Ein Ratgeber-Text von Markus Tschiedel, Rechtsanwalt aus Taucha.
Anzeige. Verkehrsunfälle gehören zu den unangenehmsten Situationen im Alltag. Besonders bitter wird es, wenn man unverschuldet hineingerät. Zwar ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden. Doch bis dahin können zahlreiche Fehler passieren.
Die eigene Beweissicherung ist entscheidend – und zwar sofort. Wichtig: Nicht auf die Polizei verlassen.
Darauf sollten Sie achten:
Warum das so wichtig ist?
Ich hatte Fälle, in denen Polizeifotos später nicht in der Akte auftauchten („technischer Fehler“). Und ich habe erlebt, dass Unfallgegner später ganz andere Einfahrtswege behaupteten – angebliche Vorfahrt inklusive. Nur dank der Fotos des Mandanten konnten wir das widerlegen.
Das fotografierte Kennzeichen reicht aus, um die zuständige Haftpflichtversicherung herauszufinden. Das ist essenziell, denn diese Versicherung muss am Ende den gesamten Schaden tragen.
Vorsicht vor „kostenlosen“ Gutachten! Gern bieten gegnerische Versicherungen ein kostenloses Gutachten an. Klingt gut, ist es aber nicht. Warum? Weil man damit den Bock zum Gärtner macht: Die gegnerische Versicherung hat nur ein Ziel – den Schaden so günstig wie möglich abzuwickeln.
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie verletzt sind, gehen Sie unbedingt zum Arzt. Ohne ärztliche Dokumentation gibt es kein Schmerzensgeld. Das gilt auch für vermeintlich leichte Verletzungen wie Prellungen oder ein Schleudertrauma. Hier wird von Versicherungen besonders gern bestritten, dass die Beschwerden vom Unfall stammen.
Für die Reparaturdauer steht Ihnen ein Mietwagen zu. Aber Vorsicht – auch hier gibt es Stolperfallen. Die Versicherung ersetzt nur ein Fahrzeug in der Klasse Ihres verunfallten Autos.
Beispiel: Fahren Sie einen VW Polo, sollten Sie keinen VW Passat mieten. Die Mehrkosten bleiben sonst an Ihnen hängen.
Um Fehler zu vermeiden und alle Ansprüche vollständig durchzusetzen, sollten Sie die Regulierung von Anfang an einem Anwalt überlassen.
Gut zu wissen:
Markus Tschiedel
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht
Leipziger Str. 1
04425 Taucha
Telefon: 034298-737320
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