Auf Vereine und Unternehmen kommen neue Gebühren für die Benutzung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen zu. In der Juni-Stadtratssitzung wurde eine neue entsprechende Entgeltordnung beschlossen, die zum 21. August in Kraft tritt.
Auf Vereine und Unternehmen kommen neue Gebühren für die Benutzung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen zu. In der Juni-Stadtratssitzung wurde eine neue entsprechende Entgeltordnung beschlossen, die zum 21. August in Kraft tritt.
Wie berichtet, war die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung nötig, weil die bisherige über 13 Jahre alt war. Seither hätten sich die Betriebskosten verändert, zudem seien einige Objekte, deren Vermietung geregelt war, entweder nicht mehr in städtischem Besitz oder baulich nicht mehr existent, so die Verwaltung. Andererseits seien nunmehr neue Objekte hinzugekommen oder kurz vor ihrer Fertigstellung, deren Benutzung geregelt werden müsse. Zudem wurde kürzlich die Steuergesetzgebung dahingehend angepasst, dass auch Städte für Vermietungen umsatzsteuerpflichtig sind. Auch hierzu mussten in der Benutzungs- und Entgeltordnung Regelungen getroffen werden.
Im Zuge der Erarbeitung der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung wurden nun sämtliche Objekte aktualisiert sowie neue Gebühren und Entgelte erarbeitet, diskutiert und festgelegt. Dabei wurden alle Nutzungstatbestände überprüft, die aktuellen Kosten kalkuliert und entsprechend rabattiert, um Sport und Kultur weiterhin zu fördern. Gemäß der Neukalkulation der Objektkosten wurde festgestellt, dass der Kostendeckungsgrad bei einem Teil der Objekte unter 10 Prozent gesunken war. Mit der neuen Gebühren- und Entgeltstruktur wird der Kostendeckungsgrad bei ca. 15 bis 20 Prozent liegen. Nach umfassender Bearbeitung und Diskussion werden dabei bei keiner Nutzergruppe 100 Prozent der Kosten umgelegt.
Somit würden weiterhin mit Steuergeldern des Haushalts der Vereinssport als auch die Kulturlandschaft der Stadt Taucha subventioniert, teilt die Verwaltung mit.
Die neue Entgeltordnung kann hier heruntergeladen werden .