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Für die Festwiese und die angrenzende Jugendfläche gilt ab 1. April eine Benutzungsordnung als Satzung. Darin sind zahlreiche Verbote und Regeln festgeschrieben, die helfen sollen, die Einrichtungen intakt zu halten. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen.

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Seit dem Sommer vergangenen Jahres gibt es am Rande der Festwiese unweit des Jugendclubs eine Jugendfläche mit Pavillon und Grillecke. Gefördert vom Kinder- und Jugendring Sachsen, dem Jugendfond Nordsachsen sowie der Stadt Taucha entstand hier eine Aufenthaltsmöglichkeit. Ein Sammel- und Erlebnisplatz zum Treffen, Austauschen, Quatschen, Knutschen. Der Pavillon ist Teil des Projektes “Jugendgerechtigkeit als Standortfaktor” des Kinder- und Jugendringes Sachsen, das zum Ziel hat, die Stadt Taucha attraktiver für junge Menschen zu machen.

Das Konzept ging auf – die Jugendfläche wird angenommen. Gestern Abend etwa waren rund 20 Jugendliche vor Ort. Aber: “In letzter Zeit kam es im Bereich der Jugendfläche zu massiven Vorkommnissen”, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Stadtrat. Und weiter: “Diese beinhalten Schmierereien an Gebäuden, Sachbeschädigungen und Vandalismus. Von diesen Vorkommnissen sind das gesamte Gelände der Festwiese sowie das Außengelände der Grundschule “Am Park” betroffen. Zeitweise war die Festwiese aufgrund von zerschlagenen Flaschen für die Hortkinder nicht benutzbar.” Aus diesem Grund sollte nun eine Benutzungsordnung für das Gelände der Festwiese inklusive der Jugendfläche festgelegt werden. Dem Beschlussvorschlag schlossen sich alle anwesenden Stadträte einstimmig an.

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Diese einfache Handlungsanweisung hat nicht genügt.
Demnach gilt die Nutzungsordnung für die öffentliche Grünfläche der Festwiese sowie das Gelände der Jugendfläche. Der baulich erkennbare Parkplatz ist davon ausgenommen. Genehmigungspflichtig werden zum 1. April unter anderem die Durchführung von Veranstaltungen (Festen), das Errichten von festen oder beweglichen baulichen Anlagen sowie das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen. Geregelt sind außerdem eigentlich selbstverständliche Dinge, beispielsweise dass die Verrichtung der Notdurft verboten ist oder die Flächen nicht beschädigt, verunreinigt oder verändert werden dürfen. Zudem ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art nur Rettungsdiensten und Grünanlagen-Pflegern erlaubt. Das Motorrad vom Titelbild darf also künftig nicht mehr dort stehen.

Auch werden das Abbrennen von Feuern, das Campieren, Zelten, Nächtigen und Lagern sowie der Genuss von Alkohol verboten. Auch der Aufenthalt alkoholisierter Personen sowie der Handel und Konsum von Drogen ist verboten. Eingeschlossen ist auch ein Verbot von Glasflaschen und Behältnissen aus Keramik. Ohne Genehmigung ist außerdem ein Aufenthalt auf der Festwiese und der Jugendfläche in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht erlaubt. Wer gegen diese Auflagen verstößt, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von fünf bis 1000 Euro geahndet werden könne.

Download der Benutzungsordnung als PDF.

(1 mal heute gelesen)
Veröffentlicht am 21. März 2019 um 12:37 Uhr.
Letzte Bearbeitung: 21. März 2019 um 12:55 Uhr.

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