Der Stadtrat soll am Donnerstag über die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 8a an der Klebendorfer und Sommerfelder Straße beschließen. Konkret geht es um die Ausgliederung der Einzelhandelsfläche. Denn nach aktueller Rechtssprechung ist der Bebauungsplan fehlerhaft.
Der Stadtrat soll am Donnerstag über die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 8a an der Klebendorfer und Sommerfelder Straße beschließen. Konkret geht es um die Ausgliederung der Einzelhandelsfläche. Denn nach aktueller Rechtssprechung ist der Bebauungsplan fehlerhaft.
Für Begeisterung aber auch einigen Wirbel sorgte Anfang Februar die Nachricht, dass REWE nach Taucha kommen möchte. Der zweitgrößte Lebensmittelhändler nach der EDEKA-Gruppe habe das Einkaufszentrum Klebendorfer Straße 1 gekauft und möchte es „perspektivisch zu einem zeitgemäßen Einkaufsstandort für die kommenden Jahrzehnte entwickeln”, hieß es damals aus der Pressestelle von REWE. Zwischen den Zeilen konnte man herauslesen: Aktuell ist der Standort nicht zeitgemäß und es muss etwas passieren. Dass die Verkaufsfläche des ehemaligen Konsums mit knapp 1200 Quadratmetern zu klein ist, die aktuellen Gegebenheiten nicht ausreichen und nicht auf dem neuesten Stand sind, ist mit etwas Sachverstand durchaus erkennbar gewesen. Weder REWE noch der beauftragte Tauchaer Projektentwickler wollten sich aber zu konkreten Plänen äußern, weil es diese noch gar nicht gebe. Man sei erst am Anfang der Planungen, Details gebe es noch nicht. Schon gar nicht wurde das Wort Abriss in den Mund genommen.
Nun aber ist in der Sitzungsvorlage Nr. 2022/43 für den Stadtrats-Termin am kommenden Donnerstag zu lesen:
Die REWE Group hat das Flurstück 593/4 südlich der Klebendorfer Straße und westlich der Sommerfelder Straße erworben. Das Grundstück ist mit einem Gebäude bebaut, in dem sich unter anderem ein SB-Markt (ehem. Konsum) mit einer Verkaufsfläche von 1.158 m² befindet. Die REWE Group plant, das vorhandene Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen und u. a. einen REWE Markt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.950 m² zu errichten. Geplant ist auch Platz (ca. 500 m²) für mögliche Fremdmietflächen (Gastronomie, Apotheke, Frisör usw.). Dies wird in einer Absichtserklärung der REWE Group festgelegt, die auch Bestandteil des Verfahrens wird.
Offenbar steht also der Abriss des 1996 gebauten Nahversorgungszentrums, in dem sich auch ein Fitness-Studio, eine Apotheke, ein Blumenladen, Physiotherapie-Praxen, ein griechisches Restaurant und weitere Händler bzw. Versorger befinden, bereits fest. Auch die Zielgröße des neuen Marktes ist schon definiert. Die genannten 1950 Quadratmeter wären mehr Verkaufsfläche als EDEKA für seinen Markt in der Tauchaer Gartenstadt vorsieht - hier sind nur 1700 Quadratmeter geplant . Kaufland hat aktuell 2500 Quadratmeter, der geplante Neubau soll 3500 Quadratmeter groß sein.
Über den Abriss soll der Stadtrat am Donnerstag nicht bestimmen, denn das kann er gar nicht. Rein faktisch kann die REWE-Gruppe mit dem Gelände machen, was sie will. Vielmehr geht es um die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes (B-Plan). Konkret soll das Sondergebiet Einzelhandel und die im B-Plan festgeschriebenen Größen der erlaubten Verkaufsflächen aufgehoben werden. Vergleichbar ist das Ganze mit dem Bebauungsplan Nr. 1 zum Gewerbegebiet an der Autobahn. Auch hier gab es eine solche Festsetzung. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Oktober 2019 ist eine solche Kontigentierung nicht erlaubt. Gegen die Festsetzung im B-Plan zum Gewerbegebiet an der Autobahn war die Krieger-Gruppe vor Gericht gezogen und hatte gegen den Landkreis Nordsachsen gewonnen. Ursprünglich wollte Krieger neben Möbel Kraft einen Sconto-Markt errichten , hatte den Plan aber wieder verworfen. Stattdessen entsteht nun in Taucha Deutschlands größter Fahrrad XXL-Markt . Der Bebauungsplan für das Gebiet Klebendorfer Straße 1 ist vergleichbar und aktuell nicht wirksam. Bei einem Rechtsstreit durch REWE würde die Stadtverwaltung den Kürzeren ziehen.
Beide Seiten wollen aber einen Rechtsstreit vermeiden, darum haben sich die Stadträte mit der Stadtverwaltung nun auf das „Ausschneiden” des Einzelhandelsgebietes aus dem Bebauungsplan als schnellste Variante geeinigt. Auch die rechtliche Vertretung von REWE - eine Leipziger Kanzlei - betont, dass man mit der Stadt gemeinsam des Gebiet entwickeln wolle. Die Änderung des B-Planes ist nun der Auftakt dafür.
Noch gänzlich unklar ist, in welchem Zeithorizont ein Abriss des Einkaufszentrums und ein Neubau kommen könnte. Auf dem Weg dahin wäre auch zu klären, welche Händler und anderen Unternehmer in dem Neubau Platz finden könnten. Die Entscheidung darüber unterliegt nicht dem Planungsrecht, sondern einzig der REWE-Gruppe. Konsens herrscht bei den Stadträten und auch Bürgermeister Tobias Meier darüber, dass das griechische Restaurant Syrtaki bleiben soll. „In diesem Teil Tauchas halten wir es für existenziell wichtig, ein Restaurant zu haben. Das hat ja auch etwas mit Lebensgefühl zu tun”, sagt er. Aktuell existiert im Süden Tauchas außer dem Syrtaki nur das Gartenlokal Süd. Abhängen dürfte die Entscheidung darüber, welches Nebengewerbe sich im REWE-Neubau wiederfindet, natürlich auch vom künftigen Mietpreis. Bis der feststeht, vergeht aber noch einige Zeit.