Für die Festwiese und die angrenzende Jugendfläche gilt ab 1. April eine Benutzungsordnung als Satzung. Darin sind zahlreiche Verbote und Regeln festgeschrieben, die helfen sollen, die Einrichtungen intakt zu halten. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen.
Seit dem Sommer vergangenen Jahres gibt es am Rande der Festwiese unweit des Jugendclubs eine Jugendfläche mit Pavillon und Grillecke. Gefördert vom Kinder- und Jugendring Sachsen, dem Jugendfond Nordsachsen sowie der Stadt Taucha entstand hier eine Aufenthaltsmöglichkeit. Ein Sammel- und Erlebnisplatz zum Treffen, Austauschen, Quatschen, Knutschen. Der Pavillon ist Teil des Projektes “Jugendgerechtigkeit als Standortfaktor” des Kinder- und Jugendringes Sachsen, das zum Ziel hat, die Stadt Taucha attraktiver für junge Menschen zu machen.
Das Konzept ging auf – die Jugendfläche wird angenommen. Gestern Abend etwa waren rund 20 Jugendliche vor Ort. Aber: “In letzter Zeit kam es im Bereich der Jugendfläche zu massiven Vorkommnissen”, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Stadtrat. Und weiter: “Diese beinhalten Schmierereien an Gebäuden, Sachbeschädigungen und Vandalismus. Von diesen Vorkommnissen sind das gesamte Gelände der Festwiese sowie das Außengelände der Grundschule “Am Park” betroffen. Zeitweise war die Festwiese aufgrund von zerschlagenen Flaschen für die Hortkinder nicht benutzbar.” Aus diesem Grund sollte nun eine Benutzungsordnung für das Gelände der Festwiese inklusive der Jugendfläche festgelegt werden. Dem Beschlussvorschlag schlossen sich alle anwesenden Stadträte einstimmig an.
Auch werden das Abbrennen von Feuern, das Campieren, Zelten, Nächtigen und Lagern sowie der Genuss von Alkohol verboten. Auch der Aufenthalt alkoholisierter Personen sowie der Handel und Konsum von Drogen ist verboten. Eingeschlossen ist auch ein Verbot von Glasflaschen und Behältnissen aus Keramik. Ohne Genehmigung ist außerdem ein Aufenthalt auf der Festwiese und der Jugendfläche in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht erlaubt. Wer gegen diese Auflagen verstößt, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von fünf bis 1000 Euro geahndet werden könne.
Download der Benutzungsordnung als PDF.