Zur „Gefahrenermittlung”: Stadt Taucha bestätigt Halterabfrage nach SPIEGEL-TV-Dreh | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 12.05.2026 10:57

Zur „Gefahrenermittlung”: Stadt Taucha bestätigt Halterabfrage nach SPIEGEL-TV-Dreh

Stadtsprecher Nico Graubmann (r.) fühlte sich von Redakteur Adrian-Basil Mueller laut eigenen Angaben bedrängt. (Foto: SPIEGEL TV Magazin)
Stadtsprecher Nico Graubmann (r.) fühlte sich von Redakteur Adrian-Basil Mueller laut eigenen Angaben bedrängt. (Foto: SPIEGEL TV Magazin)
Stadtsprecher Nico Graubmann (r.) fühlte sich von Redakteur Adrian-Basil Mueller laut eigenen Angaben bedrängt. (Foto: SPIEGEL TV Magazin)

Nach dem Besuch eines Kamerateams im Tauchaer Rathaus und an einer Geschwindigkeitsmessstelle hat die Stadt Taucha eine Halterabfrage veranlasst. Die Verwaltung begründet das nun mit einer Gefahreneinschätzung und dem Schutz ihrer Mitarbeiter. Die Erklärung wirft allerdings neue Fragen auf.

Am 17. April tauchte, wie berichtet, ein Kamerateam unangekündigt im Tauchaer Rathaus auf. Die Aufnahmen standen im Zusammenhang mit dem Bußgeldverfahren gegen Feuerwehrmann Ray Lange, der im vergangenen Jahr auf einer Einsatzfahrt in Taucha geblitzt worden war. Später wurde aus dem Material ein Beitrag von SPIEGEL TV.

Im Beitrag ist unter anderem zu sehen, wie Stadtsprecher Nico Graubmann im Gang des Rathauses vom Redakteur Adrian-Basil Mueller gefragt wurde, wer er denn sei – von selbst hatte Graubmann das nicht mitgeteilt. Auch fragte er das Team nicht, in wessen Auftrag sie filmen. Nach dem Besuch des Kamerateams hatte die Stadt Taucha eine Halterabfrage veranlasst – offenbar um nachträglich herauszubekommen, wer die drei Männer waren. Das bestätigte nun die Stadtverwaltung auf Anfrage von Taucha kompakt. Die Abfrage sei „zur Gefahrenermittlung“ erfolgt und dadurch gerechtfertigt gewesen, heißt es in der Stellungnahme.

Sprecher fühlte sich bedrängt

Nach Darstellung von Sprecher Nico Graubmann hätte er die Identität der Personen feststellen wollen. Das sei jedoch gescheitert, „weil er vor laufender Kamera sofort mit Fragen bedrängt wurde“, heißt es in der Stellungnahme. Im Anschluss hätten die Personen „wahrscheinlich“ einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu einer vorgesehenen Geschwindigkeitsmessstelle verfolgt. Dort sei der Mitarbeiter gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen gefilmt worden. Außerdem sei versucht worden, ihn trotz ausdrücklich abgelehnter Stellungnahme zu Aussagen über Abläufe in der Stadtverwaltung zu bewegen.

Die Stadt verweist darauf, dass die im SPIEGEL-TV-Beitrag gezeigte zeitliche Abfolge nicht der tatsächlichen Reihenfolge entsprochen habe. Der Aufbau der Geschwindigkeitsmessstelle sei erst nach den Aufnahmen im Rathaus gefilmt worden. Weil der Mitarbeiter des Ordnungsamtes dort gegen seinen Willen gefilmt wurde, sei die Halterabfrage durch das „zuständige Polizeirevier“ erfolgt.

SPIEGEL-TV-Autor widerspricht Darstellung der Stadt

Journalist Adrian-Basil Mueller, der Autor des SPIEGEL TV-Beitrags, bestätigt auf Anfrage von Taucha kompakt, dass die Reihenfolge der Ereignisse im Beitrag aus dramaturgischen Gründen nicht der tatsächlichen zeitlichen Abfolge entsprach. Zuerst sei versucht worden, im Rathaus zu drehen. Dort sei es zu der Situation mit Pressesprecher Nico Graubmann gekommen. Dieser habe erst auf Nachfrage mitgeteilt, dass er der Sprecher der Stadt sei und zum Vorgang nichts sagt. Danach hätten Aufnahmen mit dem ehemaligen Feuerwehrwehrleiter Cliff Winkler stattgefunden. Bei der Fahrt mit Winkler sei dann zufällig gefilmt worden, wie die Blitzeranlage aufgebaut wurde. Der Darstellung der Stadt, wonach der Mitarbeiter des Ordnungsamtes wahrscheinlich verfolgt worden sei, widerspricht Mueller.

Zusammenhang mit dem Fall Ray Lange

Der Vorgang steht im Zusammenhang mit der seit Monaten laufende öffentliche Debatte um das Bußgeldverfahren gegen Feuerwehrmann Ray Lange ein. Dem Verfahren liegt eine Einsatzfahrt mit einem Feuerwehrfahrzeug zugrunde, von der die Stadt behauptet, im Nachhinein hätte sich herausgestellt, dass es keine Notwendigkeit dafür gegeben hätte. Nach Abzug des Toleranzwertes wurde eine Geschwindigkeit von 69 Kilometern pro Stunde gemessen. Erlaubt waren im Baustellenbereich 30 Kilometer pro Stunde. In der anschließenden öffentlichen Kontroverse habe es nicht nur sachliche Beschwerden gegeben, „sondern auch Drohungen gegenüber Mitarbeitern der Stadtverwaltung“, heißt es in der Stellungnahme. Vor diesem Hintergrund habe befürchtet werden müssen, dass es den Personen nicht um kritische Berichterstattung gehe, sondern um die Störung von Verwaltungsabläufen und Provokation.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, insbesondere ihres Rechts am eigenen Bild, habe ein nachvollziehbares Interesse an einer Identitätsfeststellung zur Gefahreneinschätzung bestanden. Die Stadt verweist dabei auf § 12 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes. Die Halterabfrage sei über das zuständige Polizeirevier erfolgt.

Dabei habe sich herausgestellt, dass als Fahrzeughalter ein TV-Produktionsunternehmen eingetragen ist, das von bekannten Medien, unter anderem SPIEGEL TV, beauftragt wird. „Weiteres war daher nicht veranlasst“, teilt die Stadt mit. Vorsorglich sei der Vorgang dennoch an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Taucha zur Prüfung abgegeben worden.

Beitrag bei Youtube

Hier geht es zum Beitrag vom 4. Mai auf dem Youtube-Kanal von SPIEGEL TV.

    Journalistenverband schüttelt mit dem Kopf

    Lars Radau, Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbandes Sachsen kann angesichts „dieser Lokalposse“ nur mit dem Kopf schütteln: „Die Stadtverwaltung und der Pressesprecher scheinen mit dem Auftauchen eines Kamerateams überfordert zu sein. Die Halterabfrage in diesem Zusammenhang dürfte zumindest in den Graubereich fallen. Ich halte sie inhaltlich für höchst fragwürdig.“

    Rechtliche Begründung wirft Fragen auf

    Tatsächlich ist nicht abschließend beantwortet, ob die Halterabfrage rechtmäßig war, auch wenn die Verwaltung mit ihrer Stellungnahme einen Abschluss des Vorgangs suggeriert. Die Stadt beruft sich auf § 12 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes. Dort ist geregelt, dass Polizeibehörden die notwendigen Maßnahmen treffen können, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Das ist allerdings die allgemeine Befugnisnorm. Für die Feststellung einer Identität gibt es im selben Gesetz mit § 18 eine speziellere Regelung. Danach dürfen Polizeibehörden die Identität einer Person feststellen, soweit dies zur Abwehr einer Gefahr oder zum Schutz privater Rechte erforderlich ist. Zudem gilt nach § 13 der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt.

    Genau an dieser Stelle wird die Begründung der Stadt dünn. Denn dass ein Kamerateam unangekündigt im Rathaus erscheint, Fragen stellt und später auch an einer Messstelle filmt, macht aus Journalisten nicht ohne Weiteres eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinn. Auch der Verweis auf frühere Drohungen gegen Mitarbeiter erklärt zwar, weshalb die Verwaltung sensibilisiert war. Er ersetzt aber nicht die konkrete Prüfung, ob von genau diesen Personen eine solche Gefahr ausging, dass eine Halterabfrage erforderlich war.

    Fraglich ist zudem, weshalb die durch die Polizei abgefragten Halterdaten anschließend offenbar an den Pressesprecher der Stadtverwaltung weitergegeben wurden, damit dieser selbst bei der Produktionsfirma anrufen konnte. Wenn überhaupt, könnte der Schutz privater Rechte hier vor allem vom gefilmten Mitarbeiter des Ordnungsamtes geltend gemacht werden. Dieser hätte befürchten können, in einem späteren Beitrag erkennbar gezeigt zu werden. Der Pressesprecher einer Behörde dürfte dagegen schon wegen seiner Funktion anders einzuordnen sein. Er tritt für die Stadtverwaltung nach außen auf und ist gegenüber Journalisten Ansprechpartner der Behörde. Dass ausgerechnet seine Begegnung mit einem Kamerateam eine polizeiliche Gefahreneinschätzung nötig gemacht haben soll, wirkt konstruiert. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird durch ein journalistisches Kamerateam jedenfalls nicht ohne Weiteres gefährdet.

    Vollständige Stellungnahme

    Hier die vollständige Stellungnahme der Stadtverwaltung Taucha:

      Ja, es gab eine Halterabfrage, die zur Gefahrenermittlung erfolgte und hierdurch gerechtfertigt war.

      Am 17.04.2026 fertigten damals unbekannte Personen unangekündigt Filmaufnahmen vor und im Rathaus. Der Bürgermeister war zu dieser Zeit außer Haus. Deswegen informierten Mitarbeiter der Stadtverwaltung den Pressesprecher, der die Identität der Personen feststellen wollte. Das scheiterte, weil er vor laufender Kamera sofort mit Fragen bedrängt wurde. Wahrscheinlich verfolgten die Personen sodann einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Ort einer vorgesehenen Geschwindigkeitsmessstelle. Dort wurde der Mitarbeiter gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen gefilmt und versucht, ihn trotz ausdrücklicher Ablehnung jeder Stellungnahme zu Äußerungen über Abläufe in der Stadtverwaltung zu veranlassen. Die erheblich angespannten Situationen im Rathaus und beim Aufbau der Geschwindigkeitsmessstelle zeigt der veröffentlichte Beitrag von Spiegel TV sehr anschaulich. Allerdings wurde die zeitliche Abfolge vertauscht; der Aufbau der Geschwindigkeitsmessstelle wurde nach den Aufnahmen im Rathaus gefilmt. Nach dem Bekanntwerden der Filmaufnahmen gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Mitarbeiters des Ordnungsamtes erfolgte die Halterabfrage.

      Die Filmaufnahmen standen im Zusammenhang mit einem laufenden Bußgeldverfahren gegen ein langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Zugrunde lag die Fahrt mit einem (zweiten) Einsatzfahrzeug mit massiv überhöhter Geschwindigkeit von nach Abzug des Toleranzwertes 69 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Baustellenbereich. In den nachfolgenden erheblichen öffentlichen Kontroversen gab es nicht nur begrüßenswerte Diskussionen und sachliche Beschwerden, sondern auch Drohungen gegenüber Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Vor diesem Hintergrund stand zu befürchten, dass Personen agieren, denen es nicht um eine (kritische) Berichterstattung, sondern die Störung von Verwaltungsabläufen und Provokation gehen könnte. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter der Stadtverwaltung, insbesondere ihres nach § 33 KunstUrhG strafbewehrten Rechts am eigenen Bild, bestand ein nachvollziehbares Interesse an einer Identitätsfeststellung zur Gefahreneinschätzung gemäß § 12 Sächsisches Polizeibehördengesetz. Die Halterabfrage erfolgte über das zuständige Polizeirevier. Dabei stellte sich heraus, dass als Fahrzeughalter ein TV- Produktionsunternehmen eingetragen ist, welches von bekannten Medien, u. a. von Spiegel TV, beauftragt wird. Weiteres war daher nicht veranlasst.

      Vorsorglich wurde der Vorgang dennoch zur Prüfung an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Taucha abgegeben.

      Recht am eigenen Bild schützt nicht vor jeder Aufnahme

      Hinzu kommt: Das von der Stadt angeführte „strafbewehrte Recht am eigenen Bild“ greift in der zitierten Form nicht schon beim bloßen Filmen. § 33 Kunsturhebergesetz stellt die unbefugte Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung eines Bildnisses unter Strafe, nicht bereits dessen Herstellung. Das bloße Anfertigen von Aufnahmen kann zwar unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten problematisch sein, wird aber nicht von § 33 KunstUrhG erfasst.

      Auch für die Übermittlung von Halterdaten gilt ein enger Rahmen. Nach § 35 Straßenverkehrsgesetz dürfen Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem zur Gefahrenabwehr übermittelt werden, allerdings nur, wenn dies für diesen Zweck erforderlich ist. Der Sprecher der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten hatte bereits allgemein darauf hingewiesen, dass eine Halterabfrage ohne Rechtsgrundlage ein Datenschutzverstoß ist und außerhalb der gesetzlich geregelten Zwecke eine Erforderlichkeit „in aller Regel nicht begründet werden“ könne.

      Kommentar

      Ein Kamerateam ist ein Kamerateam

      Was macht einen guten Pressesprecher aus? Er versteht es, zu kommunizieren. Wenn nun also ein Kamerateam unangekündigt im Rathaus erscheint und offensichtlich auch sofort dreht, sollte es für einen Sprecher kein großes Problem sein, nach dem Grund für die Dreharbeiten und der Identität der Journalisten zu fragen. Stattdessen fühlt sich Tauchas Pressesprecher so „bedrängt“ von den Fragen, dass er offenbar das Wichtigste vergisst und auch nicht auf das Hausrecht hinweisen kann. Das lässt mindestens Rückschlüsse auf die persönliche Eignung als Sprecher der Kommune zu.

      Dass ein Kamerateam offensichtlich von Teilen der Tauchaer Verwaltung als eine solche Bedrohung gesehen wird, dass eine Gefahreneinschätzung erfolgen muss, schlägt dem Fass endgültig den Boden aus. Was genau glaubten der Sprecher und die Polizei als Ermittlungsgehilfe hier herauszufinden, wer die Männer mit Schulterkamera und Mikrofon-Angel waren? Störenfriede, die nicht im Sinne der Verwaltung berichten? Oder gar Verbrecher? Terroristen? Zudem ist höchst fragwürdig, warum der Sprecher die Angaben zum Halter bekam, um dann zu recherchieren und beim Halter anrufen zu können. Am Ende kam raus: Das Kamerateam ist ein Kamerateam. Verblüffend!

      Der Vorgang reiht sich ein in den allgemein recht unbeholfen wirkenden Umgang mit dem geblitzten Feuerwehrmann – und sorgt wohl abermals für eine über die Stadtgrenzen hinaus wirkende Öffentlichkeit.

      Mit der vorliegenden Stellungnahme scheint die Stadt Taucha den Vorfall beenden zu wollen. Schaut, alles war rechtens, sogar die Polizei war im Boot. Nach eigenen Angaben habe man den Vorgang dennoch „vorsorglich“ an den internen Datenschutzbeauftragten weitergegeben. Der sitzt praktischerweise im eigenen Ordnungsamt…



        Daniel Große
        Daniel Große
        Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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