Noch steht das Wohngebiet Gartenstadt nicht, aber die zu bauenden Erschließungsstraßen sollen bereits jetzt benannt werden. Sieben neue Straßennamen bekommt Taucha damit in der heutigen Stadtratssitzung.
In der heutigen Stadtratssitzung soll über die Namen neuer Straßen in der Gartenstadt abgestimmt werden. Der Bebauungsplan ist als Satzung beschlossen und seit 1. August 2022 rechtskräftig. Die Straßen, die künftig den neuen EDEKA-Markt und das Wohngebiet erschließen sollen, müssen nun Namen bekommen.
Die Verbindungsstraße zwischen Eilenburger Straße und Dewitzer Straße soll „An der Gartenstadt” heißen. Ein Stück parallel dazu verläuft im Wohngebiet dann der Jasminweg, nördlich und westlich davon der Holunderweg. Südlich begrenzt werden diese Wege vom Fliederweg. Die Parallelstraße dazu soll Magnolienweg heißen. Im Osten des Baugebietes entsteht der Lavendelbogen und im Westen wird ein kleines Stück Straße künftig Goldregenweg heißen.
Die Abstimmung ist nur Formsache, haben sich die Stadträtinnen und Stadträte bereits in den Ausschüssen eingehend mit den Vorschlägen der Stadtverwaltung beschäftigt und ihre Meinung kund getan. Die Vorschläge kamen von den Fraktionen, ebenso hatte die Stadtverwaltung Vorschläge gemacht. Gewünscht worden seien Blumennamen. Auch gab es die Idee, Gemüsenamen zu verwenden. Beinahe hätte Taucha so einen „Zwiebelring” bekommen. Der Vorschlag sei dann aber an der Mehrheit gescheitert, war zu vernehmen.
In der heutigen Stadtratssitzung stehen neben dieser Thematik auch die Feuerwehrsatzung, die Feuerwehrentschädigungssatzung, der Brandschutzbedarfsplan und das Personalentwicklungskonzept bis 2030 zu Abstimmung. Das letzte Personalentwicklungskonzept stammt aus dem Jahr 2010. Seitdem hätten sich die Voraussetzungen fundamental geändert, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Stadt würde wachsen, der digitale Wandel sei akuter als der demografische Wandel und es herrsche ein Bewerbermangel. Darum sei das Konzept angepasst worden. Es enthalte Ziele und daraus abgeleitete Maßnahmen, deren Umsetzung in den Jahren bis 2025 die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung im Hinblick auf das Jahr 2030 sicherstellen soll.
Außerdem geht es in der Sitzung auch um den Widerruf der Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz. Hintergrund ist eine Regelung des Bundes, die es den Kommunen erlaubt, noch nach altem Umsatzsteuerrecht zu arbeiten. Dies würde bis Jahresende 2024 möglich sein. Die Stadt Taucha habe aber bereits jetzt alle Vorkehrungen getroffen, um ab 1. Januar 2023 nach den neuen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes arbeiten zu können.
Daher sei dieser Beschluss erforderlich, um die bisherige Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt zu widerrufen.
Die Stadtratssitzung findet heute um 17 Uhr im Ratsaal des Rathauses statt.