Ostern hat Tradition - und die Verbote des Tuningtreffens bei McDonalds und im Gewerbegebiet An der Autobahn nun auch schon nahezu. Wie in den Vorjahren wurde heute per Allgemeinverfügung das Treffen untersagt. Grund für das Verbot sei das erneute Fehlen eines Veranstalters.
Ostern hat Tradition - und die Verbote des Tuningtreffens bei McDonalds und im Gewerbegebiet An der Autobahn nun auch schon nahezu. Wie in den Vorjahren wurde heute per Allgemeinverfügung das Treffen untersagt. Grund für das Verbot sei das erneute Fehlen eines Veranstalters.
„Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Durchsetzung der Regelungen der StVO und des Sächsischen Straßengesetzes, bedürfen Veranstaltungen für die die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird, einer Erlaubnis. Da kein Veranstalter benannt wird, können die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Auflagen von den Teilnehmern nicht vollzogen werden”, heißt es in der Allgemeinverfügung. Demnach ist das Treffen vom 19.04.2019 ab 00:00 Uhr bis zum 22.04.2019 24:00 Uhr im Bereich des Gewerbegebiets „An der Autobahn” Otto-Schmidt-Straße, Gießereistraße und Straße des 17. Juni in 04425 Taucha verboten.
Wie in den Vorjahren sei das Zuschaustellen von Fahrzeugen, Musikdarbietungen, die Abgabe von Speisen und Getränken sowie „die unerlaubte Benutzung der öffentlichen Straße und des Privatgeländes mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum (Parkplätze)” in besagtem Bereich verboten. Entsprechende Halteverbotsschilder stehen bereits, auch stehen Absperrgitter bereit, die wohl spätestens am Freitag wieder unter Anwesenheit von Polizei und Polizeibehörde Taucha aufgestellt werden.
Bei Nichtbefolgung der Verbote sind drastische Maßnahmen angekündigt: Zunächst werde ein Platzverweis ausgesprochen. Wer diesem Platzverweis nicht nachkomme, dessen Daten würden an die Führerscheinstelle weitergeleitet „mit der Bitte zur Prüfung der Geeignetheit des Fahrzeugführers zum Führen eines Kraftfahrzeuges und der Einleitung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Heißt: Wer trotz Verbot zum Tuningtreffen kommt und nicht freiwillig wieder fährt, darf zum „Idiotentest” antreten. Dennoch sei diese Allgemeinverfügung im Interesse der Anwohner und der Allgemeinheit das „mildeste Mittel der Gefahrenbeseitigung”, heißt es weiter.
Die Allgemeinverfügung kann über den Button als PDF heruntergeladen werden.