Eheleute standen jeweils zur Hälfte im Grundbuch. Um seine Frau auszahlen zu können, fehlte dem Mann das Geld. Die Folge: Beide zogen aus, das Haus wurde verkauft und mit dem Erlös die Kredite abbezahlt, inklusive hoher Vorfälligkeitsentschädigung. Vom Verkaufserlös blieb nur wenig übrig. Jedenfalls nicht genug, um ein neues Haus zu kaufen.
Noch schwerwiegender waren die Folgen für die Firma. Diese fiel in den Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass das während der Ehezeit aufgebaute Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt wird. Die Frau hatte kein Vermögen aufgebaut, der Mann hingegen die Firma.
Im Ergebnis musste der Wert des Unternehmens zwischen den Ehepartnern geteilt werden. Dieser Wert ergibt sich jedoch nicht allein aus dem Kontostand. Der Sachwert ist dabei nur ein geringer Teil. Hinzu kommen der Wert der Vorräte, der Kundenbeziehungen sowie zukünftige Aufträge und Erträge. Es geht also um Geld, das noch gar nicht eingenommen wurde.
Um möglichst wenig zahlen zu müssen, beginnt ein langer und kostspieliger Rechtsstreit über den Unternehmenswert. Gutachten und Gegengutachten, erste und zweite Instanz. Für keine der beiden Seiten ist das eine angenehme Situation.
Am Ende steht häufig die Wahl zwischen einem hohen Kredit, um die Ehefrau auszuzahlen, oder der direkten Insolvenz. Vom Unterhalt für die Ehefrau ist dabei noch gar keine Rede.
Um solche massiven wirtschaftlichen Folgen zu vermeiden, hilft ein Ehevertrag. Gerade für Unternehmer ist er wichtig, um im Falle einer Scheidung nicht gezwungen zu sein, das eigene Unternehmen aufzugeben oder Insolvenz anzumelden.
Ein Ehevertrag ist kein einseitiges Schutzschild, sondern ein ausgewogener Interessenausgleich. Er steht für Verantwortung und ermöglicht individuelle sowie faire Lösungen.
Markus Tschiedel
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht
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