Das Tauchaer Rathaus. Foto: Nick Liebold
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Nach Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Taucha, wonach Veranstaltungen in der Innenstadt im Zeitraum des Tauchschers verboten sind, kochen die Emotionen bei vielen Bürgern hoch. Auf Nachfrage relativiert die Stadtverwaltung nun.

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Am 18. August veröffentlichte die Stadtverwaltung Taucha auf ihrer Website eine Allgemeinverfügung. In schönstem Amtsdeutsch und ohne nähere umgangssprachliche sowie bürgerfreundliche Erklärung heißt es darin unter anderem: “Vollzug des Sächsischen Polizeibehördengesetzes – Untersagung von Veranstaltungen auf öffentlichem Gelände und auf Privatgelände mit Auswirkung auf den öffentlichen Raum vom 26.08.2022 ab 17:00 Uhr bis zum 28.08.2022 um 19:00 Uhr in der Innenstadt Taucha, dem König-Albert-Park und dem Gelände des Kleinen- und Großen Schöppenteiches in 04425 Taucha”. Wie berichtet seien Zusammenkünfte in den genannten Bereichen, das Mitführen von Flaschen und Dosen sowie das Konsumieren daraus verboten. Ebenso sei es untersagt, laut Musik zu hören. Für Verunsicherung sorgt der Passus, dass dies auch für “Privatgelände mit Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum” gelte. So mancher sah da die private Schulanfangsfeier in Gefahr.

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Jens Rühling vom Tauchaer Ordnungsamt relativiert auf eine Anfrage vom Freitag am heutigen Dienstag: “Eine Feier auf Privatgrundgrundstücken ist erlaubt”, sagt er, schränkt aber ein, dass die Feier den öffentlichen Raum nicht stören darf. “Wir möchten mit dieser Regelung in allererster Linie die öffentliche Sicherheit in der Stadt wahren, aber auch zusätzliche Belastungen für die Stadt in Form von weiteren nicht angemeldeten Veranstaltungen vermeiden. Damit ist nicht die private Schulanfangsfeier auf dem eigenen Grundstück oder im Hinterhof gemeint, sofern sie den öffentlichen Raum nicht stört”, so Rühling weiter. Generell wolle man mit der Allgemeinverfügung lautstarke Zusammenkünfte außerhalb des Geländes und nach Ende des Stadtfestes unterbinden. “In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Zusammenkünften, die mit erheblichen Lärm verbunden waren. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden”, sagt Jens Rühling ohne konkrete Vergehen und konkrete Zeiträume beziehungsweise Jahre zu nennen.

Grundsätzlich sei die Allgemeinverfügung nichts anderes als die Polizeiverordnung, die es zum Tauchschen immer gegeben habe. “Diese zählte auch für den gesamten Zeitraum des Stadtfestes. Es ist also dieses Jahr nichts Neues”, so Rühling. Der einzige Unterschied liege darin, dass in diesem Jahr keine Polizeiverordnung erlassen werden konnte, weil diese vom Stadtrat beschlossen werden müsste. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen des Tauchschen wäre dies aber zeitlich nicht machbar gewesen. Darum habe Bürgermeister Tobias Meier am 12. August die Allgemeinverfügung erlassen. “In dieser ist nichts anderes geregelt als in der Polizeiverordnung der vergangenen Jahre”, so Rühling.

Kommentar: Kommunikation weiter dürftig

Die aktuelle Diskussion um die Allgemeinverfügung zum Tauchscher zeigt erneut: Das Tauchaer Rathaus hat ein Kommunikationsproblem. Und das nicht nur extern, sondern auch intern. Das bloße Onlinestellen einer Allgemeinverfügung auf die Website genügt nicht, um dem Bürger verständlich zu machen, was hiermit eigentlich gemeint ist. Genau dieses bürgerfreundliche Denken scheint aktuell komplett abhanden gekommen. Offenbar kam niemand auf die Idee, die amtlich verfasste Allgemeinverfügung in klar verständliche Worte zu übersetzen und diese der Verfügung voran zu stellen. Allein der Hinweis, dass die Verfügung nichts anderes als die bislang immer erlassene Polizeiverordnung ist, hätte genügt, um Missverständnisse aus der Welt zu räumen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Stattdessen wird nur die Verfügung online gestellt und bei der (viel später erfolgten) Versendung als Pressemitteilung auch nicht näher erklärt. Vielmehr heißt es in der Erklärung, wenn man sie wörtlich nimmt, dass Veranstaltungen auf Privatgelände mit Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum verboten sind – und im nächsten Absatz wird ein Mitführen von Flaschen und Dosen verboten. Das liest sich für den Laien natürlich wie ein Verbot von Privatveranstaltungen, ausgerechnet am Schulanfangswochenende. Feingefühl für die Auswirkung amtlicher Veröffentlichungen und Gespür für die Bedürfnisse der Bürger scheinen zu fehlen. Und offenbar gibt es auch niemanden, der dies merkwürdig findet. Oder ändern könnte.

(1 mal heute gelesen)
Veröffentlicht am 23. August 2022 um 11:33 Uhr.
Letzte Bearbeitung: 23. August 2022 um 11:53 Uhr.

1 Kommentar

  1. Da hat Herr Rühling sich mal wieder selbst übertroffen. Und liest (und versteht) der Bürgermeister auch, was er da unterschreibt?
    Zudem läuft das Ganze per Notbekanntmachung. Ist denn erst seit letzter Woche bekannt, wann der Tauchsche stattfindet? Die Polizeiverordnung hätte man schon im Stadtrat haben können, wenn man denn gewollt hätte. Aber mit einer Allgemeinverfügung kann man ja eventuellen Fragen des Stadtrates aus dem Weg gehen.
    Ansonsten ist dem Kommentar nichts hinzuzufügen.

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