Nach dem Ausbruch von drei Herdenschutzhunden im Neubauerndorf-Ost am 7. März und der Attacke auf Menschen und ihre Hunde können die Geschädigten nun einen Teilerfolg verbuchen: Die beiden erwachsenen Hunde wurden ohne Wesenstest als gefährlich eingestuft.
Nachdem am 7. März drei Kangals von einem Grundstück in Dewitz/Neubauerndorf-Ost ausgebrochen sind und Menschen sowie Hunde verletzt haben, sind die Herdenschutzhunde im Tierheim Breitenfeld untergebracht. Ursprünglich war geplant, alle drei Hunde einem Wesenstest zu unterziehen. Auf Anfrage nach dem weiteren Vorgehen teilt Patricia Groth, Leiterin des Ordnungsamtes im Landkreis Nordsachsen heute mit: “Mit Bescheiden des Landratsamtes Nordsachsen vom 15.03.2021 wurden die beiden erwachsenen Hunde aufgrund der Ereignisse vom 05.01.2019 und insbesondere aufgrund der Geschehnisse vom 07.03.2021 für gefährlich erklärt, ohne dass es eines Wesenstestes bedurfte.” Die Behörde stufte den Vorfall vom Sonntag vor zwei Wochen aufgrund der schweren und tödlichen Verletzung von drei Hunden sowie der Verletzung der 14-Jährigen mit anschließender stationärer, operativer Behandlung als “schwerwiegenden Beißvorfall” ein. Das Ordnungsamt des Landkreises folgt hier den Einschätzungen von Tierarzt Michael Kühn von der Tierklinik Panitzsch. Dieser sagte gegenüber Taucha kompakt, dass die Hunde mit ihrer regelrechten Jagd auf andere Hunde und Menschen bereits eindrucksvoll ihr Wesen unter Beweis gestellt hätten.
Der dritte Kangal, der noch ein Junghund ist, soll innerhalb der nächsten 14 Tage einem Wesenstest unterzogen werden. Hier befinde man sich in Terminfindung, so Patricia Groth. “Den Test führt ein im Freistaat Sachsen anerkannter Sachverständiger im Hundewesen durch”, sagt die Behördenleiterin. Über den konkreten Ablauf der Wesensanalyse konnte sie keine Angaben machen. Den Ablauf regelt die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde. Hier steht in Anlage 1 etwa:
Die Durchführung der Wesensanalyse muss insgesamt 12 verschiedene Testbereiche (Umweltverhalten 3 x, Beuteverhalten 1 x, innerartliches Sozialverhalten 1 x, zwischenartliches Sozialverhalten 7 x) enthalten. Der Schwerpunkt des Testverfahrens liegt somit eindeutig im Bereich des zwischenartlichen Sozialverhaltens Mensch/Hund.
Außerdem wird der Hund diversen Tests zu Geräuschen, bewegten Objekten, Beutehandlungen, Hundebegegnungen und dem Aufeinandertreffen mit Personen in unterschiedlichen Situationen unterzogen.
Nach dem Wesenstest werden die Halter auf Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie die Haftpflicht überprüft. Für die drei Hunde gebe es drei Eigentümer und wiederum zwei Halter. Patricia Groth: “Um die Begrifflichkeiten mal zu schärfen: Eigentümer sind diejenigen, denen der Hund gehört (Besitz). Die zwei Halter wiederum kümmern sich um die Hunde auf dem Grundstück. Hundehalter im Sinne des Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) ist, wer für eine gewisse Dauer die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat. Das Halten eines Hundes beinhaltet die Fütterung, die Pflege und die Unterbringung des Tieres”, so die Amtsleiterin.
Ob die Hunde also auf das Grundstück in Neubauerndorf-Ost zurückkehren können, entscheidet sich nach der Überprüfung von Holger Weichhan und seiner Lebensgefährtin, die beide Halter der Tiere sind. Da für die beiden erwachsenen Hunde nun die Gefährlichkeit festgestellt wurde, kann das Ordnungsamt Taucha bei einer eventuellen Rückkehr der Herdenschutzhunde entsprechende Auflagen zur Grundstückssicherung und weiteren Maßnahmen verlangen.
Inzwischen hat die Stadt Taucha am 16. März, neun Tage nach dem Angriff der drei Kangals in Dewitz, eine Stellungnahme und Chronik der Ereignisse auf ihrer Website veröffentlicht. Laut den Geschädigten und Anwohnern in Dewitz sowie Neubauerndorf-Ost werfe die Darstellung neue Fragen auf.
Die Geschädigten sammeln unterdessen weiter Spenden. Tauchaer und andere am Thema Interessierte, die Geld spenden möchten, können das über einen eingerichteten Paypal-Pool erledigen. Das eingegangene Geld werde unter allen Geschädigten aufgeteilt. Wer nicht über Paypal verfügt, kann auch über eine Crowdfunding-Seite bei betterplace spenden.
So richtig und wichtig wie lange überfällig. Stellt sich nur die Frage, warum das jetzt so schnell geht? Die Verwaltung der Stadt Taucha hat doch noch vor wenigen Tagen behauptet, dass “ohne Wesenstest” keine Klassifizierung als “gefährlich” möglich sei….
Wenn die Einstufung JETZT möglich ist – warum nicht schon nach all den vorherigen Beißvorfällen?
Kann es sein, dass der vielfältige öffentliche Sturm der Entrüstung erst die Verwaltung zum Handeln genötigt hat?
Möge die Rechtsaufsicht darüber urteilen!
Die Gefährlichkeit kann nur das Ordnungsamt des Landkreises feststellen. Das ist nun geschehen nach den erneuten Vorfällen. Dass es nun ohne Wesenstest ging, war eine Entscheidung des Landratsamtes.
Missverständnis: Der Wesenstest wird normalerweise nicht bei einem Feststellungsverfahren nach dem GefHundG herangezogen. Im Ausnahmefall evtl. im Widerspruchsverfahren oder hier bei einem Junghund, bei dem noch erzieherische Hoffnung besteht, ist dies im gutachterlichen Sinne vielleicht möglich, ist mir aber selbst aus meiner Erfahrung nicht bekannt. Der Test ist nur vorgesehen, um die vermutete Gefährlichkeit per Gesetz (Listenhund oder “Kampfhund”) zu widerlegen und den Listenhund dann normal halten zu dürfen.
Zu einem erfolgreichen Einstufungsverfahren kommt es immer erst nach mehreren Beißvorfällen. In diesem Fall leider. Arttypisches Verhalten, mildere Mittel wie Maulkorbzwang etc. müssen verhältnismäßig und unbedingt vorher geprüft werden. Mag unverständlich sein, aber der Rahmen der behördlichen Handlungen wird allgemeingültig abgesteckt, dieser recht extreme Fall lässt sich da nur schwer einordnen.
Sehr geehrter Herr Große,
danke für die Ergänzung.
Die Frage bleibt: das Landratsamt hätte nicht eher eingeschaltet werden können? Sie haben die Historie doch (soweit möglich) gut recherchiert. Und dass das Landratsamt das “kann” habe ich weder den letzten Ausführungen des Ordnungsamtsleiters noch des Bürgermeisters entnommen. Ich bleibe dabei … es vermittelt zumindest dem interessierten Leser und Beobachter der Vorgänge den Eindruck, das Geschmäckle, dass schon früher hätte adäquat gehandelt werden können, wenn “man” gewollt hätte. (Entschuldigung für die vielen Konjunktive!)
Zitat” Ein Schelm wer böses dabei denkt”
Alles gut, ich hab das schon verstanden. Ich vermag es nicht zu beurteilen, ob eher gehandelt hätte werden können.
:-) Friede !
Das ist ja auch nicht Ihre Aufgabe!
Das Landratsamt hätte schon nach den ersten Beißvorfall die Hunde als Gefährlich einstufen können / müssen!!!
Die Frage ist nur, weshalb es erst jetzt zwingend gegenüber den Haltern aktiv wird?
🤔🧐
Hoffentlich werden hier die Hintergründe auch offen gelegt und transparent gemacht!!!
Es ist immer der Einzelfall zu prüfen. Aus meiner Erfahrung heraus kommt es nie bei einem ersten Bissvorfall zu einer Einstufung. Es müssen arttypisches Verhalten und mildere Mittel geprüft werden. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Und die Einstufung bleibt das Hundeleben lang erhalten.
Das Landratsamt hätte schon nach den ersten Beißvorfall die Hunde als Gefährlich einstufen können / müssen!!!
Die Frage ist nur, weshalb es erst jetzt zwingend gegenüber den Haltern aktiv wird?
🤔🧐
Hoffentlich werden hier die Hintergründe auch offen gelegt und transparent gemacht!!!
Hallo,
es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidungsträger sofort, also ohne weitere unnötige Ereignisse, zu den richtigen Schlüssen kommen:
Aus meiner laienhaften juristischen Auffassung stellt sich die Frage nicht, ob die Grundstückseigentümer geeignet sind, gefährliche Tiere zu halten. Sie haben es bereits unter Beweis gestellt. Wer gefährliche Tiere durch fahrlässigen Zutritt Dritter ermöglicht, Einfluss auf ihre Umwelt zu nehmen, kann nicht befähigt sein, gefährliche Tiere zu halten.
Also, wehrt Euch gemeinsam gegen eine absurde Erlaubnis, dass dort gefährliche Tiere gehalten werden dürfen.
Wer das erlaubt, mit den vorherrschenden Randbedingungen, handelt wissentlich, also ggf. sogar grob fahrlässig.
Ich sehe auch hier das Problem in erster Linie bei den Haltern. Das – zusammen mit der Haltung der Personen (in Interviews deutlich) und der festgestellten Gefährlichkeit der Tiere selbst – macht in meinen Augen eine weitere Haltung unmöglich, egal in welcher Art.
Grundsätzlich ist die Einstufung von Hunden als Gefährlicher Hund aufgrund von diversen Vorfällen im Einzelfall per Bescheid durch die Kreispolizeibehörde ohne Wesenstest vorzusehen. Zu jedem Fall gibt es eine äußerst individuelle Vorgeschichte, die man ausleuchten muss. Oft wird nach einem ersten Vorfall oder auch zweiten Vorfall von der Ortspolizeibehörde ein Maulkorb- und Leinenzwang auferlegt. Es gilt hier auch der Grundsatz des mildesten Mittels. Kommt es zum Verfahren zur Einstufung als GefHund (hab schon vier Vorfälle gehabt, bis es zur Einstufung kam!), ergibt sich oft nach Betrachtung der Umstände des Beißvorfalls menschliches Versagen, der Hund hat oft nur üblich reagiert (Schutz der eigenen Herde, Eindringen von anderen Hunden in das eigene Revier etc.). Dieses arttypische Verhalten führt grundsätzlich nicht zur Einstufung. Sind die Hunde erwiesen eine Gefahr für die Öffentlichkeit, müssen sie entsprechend ferngehalten werden. Der Wesenstest ist grundsätzlich nur dafür vorgesehen, eine per gesetzlicher Liste vorgenommene Gefährlichkeitsvermutung im Einzelfall zu widerlegen, nicht jedoch eine Einstufung per Bescheid zu verhindern. Übrigens bleibt die rechtskräftige Einstufung als GefHund bis zum Tod des Tieres unwiderruflich.