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Corona-Tests im Kindergarten: Stadtverwaltung und Kita-Träger nehmen Stellung | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 10.12.2021 12:08

Corona-Tests im Kindergarten: Stadtverwaltung und Kita-Träger nehmen Stellung

Zu den in der Kita Tausendfüßler Taucha vorgenommenen Rachenabstrichen bei Kindergartenkindern und der damit verbundenen Strafanzeige eines Vaters gibt es nun eine gemeinsame Stellungnahme des Trägers Volkssolidarität und der Stadtverwaltung Taucha. Unter anderem heißt es hier, es lägen zwei Anzeigen vor - bislang war nur die Anzeige eines Vaters bekannt geworden.

Zu den in der Kita Tausendfüßler Taucha vorgenommenen Rachenabstrichen bei Kindergartenkindern und der damit verbundenen Strafanzeige eines Vaters gibt es nun eine gemeinsame Stellungnahme des Trägers Volkssolidarität und der Stadtverwaltung Taucha. Unter anderem heißt es hier, es lägen zwei Anzeigen vor - bislang war nur die Anzeige eines Vaters bekannt geworden.

Die Stellungnahme im Vollzitat:

In den vergangenen Wochen kam bei einzelnen Eltern über die Presse und die sozialen Medien Unmut über die durchgeführten PCR-Tests auf, die MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes Nordsachsen an Kindern vorgenommen haben, die in der Kita „Tausendfüßler“ in Taucha betreut werden.

Corona-Tests im Kindergarten: Stadtverwaltung und Kita-Träger nehmen Stellung (Foto: taucha-kompakt.de)
Corona-Tests im Kindergarten: Stadtverwaltung und Kita-Träger nehmen Stellung (Foto: taucha-kompakt.de)
Corona-Tests im Kindergarten: Stadtverwaltung und Kita-Träger nehmen Stellung (Foto: taucha-kompakt.de)
Corona-Tests im Kindergarten: Stadtverwaltung und Kita-Träger nehmen Stellung (Foto: taucha-kompakt.de)
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Corona-Tests im Kindergarten: Stadtverwaltung und Kita-Träger nehmen Stellung (Foto: taucha-kompakt.de)

Die MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes hatten bei den Kindern Proben mittels Rachenabstrich zur Durchführung eines Corona-PCR-Tests genommen. Vorab war man von der Durchführung von Lolli-Tests ausgegangen. Darin sahen einzelne Eltern eine strafbare Körperverletzung und erstatteten offenbar Strafanzeige.

Nach Einholung näherer Informationen zum Sachverhalt nehmen die Stadtverwaltung Taucha und die Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental als Träger der Kita „Tausendfüßler“ zu diesen Vorwürfen wie folgt Stellung:


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Den MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes und den Beschäftigten in der Kita ist im Zusammenhang mit den genannten Vorgängen keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen. Im Gegenteil, sie haben sich sogar vorbildlich verhalten. Der Elternrat der Kita hat dies auch in der Presse ausdrücklich bestätigt. Er hat geschildert, weder die MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes noch die Kita-Beschäftigten hätten den Kindern gegenüber Zwang ausgeübt. Vielmehr sind die Kinder während und nach den Tests liebevoll begleitet worden.

Die Kita informierte die Vorsitzende des Elternrates direkt nach Bekanntwerden der Testmethode telefonisch, dass eine andere als die angekündigte Testmethode zum Einsatz komme. Der Elternrat informierte danach die Eltern per Nachricht.

Auch hat das Landesjugendamt der Volkssolidarität gegenüber bestätigt, aus seiner Sicht liege kein Fehlverhalten der Kindereinrichtung vor.

Der Versuch der Volkssolidarität, mit demjenigen Vater ins Gespräch zu kommen, der den Presseveröffentlichungen zufolge eine der beiden Strafanzeigen erstattet hat, ist bisher erfolglos geblieben. Der Vater hat den ihm vorgeschlagenen Gesprächstermin kurzfristig abgesagt und die in Aussicht gestellten alternativen Terminvorschläge bisher nicht unterbreitet. So konnte eine einvernehmliche Aufklärung der Vorgänge noch nicht abschließend erfolgen.

Unabhängig davon, dass sich die handelnden Personen bei der angesprochenen Testung völlig richtig verhalten haben, ist der Vorwurf einer strafbaren Körperverletzung aus unserer Sicht auch rechtlich nicht haltbar: Eine solche Körperverletzung läge nach dem Gesetzeswortlaut nur vor, wenn eine Person „körperlich misshandelt“ oder an der Gesundheit geschädigt worden wäre (§ 223 StGB). Ein Rachenabstrich unter Einsatz eines Wattestäbchens erfüllt diese Voraussetzungen aus unserer Sicht nicht.

Strafbar wäre eine solche „Körperverletzung“ aus unserer Sicht nur, wenn sie auch rechtswidrig, also unerlaubt, erfolgt wäre. Tatsächlich war der Rachenabstrich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aber ausdrücklich erlaubt: Der § 25 dieses Gesetzes regelt das Recht des Gesundheitsamtes, u. a. dann Ermittlungen anzustellen, wenn jemand erkrankt, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig ist. Bei den getesteten Kindern bestand der Verdacht, sie könnten sich mit Corona angesteckt haben. Sie waren also ansteckungsverdächtig. Nach § 25 Abs. 3 Nr. 1 IfSG können Personen, also auch Kinder, durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden, Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen und dabei insbesondere „Abstriche von (...) Schleimhäuten durch Beauftragte des Gesundheitsamtes zu dulden“. § 25 Abs. 5 IfSG stellt klar, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit insoweit eingeschränkt ist.

Die MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes waren somit ausdrücklich berechtigt, die Rachenabstriche vorzunehmen. Sie taten dies mit der größtmöglichen Vorsicht und erklärten den Kindern im Einzelnen, was sie machen werden. Sie nahmen die Proben nicht, um den getesteten Kindern zu schaden, sondern um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Gesundheit aller in der Kita betreuten Kinder zu erhalten.

Die Stadtverwaltung Taucha und die Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental danken den MitarbeiterInnen der Kita und des Gesundheitsamtes ausdrücklich dafür, dass sie liebevoll und umsichtig mit die ihnen anvertrauten Kinder umgegangen sind.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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© taucha.media, Daniel Große.
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