Nach der Attacke der Kangals am vergangenen Sonntag liegen die Nerven bei den Geschädigten immer noch blank. Weiterhin bleibt der Vorfall das überwiegende Gesprächsthema in der Stadt. Die Verwaltung wehrt sich indes gegen Vorwürfe, sie hätte zu lange weggeschaut. Eine offizielle, öffentliche Erklärung gibt es allerdings immer noch nicht.
Taucha kompakt dokumentiert in diesem längeren Text die Diskussionen in der Stadtratssitzung, bringt ein Interview mit Ordnungsamtsleiter Jens Rühling und informiert darüber, was die Geschädigten nun fordern.
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Behördenversagen? Das sagt die Stadtverwaltung
Stadt Taucha berät sich im Ältestenrat
Stadträte nicht zufrieden mit ersten Aussagen
Interview mit Jens Rühling
Wie es nun weitergeht
Geschädigte fordern Untersuchungsausschuss
Spendenkonto eingerichtet
Vier Tage. So lange dauerte es, bis sich die Stadt Taucha nach dem Vorfall in Dewitz offiziell erklärte. In der Stadtratssitzung, die zwar öffentlich ist, wegen der Corona-Beschränkungen aber nur zehn Bürgern Platz bietet, äußerten sich Bürgermeister Tobias Meier und Ordnungsamtsleiter Jens Rühling zu den rechtlichen und behördlichen Umständen. Eine öffentliche Erklärung, für jeden nachlesbar auf der Website der Stadt, liegt weiter nicht vor.
Update, 17. März 2021:
Die Stadt Taucha hat inzwischen eine Stellungnahme und Chronik der Ereignisse auf ihrer Website veröffentlicht.
Behördenversagen? Das sagt die Stadtverwaltung
All diese Fragen sind für die Geschädigten, Nachbarn und andere Tauchaer nach wie vor nicht beantwortet. So kam es, dass sich so mancher eine ganz eigene Wahrheit zusammengereimt hat und das Tauchaer Ordnungsamt als Schuldigen identifiziert oder ihm zumindest eine Mitverantwortung unterstellt. Was in den vergangenen Tagen in den sozialen Medien gelaufen sei, sei nicht mehr hinzunehmen, meinte Jens Rühling in der Stadtratssitzung. Er persönlich sei beleidigt, seine Familie gar massiv bedroht worden, auch abseits der sozialen Medien. “Ich werde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen”, so Rühling. Laut Bürgermeister Tobias Meier habe Rühling Anzeige erstattet. Was genau gelaufen ist, wurde mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte nicht mitgeteilt.
Bürgermeister Meier verlas in der Stadtratssitzung eine Art Erklärung, in der er Bedauern und Trauer ausdrückte und mitteilte, warum bislang eine öffentliche Aufarbeitung unterblieb. “Es gibt ein gesteigertes Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die Schuldfrage zu klären. Das können wir völlig nachvollziehen. Für uns als Stadt Taucha ist das Ganze aber eine Gratwanderung. Natürlich gibt es ein Informationsbedürfnis, dem wir auch nachkommen möchten. Allerdings müssen wir sehen, dass wir nicht mit unbedachten Äußerungen in der Öffentlichkeit den falschen Personen helfen”, gab er im Hinblick auf sich anbahnende Gerichtsverhandlungen zu bedenken.
Tobias Meier: besprechen das im Ältestenrat
Meier teilte mit, dass die Unabhängigen Wähler einen Untersuchungsausschuss bilden wollten. Im Ältestenrat habe man sich dazu beraten, aber festgestellt, dass hierzu erst eine Satzungsänderung in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates nötig sei, was ingesamt zu lange dauern würde. Nun wolle man die Angelegenheit im Ältestenrat besprechen und die restlichen Stadträte informieren. Auch für die Öffentlichkeit wolle man sich in größerer, umfassender Form öffnen. “Es gibt unheimlich viele Anfragen und es tut uns leid, dem nicht vollumfänglich nachkommen zu können. Wir tun alles, was in unserer Macht steht und bringen uns ein, auch in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt. Das haben wir auch schon die vergangenen Tage getan. In der Öffentlichkeit kommt aber offenbar an, dass die Stadtverwaltung sich dem Thema nicht nähern würde. Ich kann sagen: dem ist nicht so”, so Bürgermeister Tobias Meier. Man benötige die Unterstützung der Tauchaer. Insgesamt wolle man alles dafür tun, dass Taucha und Dewitz sicher ist und bleibt.
Jens Rühling erläuterte danach, was seit Sonntag gelaufen sei. “Am 7.März wurde ich in Kenntnis gesetzt, dass es in Dewitz zu zwei Beißvorfällen mit Kangalen gekommen sei. Ich habe mich mit der Polizei getroffen und nach Schilderung der Vorfälle die Sicherung der drei Hunde veranlasst. Diese sind im Tierheim Leizig in Verwahrung genommen worden. Am 8.März wurde die Kreispolizeibehörde im Landratsamt Nordsachsen in Kenntnis gesetzt und die Prüfung der Gefährlichkeit der Hunde im Einzelfall beantragt. Sollte die Gefährlichkeit festgestellt werden, wird durch das Landratsamt eine Sachkundeprüfung der Halter veranlasst. Bis dahin bleiben die Hunde in Verwahrung, dies kann maximal sechs Monate der Fall sein”, so Rühling.
Als Polizeibehörde habe man sich an bestehende Gesetze zu halten, der Ermessensspielraum sei sehr gering, teilte Jens Rühling weiter bin. Im Rechtsstaat gelte die Unschuldsvermutung.
Weil Kangalen in Sachsen nicht als gefährliche Hunde eingestuft worden sind, könnten dem oder den Eigentümern keine konkreten Auflagen auferlegt werden, was die Grundstückssicherung angeht. Erst müsste die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall erfolgt sein. Da man sich in einem laufenden Verwaltungs und Strafverfahren befinde, könne es derzeit keine weiteren Auskünfte geben.
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Frank Apitz, CDU: “Die Ausführungen waren sehr ernüchternd”
Frank Apitz, stellvertretender Bürgermeister und Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtrat, bezeichnete die Ausführungen im Anschluss der Stadtratssitzung als “sehr ernüchternd”. Er stellte diverse Nachfragen an Jens Rühling. Unter anderem auch, welche Sanktionen es nach den diversen Vorfällen gab. Seiner Meinung nach lägen hier diverse Verstöße gegen die Polizeiverordnung vor, unter anderem weil der Halter seiner Aufsichtspflicht nicht nachkam, möglicherweise fahrlässig gehandelt hat und Dritten Schäden entstanden sind.
Rühling teilte mit, dass für die beiden großen Hunde eine Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit angeordnet wurde. Thomas Kreyßig von der SPD-Fraktion merkte dazu an, dass laut neuer Polizeiverordnung ohnehin die Leinenpflicht gilt.
Jens Rühling: “Irgendwann reicht’s auch mal”
Auch zur Gefährlichkeit der Hunde stellte Frank Apitz einige Nachfragen, worauf Jens Rühling sagte: “Irgendwann reicht’s mir auch mal. Wir müssen es doch mal abschließen. Kangalen zählen in Sachsen nicht als gefährliche Hunde. Die Kreispolizeibehörde legt fest, ob der Hund gefährlich ist. Erst dann können wir Auflagen erlassen. Lars Lehmann von der CDU erinnerte Rühling daran, dass er nun mal Ordnungsamtsleiter sei und sich den Fragen zu stellen hat. Es müsse geklärt werden, wie sich der oder die Halter so lange den Organen der Rechtspflege entziehen konnten. Auch Jens Barthelmes von den Unabhängigen Wählern war mit den Ausführungen der Verwaltung nicht sonderlich zufrieden: “Was ich hier so höre, ist ziemlich ernüchternd. Unsere Transparenz zu dieser Geschichte muss besser werden”, sagte er und überlegte laut, ob es nicht doch besser gewesen wäre, einen Ausschuss zu bilden.
Jens Rühling teilte abschließend mit, dass aus allen Vorfällen der vergangenen Jahre ganze drei Anzeigen vorliegen. “Jetzt plötzlich kommen immer mehr Leute, die von Dingen berichten, die wir nicht wissen. Wenn das alles zur Anzeige gebracht worden wäre, wären wir viel weiter. Nach den bislang eingegangenen Anzeigen konnten wir die Hunde noch nicht sicherstellen”, so Rühling.
Interview mit Jens Rühling
Bereits vor der Stadtratssitzung schickte Taucha kompakt eine Reihe von Fragen an die Stadtverwaltung Taucha mit Bitte um Beantwortung. Unter Verweis auf ein laufendes Straf- und Verwaltungsverfahren wurden erst keine Antworten in Aussicht gestellt, am Freitag dann aber doch geschickt. Lesen Sie hier also die Antworten von Jens Rühling, Leiter Ordnungsamt Taucha, mit Verweis auf den Fakt, dass es sich im Laufe der Zeit um unterschiedliche Hunde handelte.
Ab welchem Zeitpunkt war der Stadtverwaltung Taucha bekannt, dass auf dem Grundstück Kangals gehalten werden?
Mit dem Vorfall am 06.01.2018 wurde der Stadt Taucha bekannt, dass sich auf dem Grundstück Kangals aufhalten
Ab welchem Zeitpunkt waren der Stadtverwaltung erste Beißvorfälle oder andere Vorfälle bekannt?
Ab dem 06.01.2018. Dabei wurde der angreifende Hund getötet.
Gab es daraufhin Auflagen an den Halter bzw. Grundstückseigentümer? Wenn ja, welche waren das und wann wurden sie erlassen?
Am 16.01.2019 erging gegen die vermeintlichen Hundehalter die Auflage, die Hündin außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke an einer sicheren und artgerechten Leine zu führen. Bei Nichteinhaltung der Auflage wurde das Zwangsmittel “Zwangsgeld” angedroht. Gleichzeitig wurde Anfang 2019 bei der Kreispolizeibehörde ein Antrag auf Feststellung der Gefährlichkeit der Hündin beantragt.
Im April 2019 wurde durch das Landratsamt festgelegt, dass für die Hündin und den neu hinzugekommenen Rüden keine konkreten Anhaltspunkte für ein aggressives Verhalten festgestellt werden.
Am 11.07.2019 erging gegen den Grundstücksbesitzer eine Aufforderung zur Grundstückssicherung.
Am 27.02.2020 wurde gegen den Grundstückseigentümer eine Zwangsmaßnahme festgesetzt.
Am 02.02.2021 wurde gegen den Grundstückseigentümer eine erneute Zwangsmaßnahme festgesetzt.
Wird das Grundstück regelmäßig auf die Eignung zur Haltung von Kangals bzw. die Einhaltung eventueller Auflagen kontrolliert?
Im Freistaat Sachsen zählen die Kangalen nicht generell zu gefährlichen Hunden. Somit fallen sie auch nicht generell unter die Regelungen des Sächsischen Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Es muss erst die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall durch die zuständige Kreispolizeibehörde festgestellt werden. Aus diesem Grund konnte dem Grundstückseigentümer auch keine konkrete und kostenintensive Sicherungsmaßnahme für die Grundstückseinfriedung auferlegt werden. Die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen haben aber dazu beigetragen, dass bisher noch kein Hund diese Sicherung überwunden hat. Die Hunde sind immer nur durch die offenen Tore nach draußen gekommen. Sollte aber eine Gefährlichkeit der Hunde festgestellt werden können, weitere Forderungen gestellt werden.
Welche Sicherheitsstandards kommen bei der Kontrolle zur Anwendung? Gibt es Sicherheitsstandards, die bei der Haltung von Kangals beachtet werden müssen? Wenn ja, welche
sind das? Erfüllt das Grundstück diese Anforderungen?
Es gibt entsprechende Hinweise und Forderungen zur Haltung von Kangals. Da aber wie bereits gesagt die Gefährlichkeit der Hunde noch nicht festgestellt ist, können noch keine speziellen Forderungen gestellt werden.
Warum war dem Ordnungsamt so lange nicht bekannt, wer der Halter der Tiere ist? Was hat das Ordnungsamt unternommen, um die Halter feststellen? Wann war das?
Mit Schreiben vom 12.05.2020 wurde dem Grundstückseigentümer die Sicherstellung der 2 Hunde gem. § 25 SächsPBG angedroht, wenn nicht bis zum 31.05.2020 die Haltereigenschaft geklärt ist. Seit dem 11.06.2020 ist die Haltereigenschaft geklärt.
Wie es nun weitergeht
Wie erwähnt, läuft aktuell ein Verwaltungs- und Strafverfahren. Dabei dürfte auch geklärt werden, ob die Darstellung des Grundstückseigentümers der Wahrheit entspricht, wonach ein Unbekannter auf das Grundstück gekommen sei und die Haustür sowie einen Bauzaun geöffnet hätte, während die Lebensgefährtin auf einem anderen Teil des Grundstücks war. Nach Darstellung von Nachbarn sei diese Behauptung unhaltbar.

Ob die Hunde auf das Grundstück in Neubauerndorf (Dewitz) zurück kommen, hängt vom Ergebnis des Wesenstest ab, der nun erfolgt. Dieser beinhaltet auch eine Befragung und möglicherweise eine Prüfung der Halter. Alle drei Kangals sind auf unterschiedliche Personen angemeldet.
Geschädigte fordern Untersuchung
Die drei geschädigten Familien, deren Hunde schwer verletzt wurden, fordern nun mittels einer Petition einen Untersuchungsausschuss. Bei openPetition schreibt Heiko Nowak als Ziele: “Erstellung eines Konzeptes für die Sicherheit des Neubauerndorfes für Anwohner, Kinder, Wanderer und Tierbesitzer. Transparenz der Handlungen der Behörde und Gerechtigkeit für die Betroffenen. Lückenlose Aufklärung der Vorfälle.” Der Welpe der Familie Nowak wurde so schwer verletzt, dass er in der Tierklinik Panitzsch eingeschläfert werden musste. Der Leiter der Tierklinik schilderte gegenüber Taucha kompakt, dass die Verletzungen aller Hunde massiv waren und die Kangals mit dem Angriff ihr Wesen eindrucksvoll unter Beweis gestellt hätten.
Das Quorum von 360 Unterschriften aus Taucha ist bereits nahezu erreicht. Ab dieser Schwelle bittet openPetition die Verwaltung um eine Stellungnahme.
Spendenkonto eingerichtet
Außerdem hoffen die Geschädigten auf Unterstützung der Öffentlichkeit. “Wir sammeln Spenden, um die Tierarztkosten bezahlen zu können. Wir müssen für alles in Vorkasse gehen und wissen nicht, ob wir überhaupt einen Cent wiederbekommen. Die Gemeinschaft der drei Geschädigten möchte sich an dem Geld nicht bereichern. Sollte alles für uns positiv ausgehen, werden wir das Geld in Taucha karitativ nützlich spenden”, so Jeannine Nowak.
Laut den Angaben der Besitzer betragen die Tierarztkosten für den Weimaraner (der mittlerweile wieder beim Besitzer ist) und für den Labrador der 14-jährigen, die nach dem Angriff eine Woche im Krankenhaus bleiben musste, jeweils mehrere Tausend Euro. Die Kosten der Behandlung für den nun toten Welpen stehen noch nicht fest. Die betroffene Familie möchte nun einen neuen Welpen bei sich aufnehmen, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.
Tauchaer und andere am Thema Interessierte, die Geld spenden möchten, können das über einen eingerichteten Paypal-Pool erledigen. Das eingegangene Geld werde unter allen Geschädigten aufgeteilt. Wer nicht über Paypal verfügt, kann auch über eine Crowdfunding-Seite bei betterplace spenden.
In Deutschland sollte der Hundeführerschein in jedem Bundesland Pflicht sein.
Der Rechtsstaat macht einen Spagat zwischen Tier- und Artenschutz (Importverbot geschützer Arten) und individueller Halterfreiheit auch von giftigen und gefährlichen Tieren. Der Schutz der Allgemeinheit scheint sekundär. Jeder Verstoß gegen die Coronaschutzverordnungen wird zum Schutz der Allgemeinheit geahndet. Verstöße gegen die Leinenpflicht werden kaum verfolgt. Die Stadtverwaltung hat trotzdem Handlungsspielraum um eim Einzelfall Maßnahmen einzuleiten. M.E. hätte der Wesenstest der großen Hunde schon nach der erste Attacke auf einen anderen Hund eingeleitet werden können – müssen. Ausdrücklich lehne ich jedoch jeden persönlichen Angriff- Shitstorm gegen Personen und Sachen ab. Hier gibt es viele Möglichkeiten der Einflußnahme. Zunächst ist der Bürgermeister als Dienstvorstand für die innere und äußere Aufklärung gefordert. Der entstandene Schaden an gefühlter Sicherheit wird ein schwerer Rucksack für den KPR. Was bleibt? Zunächst die Solidarität ideell und auch materiell für die Geschädigten.
Schade dass nicht zur Sprache kommt, dass der Eigentümer des Grundstückes bereits ein Tierhalteverbot durch vergangene Taten auferlegt bekommen hat.
Jetzt sind die Tiere auf seine Freundin gemeldet. Echt wahnsinn, was die Gesetze da zulassen